Paul KULISCH GENANNT PUHANE

Paul KULISCH GENANNT PUHANE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Paul KULISCH GENANNT PUHANE
Beruf Bauer auf dem Hof Grundbuchnr. "Fol. 41" (bis drei Tage vor seinem Tod) 1638 Modlenitz, Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1620
Marriage etwa 1638

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Dorothea

Notizen zu dieser Person

"Pawel Petra Kulisse Syn ze sklarz", der sich (um 1638) mit der Witwe Dorothea des verstorbenen "Jan Na Pohanowie" verheiratet hatte, übernahm den Hof dieses verstorbenen Johannes für 78 Schock und 38 Groschen (nicht eingerechnet dabei der Anteil seiner Frau, der 29 Schock 38 Groschen betrug) (Grundbucheintrag vom 19.4.1638, Grundbuch Herrschaft Winterberg Nr. 15, Aufn. 170 ff.). Von dieser Summe stand Dorotheas Sohn Johannes aus ihrer Ehe mit Johannes auf dem Puhane-Hof 29 Schock 28 Groschen zu; die restlichen 49 Schock waren Grundgeld, das der verstorbene Johannes noch der Witwe Anna (offenbar seiner Schwiegermutter) schuldig gewesen war. Paul zahlt zunächst an diese Witwe Anna ab; kriegsbedingt gibt es in den 1640er Jahren dann (wie bei fast allen anderen Höfen) eine Unterbrechung der Zahlungen. 1650 nimmt Paul die Zahlungen an Anna wieder auf. 1657 zahlt er für ihr Begräbnis; den Rest der Summe, den er ihr noch schuldet, erhält von nun an die Herrschaft als Totenfallabgabe. 1669 hat er seinen Hof abbezahlt. - Paul Puhanes Frau heißt auch im MB 1660 ff. Dorothea. - Drei Tage vor Pauls Tod hat er lt. Grundbuch noch seinem älteren Sohn namens Georg Pohane im Beisein des Richters und des Geschworenen Peter Sänger zu Modlenitz den völlig abbezahlten Hof freiwillig für 70 Schock übergeben; Georg muß aber zusätzlich die nicht mit dem Hof zusammenhängende Schulden seines Vaters von ca. 93 Schock (außerhalb des Grundbuchs) übernehmen. Nach Abzug seines eigenen Erbteils bleiben den restlichen Erben 52 Schock. Dieses sind die Waisen Simon (18 sß), Elisabeth (18 sß), die verheiratete Eva, die zu ihrem bereits empfangenen Heiratsgut noch 8 sß bekommen muß, und der verheiratete Christoph, der ebenfalls zum empfangenen Heiratsgut noch 8 sß bekommt (actum Schloß Winterberg, 16.4.1674). - Barbara Kulisch war eventuell nicht seine leibliche Mutter, sondern seine Stiefmutter; sie könnte aber auch seine leibliche Mutter gewesen sein, da die Hofübergabe nach dem Tod des Georg Kulisch an den Schwiegersohn Peter Kurcz zwar 1625 ins Grundbuch eingetragen wurde, dies aber nichts über das Datum der Hochzeit des Kurcz mit Barbara aussagt.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-03-28 16:19:41.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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