Johannes DÖRRE

Johannes DÖRRE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes DÖRRE
Beruf Bauer Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen
Beruf Ausgedinger bei seinem Sohn Adam, später bei Adam Fiedler 1619 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1560
Tod etwa 1626 Hermersdorf (Heřmanov), Nordböhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Im 1. Binsdorfer GB findet sich in Aufn. 119 der Kaufvertrag vom 13.10.1619, in dem Adam Fiedler das Gut des verstorbenen Adam Dürre kauft. Er hat die Witwe geheiratet, die von Adam Dürre zwei Knaben hat, welche noch leben, so daß ihr deshalb der dritte Teil von den von Dürre bereits abgezahlten 194 Schock der damaligen Kaufsumme, die sich seinerzeit auf insgesamt 420 Schock belief, zusteht. Ihr jetziger Mann Fiedler übernimmt das Gut wieder für 420 Schock. Vom Angeld (ersten Anzahlung), das in Raten gegeben werden soll, sollen zunächst die Gläubiger bezahlt werden; ihre Forderungen (zusammen 162 Schock 48 Groschen) sind auf einem eigenen Schuldzettel vermerkt (der aber nicht beiliegt). Wenn die Angabe bezahlt ist, sollen jährlich 7 Schock als Erbegelder gezahlt werden. Auf sie hat Hans Dürre Anspruch, so lange er lebt. Hans Dürres Ausgedinge bleibt so, wie es beim vorigen Verkauf (an seinen Sohn Adam) geregelt wurde. Hans Dürre empfängt seine Erbegelder (7 Schock jedes Jahr) noch 1626; er wird dabei auch als "der Vater Verkäufer" bezeichnet, war also eindeutig der Vater des verstorbenen Adam. Ab 1627 kassieren statt seiner die Erben; man kann daraus schließen, daß er 1626/27 zwischen den zwei Zahlterminen (jeweils Michaelis) gestorben sein muß. Diese Erben sind: Martin Dürre, Anna (später ist statt ihrer von einem Matthäus Renger von Voitsdorf die Rede, wohl ihr Mann), Martin und Georg, die später als Waisen des Adam Dörre bezeichnet werden. Martin Dürre und Anna erhalten von nun an jährlich je 2 sß von den 7 sß; Martin und Georgs Teil (ebenfalls 2 sß) wird dagegen nicht ausgezahlt, sondern vorläufig vom Käufer auf Zins behalten. 1 sß als der Mutter 3. Teil (gemeint wohl die Witwe des Adam) erhalten die drei Stiefgeschwister, die später als Gregor Schneiders drei Waisen bezeichnet werden. Ihre Namen sind 1617 mit "Gerausche" = Gertraud, "Matz" Schneider und Georg Schneiders Tochter (?, ist Gregor gemeint wie später?) angegeben. Interpretiere ich diese Angaben richtig, war Adam Dörres Frau vor ihrer Hochzeit mit Adam Dörre bereits einmal verheiratet mit einem Gregor Schneider und hatte aus dieser Ehe drei Kinder. Ihr Sohn Georg war eventuell auch schon verstorben und hatte eine Tochter hinterlassen; wahrscheinlicher ist aber, daß die Formulierung Georg Schneiders Tochter verschrieben für Gregor Schneiders Tochter steht, denn 1631 erhebt wieder die Gregor Schneiderin samt ihren Geschwistern. Ab 1631 erhebt statt Martin Dürre die Martin Dürrin; der Bruder Adams dürfte demnach um diese Zeit verstorben sein (möglicherweise jedoch schon früher, die Namen von Verstorbenen werden in den GB bei den Zahlungen oft weiterverwendet, als lebten die Personen noch, da es nur auf den Erbanspruch ankam). Zu dieser Zeit hatte Adam Fiedler sein Gut bereits weiterverkauft an Georg Neumann (am 24.8.1630, Aufn. 120), da er sich ein anderes Gut, das der Jakob Richterin, gekauft hatte. Die Gelder zahlte nun Neumann. Am 1.5.1641 verkaufte Neumann es an Georg Dürre zu Hermersdorf für 345 sß. Die alten Erben erhoben weiterhin jährlich 7 sß Erbegelder. Da zu ihnen auch der Käufer Georg Dürre mit einem Anteil gehörte, dürfte es sich bei ihm um den Sohn des Adam gehandelt haben. Er wird gelegentlich Georg Dürre der obere genannt. 1641 ist statt wie bisher Matz Renger ein Martin Renger Empfänger der 2 sß - verschrieben für Matthäus oder ein Erbe des Matthäus? Ab 1643 wird es völlig unübersichtlich, die Erben sind verwandtschaftlich nicht mehr zuordenbar, vor allem, weil auch noch die Ansprüche des Verkäufers Georg Neumann und seiner Erben dazukommen, außerdem noch ca. 32 Schock an andere Gläubiger zu zahlende Schulden Neumanns. Genannt werden bis 1643: die Georg Neumännin; Martin Dörrin; Matthäus Neumanns Tochter (bei einer späteren Eintragung ist ihr Vorname Maria angegben); Georg Schneider, Zimmermann zu Bensen; Christoph Fiedler; Georg Richters Kinder zu Blankersdorf; Georg Dörrin (wer ist sie?). Bis 1651 erheben Gelder: die Martin Dörrin; Georg Dörre, Besitzer; Martin Rengner; die Barbara zu Reichen; die "Catha", Matthäus Rengers Tochter; Christoph Neumann; die "Gerausche" zu Blankersdorf; Martin Schneider, Häusler; Adam Fiedler; Christoph Neumann samt Geschwistern (wohl der vorhin schon genannte); Martin Renger zu Voitsdorf. Es dürfte sich hier zum Teil um die Kinder und eventuell Enkel der ursprünglichen Erben handeln. - Die Fortsetzung dazu im 2. GB ist ab Aufn. 46 zu finden. Lt. Bleistiftnotiz von Emil Neder ca. 1890er Jahre handelt es sich bei diesem Hof um die spätere Hausnummer 30 in Hermersdorf. 1669 hat Georg Dörre fast alles abbezahlt, er muß noch 42 sß 30 g an Thomas Richter zahlen. Am 9.4.1671 wird Georg Dörre im hochgräflich Waldsteinischen Amt Bensen ausgefragt und gesteht, daß er auch noch an den Georg Proschen, Schaffern im Maierhof Bensen 8 sß schuldig ist zu bezahlen wegen seines Vatern seligen Gut. Wie ist diese Formulierung zu verstehen? Ist Adam Dörre als sein Vater gemeint? Da sich im KB Bensen kein Heiratseintrag eines Georg Dürre, Sohn des Adam findet (allerdings ist das KB in der Kriegszeit lückenhaft), wurde hier in dieser Datei Georg Dürre der obere vorläufig nicht als Sohn des Adam eingetragen.

Datenbank

Titel König und Bauer
Beschreibung Nordböhmen zwischen Aussig und Böhmisch Leipa, nördlich bis das Rumburger Gebiet.
Hochgeladen 2024-05-24 14:57:44.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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