Franz Thomas WALTER

Franz Thomas WALTER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Franz Thomas WALTER
Beruf Webermeister in Deutsch Horschowitz 41, Erbauer des Hauses 41
Religionszugehörigkeit rk

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 7. Dezember 1761 Deutsch Horschowitz nach diesem Ort suchen
Tod 1836 Deutsch Horschowitz nach diesem Ort suchen
Heirat 28. Februar 1791 Deutsch Horschowitz nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
28. Februar 1791
Deutsch Horschowitz
Elisabeth Maria HUSCHINA

Notizen zu dieser Person

Taufpate: Adalbert Sperk, Sohn des Andreas Sperk, Bauers in Horschowitz.
Zeuge: Maria Elisabeth, Frau des Wenzel Hyna, Bauer in Fürwitz.
Abschrift eines Kaufkontraktes aus dem Grundbuch von Jechnitz, Folio 223,
von Franz Walter, Lehrer, Oktober 1919.
Kaufkontrakt
Des Franz Thomas Walter über sein Tröpfhäusl im Dorfe Horschowitz sub. No. C. 41.
Da der Franz Thomas Walter sich zufolge hochobrigkeitlicher Bewilligung vom 21. Juni 1791 auf die von seinem Schwager Mathes Huschina
überkommenen Baustelle von Klafter in der Länge und Klafter in der Breite ein Tröpfhäusl sub. No. Cons 41 mit eigenen Kosten erbaut hat,
so wird ihm dieses Tröpfhäusl samt einem kleinen Gärtl mit allen damit verbundenen Schuldigkeiten, Lasten und Bürden, zum wahren und
völligen Eigentum gegen die Kaufsumme der Häuslbaustelle vierzig Gulden, sage 40 fl, gegen nachfolgende Bedingnisse eingeschrieben,
dass:
1. Übernehmer alle auf dieses Häusl ausfallende und ein immer Namen haben mögende landesfürstliche Schuldigkeiten pünktlich zu
leisten,
2. der hohen Obrigkeit alljährlich ein Häuslzeig 35 Xr (Kreuzer) zu entrichten und 13 Tage Handrobbot zu verbringen.
3. Dem Mathes Huschina für die Baustelle, worunter das Gärtl in der obrigen Ausmaß mitbegriffen ist, den bedungenen Kaufschilling
per 40 fl mit jährlich 2 fl Fristen zu bezahlen, und endlich
4. seiner Mutter und Schwester die freie Herberge in diesem Wohnhäusl zu gestatten, den ersteren den Unterhalt bei seinem Tisch
abzureichen schuldig und verbunden sein solle, womit gegenwärtiger Kaufkontrakt von sämtlichen Intressen und dem hierzu erbetenen Zeigen
eigenhändig, mit der vom Besitznehmer Bitte, dass Kaufbarung obrigkeitlich bestätigt und grundbücherlich einverleibt werden möge,
unterschrieben worden.
So geschehen Petersburg, 31. Dezember 1807.
Mathes Huschina 1808 Abthreden Franz Thomas Walter,
Karl Weigl als Zeig, Karl Gassauer al Zeig.
Gegenwärtiger Kauf- und Verkaufskontrakt wird mit Vorbehalt der obrigkeitlichen Gerichtssamen bestätigt und zur grundbücherlichen
Einverleibung hiemit bewilligt.
Vom Oberamtmann der Herrschaft Petersburg am 27. Juli 1813.
Kajetan Hauska, Justizner. Josef Hauska, Inspektor.
Quelle: Walter-Chronik

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Titel Sykora-Podersam
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Hochgeladen 2024-02-05 07:44:39.0
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