Notizen zu dieser Person
Geboren in Nr. 5. Paten: Joseph Adler, Glasmeisterssohn; Beatrix Adler, Schwester. - Angeg. Heiratsalter: 23 Jahre. Trauzeugen: Johannes Biebl, Häusler und Geschworener in Elendbachl; Matthias Wolf, Richter in Fürstenhut. Wohnort bei der Hochzeit: Fürstenhut Nr. 40. Hochzeit als Sohn des Häuslers Martin Gubischek in Fürstenhut. - Grundbuch Nr. 47, Fürstenhut, 1802-1882, Aufn. 362: In einem Vertrag vom 31.10.1804 zwischen der Schwarzenbergischen Grundherrschaft und dem in die hierortige Untertanenpflicht übergesiedelten Ignaz Kubiczek vom königlichen Freigericht Stachau ist diesem die Erbauung eines Holzhackerhäusls in dem zum Behuf der Stubenbacher Holzschwemme neu errichteten Dorfe Fürstenhut erlaubt worden. Zu den Bedingungen gehören: vorschriftsmäßige Entfernung von den Nachbargebäuden, Bauen auf eigene Kosten, aber mit kostenlos zur Verfügung gestelltem Bauholz, Chalupe soll aus einer Stube, einer Kammer und einem für die bewilligte Viehhaltung hinreichenden Stall bestehen und 7 Klafter lang und 5 Klafter breit sein, der Grund soll aus Steinen bestehen, etc. etc.). In Aufn. 365 findet sich dann der Vertrag vom 28.7.1837 zwischen dem für großjährig erklärten Wenzel Kubicźek und dem Vormund Wenzel Przybil der nach den Ignaz und Magdalena Kubicźekischen Eheleuten hinterlassenen Waisen sowie der als großjährig erklärten Katharina Paule (Braut des Wenzel Kubicźek) mit Beitritt ihres Ziehvaters Joseph Harrand: Przybil übergibt an Wenzel Kubicźek das emphyteutische Nutzeigentum der Chalupe Nr. 40. Der Ziehvater der Braut Katharina Paule, Joseph Harrand, übergibt dem Bräutigam Wenzel Kubicźek als Heiratsgut eine Kuh und 126 Gulden bares Geld. Katharina Paule erhält dafür das Miteigentum an der Chalupe, deren Wert 299 Gulden 59 6/7 Kreuzer beträgt. Es bestehen noch Forderungen verschiedener Personen, die zum Teil schon von Przybil gezahlt worden sind (Heiratsgut der Franziska Michetschlägerin; eine Forderung Wenzel Kubicźeks), zum anderen Teil von den Antretern übernommen werden (Theresia Leyrichs Forderung). Vom Rest der Summe erhalten die fünf Kinder der Eheleute Ignaz und Katharina Kubicźek namens Barbara, Veronika, Johannes, Elisabeth und Theresia je 35 fl 56, der Sohn Wenzuel erhält den Rest von 35 fl 37 6/7. - In Wirklichkeit stammte er nicht aus dem Gericht Stachau, sondern war Untertan der Herrschaft Großzdikau. Auch war sein Vater Martin nicht in Fürstenhut, sondern in Althütte Häusler und später Ausnehmer, s. die Angaben beim letzten Sohn Joseph 1827, Aufn. 127 im Neugebäuer KB Nr. 2.