Agnes Hackhausen erhielt von ihrem Vater Schöffe Hermann Hackhausen 1 Morgen Land in Mausbach "Item von ihrem Vater Hermannnen Hackhaußen 1 Morgen landt auf dem Pütz neben ihre hochwürdigen Gnaden" Sie erhielt von Anna Hackhausen 3 morgen Land. Nach Aufzeichnungen des Schultheiß Joahnnes Bernhard Printz hatte die Witwe Agnes Hackhausen erheblichen Grundbesitz und gehörte zu den höchsten Steuerzahlern von Gressenich. Das Grund- und Abgabenbuch Gressenich schreibt “Agneß Hackaußen Wit. Johaneß rößeler von seinem alt vatter bernard Schop..." Das bedeutete das Agnes Hackhausen noch lebte. Laut Hauptstaatsarchiv Düssledorf wurden im Grund- und Abgabenbuch nur die Personen als Grundbesitzer in Erscheinung treten, die wirklich in 1731 und später die geforderten Grundsteuern bezahlen mußten. Hättezum Zeitpunkt der Grunderfassung - so auch das Hauptstaatsarchiv - der Johann Rössler noch unter den Lebenden verweilt, sowäre mit Gewißheit nicht “Agneß Hackhaußen Wit[ib] Johanneß Rößeler” als Abgabenpflichtige eingetragen worde. Es entsprach ebenso dem damaligen Zeitgeist immer den lebenden Ehemann als Grundbesitzer anzugeben, wobei Ehefrauen partiell sogar ohne Geburtsname genannt wurden. Es wär für den lebenden Johann Rössler ein Affront gewesen, wenn seine Ehefrau an erster Stelle genannt worden wäre. Allenfalls und nur im Ausnahmefall wäre der lebende Gatte als: “Johanneß Rößeler witib Agneß Hackhaußen” vermerkt worden. Das Agnes Hackhausen in 1731 noch lebte, zeigt ebenfalls das Erbungsbuch Gressenich, wo sie in 1734 ein sogenanntes “Beschuddrecht” durch den Schultheiß und zwei Schöffen eingetragen läßt.