Erbexe zu Kransburg, erw. 1620 - 1626 Erklärung: Exe, Erbexe, Erfexe sind solche Eigentümer liegender Gründe, die ihreGüter auf ihre Nachkommen weitervererben konnten, ohne daß siejemanden fragen mußten oder deren Einverständniss brauchten. Siekonnten auch von niemand als Meier angesehen werden. Der Begriff kommtvon Erbaxt: daß ihnen das Recht uneingeschränkt zustand, Holz zufällen und dieses Recht zu vererben. Somit waren sie von altersher mitSonderrechten ausgestattet, dazu gehörte auch das Recht die Markuneingeschränkt zu nutzen. Der Begriff Vollbauer, Vollerbe,Vollbauman löste später den Begriff Erbexe ab und tritt erst spätermit Festlegung staatlicher Pflichten ein. Der Begriff Halbbauer,Halberbe, Halbbaumann, ist im Zuge der wohl seltenen Hofteilungenentstanden. In den Jahren 1620 bis 1626 Grundbesitzer in Kransburg. Das MidlumerKirchenlagerbuch bezeichnet ihn als Erbgesessenen. 1620 wird Bole Johan Bolen als Wehrpflichtiger unter den Musquettirernaufgeführt.