Jürgen WITT

Jürgen WITT

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Name Jürgen WITT

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Geburt 23. April 1844 Meggerkoog, Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein, Deutschland nach diesem Ort suchen
Tod UNKNOWN

Notizen zu dieser Person

Gegen folgende Personen: 1) den Landmann Claus Schröder, Sohn der Wittwe Catharina Schröder inAltbennebeck, daselbst geboren am 13. April 1844, 2) den Landmann Jürgen Witt, Sohn des Detlef Witt in Meggerdorf,geboren am 23. April 1844 in Fünfmühlen, 3) den Landmann Claus Friedrich Jensen, Sohn des Jacob FriedrichJensen am Umleitungsdeich, geboren am 4. August 1845 in Königsberg beiEckernförde, 4) den Landmann Hans Meese, Sohn des Colonisten Johann Meese inNeubörm, daselbst geboren am 4. August 1845, 5) den Landmann Hans Thomsen, Sohn des Claus Thomsen in Cropp,daselbst geboren am 18. Februar 1845 6) den Landmann Johann Grewe, aus Cropp, daselbst geboren am 24. April1846 7) den Schuhmacher Peter Friedrich Koppe, Stiefsohn des Johann Behrensin Norderstapel, daselbst geboren am 23. Juni 1843 8) den Zimmermann Detlef Hansen, Sohn der Wiebcke Catharina Hansen,Alumnin des Armenhauses in Seeth, daselbst geboren am 22. Januar 1845 9) den Dienstknecht Claus Hinrich Stave, Sohn des Viertelhufners ClausStave in Morgenstern, geboren in Bistensee bei Eckernförde am 9.September 1842, ist auf Grund der Bestimmungen des §110 des Strafgesetzbuches undunter Bezugnahme auf die von der Königlichen Regierung in Schleswig inGemäßheit der Bestimmungen des § 469 der Strafproceßordnungausgestellten Erklärung vom 15. December 1868 Anklage erhoben, weildieselben im Laufe des Jahres 1867 ohne Erlaubniß die KöniglichenLande verlassen und sich dadurch dem Eintritt in den Dienst desstehenden Heeres entzogen haben. Durch Beschluß der Strafkammer des hiesigen Königlichen Kreisgerichtsvom 9. Februar cr. Ist das Hauptverfahren gegen die Angeklagteneröffnet und Termin zu Hauptverhandlung auf Mittwoch den 2. Juni 1869,vormittags 10 Uhr in dem Sitzungszimmer der Strafkammer auf demRathause hieselbst anberaumt worden. Die oben ad. 1 bis 9 incl. aufgeführten Personen werden daherhierdurch geladen, in dem genannten Termin zu erscheinen, wobeibemerkt wird, daß, falls sie in dem Termin nicht erscheinen, nachMaßgabe des § 350 der Strafprozeßordnung zu Verhandlung undUrtheilsfällung geschritten werden wird. Schleswig, den 11. März 1869 Der Staatsanwalt

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Hochgeladen 2020-10-30 18:40:39.0
Einsender user's avatar Hans-Jürgen Petersen
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