Hermann Henrich NOLTENIUS

Hermann Henrich NOLTENIUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann Henrich NOLTENIUS
Beruf Merchant

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 3. Februar 1838 Bremen, Bremen, Germany nach diesem Ort suchen
Bestattung November 1908 Liverpool, Merseyside, England, UK nach diesem Ort suchen
Tod 30. Oktober 1908 Toxteth Park, Lancashire, England nach diesem Ort suchen
Wohnen

Quellenangaben

1 Geni Welt-Stammbaum
Angaben zur Veröffentlichung: MyHeritage
 Der Geni Welt-Familien-Stammbaum ist auf www.Geni.com zu finden. Geni gehört und wird betrieben durch MyHeritage.
2 England & Wales, Todesverzeichnis, 1866-1920 & 1984-2005
Angaben zur Veröffentlichung: MyHeritage
 Zivilstandesamt - die amtliche Registrierung von Geburten, Ehen und Todesfällen begann in England und Wales am 1. Juli 1837. Regionale Registrierungsbezirke waren hoheitlich zuständig, um Zivilereignisse zu registrieren und waren auch erforderlich, um quartalsweise Kopien ihrer Aufzeichnungen dem Allgemeinen Register-Büro (GRO) in London zu senden. Das GRO legte Indizes zu diesen Aufzeichnungenan, die durch das Ereignis, Jahr, und Quartal und darunter alphabetisch durch den Nachnamen gegliedert sind.

Die in den Todesindex eingeschlossene Information änderte sich im Laufe der Jahre. Der Todesindex für 1866 bis 1920 stellt den Namen des Verstorbenen, Lebensalter bei Tod, Registrierungsbezirk, und Bezugsinformation (Umfang und Seitenzahlen) zur Verfügung. Von 1984 bis 2005 schließt der Index das Geburtsdatum des Verstorbenen aber nicht Alter ein.

Die im Index gegebene Auskunft kandurch ihren Zertifikat-Einrichtungsdienst zu bestellen. Abhängig vom Jahr können vollständige Sterbeurkunden zur Verfügung gestellt werden: Name des Verstorbenen, Sterbedatum, Sterbeort, Alter, Geschlecht, des Beruf, Todesursache, Name des Elternteils, wenn der Verstorbene ein Kindwar, der Name des Anzeigenden, Wohnsitz, und Beziehung dem Verstorbenen, Datum der Registrierung.

Hinweis: Die auf einer Sterbeurkunde nachgewiesene Information ist nurso genau, wie die Kenntnisse der Person, die den Sterbefall meldet. Es ist wichtig zu beachten, wer der Anzeigende war und seine Beziehung zu dem Verstorbenen. Je näher die Beziehung, desto zuverlässiger ist wahrscheinlichdie Information.

Für Jahre, für die Abbildungen des Index verfügbar sind, können Sie durch Heranziehung der Abbildung Gewissheit erlangen , um die Ihnen präsentierte Information nachzupr��fen. Manchmal geschehen Fehler während des Abschrift-Prozesses. Zum Beispiel, "5" kann als "3" unachtsam abgeschrieben worden sein. Da es eine Gebühr dafür gibt, Zertifikat-Kopien vom GRO zu bestellen, ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass alle Kennziffern vor dem Erteilen eines Auftrags richtig sind.

Suchtipp: Wenn eine Person mehrere Vornamen hatte, wurden manchmal nur ein oder zwei dieser Namen im Index registriert. Außerdem können einige der Vornamen dadurch registriert worden sein. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, jemanden im Index zu finden, versuchen Sie, durch einige der bekannten Vornamen oder Spitznamen der Person zu suchen.
3 England & Wales, Testaments- und Erbschaftsverzeichnis, 1853-1943
Angaben zur Veröffentlichung: MyHeritage
 Der England & Wales Index zu Testamentsbestätigung und Berufung von Treuhändern, 1853-1943, umfasst eine wichtige Entwicklung des englischen Nachlassrechts. Vor 1858 fielen Testamentsbestätigung und Berufung von Treuhändern in die Zuständigkeit der kirchlichen Gerichte der Church of England: in erster Linie des Hoheitsgerichts von York und des Hoheitsgerichts von Canterbury. Diese Sammlung enthält einen Index der Testamentsbestätigungen und Berufungen von Treuhändern, die im Hoheitsgericht von Canterbury von 1853 bis 1857 gemacht wurden. Als das höchste kirchliche Gericht war das Hoheitsgericht von Canterbury verantwortlich für die Bestätigung des Vermögens einer Person welche zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllte:

  • Hohes Maß an persönlichem Reichtum
  • Eigentum in mehr als einer Diözese in der Provinz Canterbury
  • Eigentum in der Provinz York und der Provinz Canterbury
  • Starb außerhalb Englands, besaß aber Eigentum in England

Daher war es sehr ungewöhnlich, dass ein Individuum genügend Vermögen oder Vermögen für eine Testamentsbestätigung oder für die Berufung von Treuhändern vor dem Gericht von Canterbury hatte. Wenn eine Person in den Testamentsbestätigungen und den Verwaltungsurkunden des Hoheitsgerichts von Canterbury gefunden wird, kann es möglich sein, dass eine Kopie ihres Testaments inden Nationalarchiven von England gefunden werden kann.

Das Court of Probate Act von 1857 schuf ein neues Zivilgericht, das alle Bewilligungen von Nachfolge- und Verwaltungsakten zentralisierte und so effektiv die gesamte Zuständigkeit von den kirchlichen Gerichten der Church of Englandauf das Nachlassgericht Ihrer Majestät übertrug. Die meisten Aufzeichnungen in dieser Sammlung sind nach 1857 datiert und wurden daher im Nachlassgericht verwaltet. Obwohl dieses Gesetz die Verwaltung von Nachlässen zentralisierte, war es immer noch ungewöhnlich, dass ein Individuum eine Testamentsbestätigung hinterließ. Daher bietet diese Sammlung einen guten Ersatz für oder eine Ergänzung zu den Sterberegistern relativ wohlhabender Individuen.

Diese Sammlung ist ein Index verschiedener juristischer Dokumente, besteht jedoch hauptsächlich aus vier Dokumenttypen:

  1. Testamentsbestätigungen: Legale Dokumente, die den / die Testamentsvollstrecker dazu berechtigen, den Nachlass eines Verstorbenen gemäß den Bestimmungen des Testaments zu verwalten.
  2. Berufung eines Treuhänders: Gesetzliche Befugnis für den (die) Testamentsvollstrecker, den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, wenn vor dem Tod kein Testament gefällt wurde.
  3. Scottish Confirmation: Das schottische Äquivalent einer Testamentsbestätigung.
  4. Eik zu einer Bestätigung: Ein zusätzliches Dokument zu einer bestehenden Bestätigung für zusätzliche Vermögenswerte, die nicht in der ursprünglichen Bestätigung aufgeführt sind.

Diese Sammlung enthält keine Kopien der ursprünglichen Testamente. Es kann jedoch möglich sein, die Kopien von Testamenten für Personen zu finden, die in diesem Index gefunden werden. Für Personen, die in oder nach 1858 in England starben, kann ihr Testament gefunden werden, indem man die Aufzeichnungen des Vereinigten Königreichs durchsucht. Für Personen, die in Schottland vor 1926 gestorben sind, kann ihr Testament durch eine bezahlte Suche auf ScotlandsPeople gefunden werden.

Obwohl diese Sammlung hauptsächlich aus Personen besteht, die in England und Wales lebten, enthält sie Informationen vonVerstorbenen, die im gesamten britischen Reich lebten, solange der / die Verstorbene Eigentum in England oder Wales besaß. Obwohl wenige an der Zahl, enthält diese Sammlung Aufzeichnungen von Personen, die in den folgenden Ländern wohnten:

Schottland, Irland, Nordirland, Frankreich, Spanien, Deutschland, Belgien, Schweden, Niederlande, Dänemark, Österreich, Italien, Schweiz, Portugal,Griechenland, Jersey, Isle of Man, Südafrika, Guernsey, Preußen, Polen, Tschechoslowakei, Russland, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Neuseeland, Tasmanien, Indien, Ceylon (Sri Lanka), Ägypten, China, Japan, Singapur, Ostindien, Birma, Türkei, Malta, Westafrika, Nairobi, Ostafrika, Syrien, Nigeria , Uganda, Monaco, Guyana, Mauritius, Sierra Leone, Kenia, Algier, Kanarische Inseln, Mesopotamien (Irak), Mazedonien, Kuba, Chile, Brasilien, Peru, Jamaika, Mexiko, Barbados, Trinidad, Argentinien und Westindische Inseln.

Datenbank

Titel Familie Toelken
Beschreibung Bremer Familienverbindungen Europa und alle Welt.
Hochgeladen 2021-04-26 18:14:08.0
Einsender user's avatar Christian Tölken
E-Mail christiantoelken@web.de
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