Bartholomäus BANGERT

Bartholomäus BANGERT

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Bartholomäus BANGERT

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1600
Tod etwa 1675 Weiher, Mörlenbach, Heppenheim a.d.B., Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1679 Weiher, Mörlenbach, Heppenheim a.d.B., Deutschland nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1679
Weiher, Mörlenbach, Heppenheim a.d.B., Deutschland
Katharina ...

Notizen zu dieser Person

Ist im Jahre 1623 in Mitlechtern genannt.
Ist im Jahre 1639 neuer Zentmann in Weiher.

Zentmann = Einwohner, welcher 1/10 seines Einkommens oder der Ernte an den Gutsherren abgeben musste.

Huldigung:
Der Lehnsmann war verpflichtet, seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft und Treue zuzusichern.
Der Lehnsherr sicherte dem Vasallem im Gegenzug ebenfalls Treue und darüber hinaus Schutz sowie die Wahrung seiner Rechte zu.

Die Huldigung wird zu den promissorischen Eiden (Versprechens-Eide) gezählt.

Zur Huldigung kam es in erster Linie bei der Neuvergabe von LEhen oder wenn, meist durch Erbfall, entweder ein neuer Lehnsherr oder Lehnsnehmer als Nachfolger
in seine Rechte eingesetzt wurde.
In diesem Fall wurde auch das Lehnsversprechen erneuert.
Gemäß regionaler Rechtstraditionen konnten auch häufigere Huldigungen vorgeschrieben sein,
beispielsweise große Reichsversammlungen, das Ende eines Aufstandes gegen den Herrscher, die offizielle Einsetzung eines Nachfolgers in seine Erbansprüche, die Abreise oder die Rückkehr von einem Kreuzzug.
Auch die Grundherren konnten von ihren Untertanen die Huldigung einfordern.

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Hochgeladen 2021-12-24 13:50:39.0
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