♂ Markus ROBL
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Markus ROBL |
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Beruf
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Besitzer der Magerlhütte bis 1632 |
1626 |
Magerlhütte bei Obermoldau, Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Bauer auf dem Freihof Fol. 53 ff. in GB 14 (= Hof Fol. 73 in GB 12) |
1650 |
Obermoldau (Horní Vltavice) nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Inwohner beim Schwiegersohn Paul Robl |
1677 |
Obermoldau (Horní Vltavice) nach diesem Ort suchen |
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Ehepartner und Kinder
Heirat |
Ehepartner |
Kinder |
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Heirat |
Ehepartner |
Kinder |
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Dorothea
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Notizen zu dieser Person
Seine Frau heißt 1657 Ursula. Er ist Bauer auf dem mit der Nummer 90 bezeichneten Hof im Mannschaftsbuch. Ursula stirbt um 1662 (Kreuz bei ihrem Namen im MB 1662). Er erhält am 5.11.1663 die Erlaubnis zur Hochzeit mit Dorothea, die im Hochzeitseintrag vom 18.11.1663 nur Witwe des verstorbenen Michael aus Klösterle genannt wird. Beide leben später als Inleute bei dem Schwiegersohn Paul Robl. - Nach Blau, Glasmacher Bd. 2, S. 189 besaß er einige Jahre die Magerlhütte. (NB: Mit der Roblhütte, die manchmal genannt wird, dürfte daher die Magerlhütte gemeint sein.) - Nachtrag nach Onlinestellung der Winterberger Grundbücher: Lt. Freibuch Nr. 14 war der Vater des Markus Robl Thomas Magerle, der eigentlich Robl und Wlczek hieß. In Aufn. 143 heißt es, daß der damalige Besitzer der Hütte, Markus Robl, diese am 18.11.1632 an Matthias Kloiber verkaufte. Danach wird Markus noch einmal unter den Waisen des Thomas Magerle aufgeführt; ihm steht außer seinem Erbanteil als Waise als früherem Besitzer der Hütte nach dem Verkauf 1632 an Matthias Kloiber zusätzlich noch das Grundgeld (= Kaufsumme) zu. Am 27.8.1650 kauft er den von Matthias Fux wüst liegen gelassenen Freihof Fol. 53 ff. (Freibuch Nr. 14, Aufn. 147 ff.), am 25.3.1663 verkauft er diesen an Paul Robl und wird bei Robl Ausnehmer. Um 1670 ist ins GB Nr. 14 eingetragen, daß Markus Robl von dem ihm noch zustehenden Grundgeld 17 Schock dem Matthias Robl und 20 Schock der Witwe des Johannes Robl überläßt. Am 17.4.1674 tritt er das gesamte ihm noch zustehende Grundgeld wegen seiner Schulden dem Jakob Groß von Winterberg ab.
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