Hans Heinrich MUTH

Hans Heinrich MUTH

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hans Heinrich MUTH

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt etwa 1610
Bestattung 30. Mai 1687 Lübbecke nach diesem Ort suchen
Tod Mai 1687 Lübbecke nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1635 Minden nach diesem Ort suchen
Heirat etwa 1660 Minden nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1635
Minden
Ursula BODE
Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1660
Minden
Catharina Margaretha ALBRECHT

Notizen zu dieser Person

Ein Jahr nach der Hinrichtung der Engel Hanenkamp und der Anna Höinghaus kam es zu einem spektakulären Fall, in den der Scharfrichter Hans Henrich Muth und seine Frau verwickelt waren. Im November des Jahres 1640 war es zu einer bösen Anschuldigung gegen Anna Habbe, Frau des Reineke Riestenpatt, gekommen. Zum besseren Verständnis des nachfolgenden Textes sei darauf hingewiesen, daß die Frauen nicht den Nachnamen ihrer Männer tragen. Die Frau des Scharfrichters Hans Henrich Muth, Ursula Bode, hatte Anna Habbe "eine Zauberin gescholten". Das wollte Anna, um Schlimmeres zu verhüten, nicht auf sich sitzen lassen, und reichte beim Stadtgericht Klage ein. Am 10. November 1640 waren die beiden Frauen und ihre Männer im Rathaus vorgeladen. Hier verlangte Anna Habbe, daß man der Beklagten "fur Ihren mundt kloppen" solle. Befragt nach der Ursache des Streites, gab die Frau des Scharfrichters zu Protokoll, der von Anna Habbe erhobene Vorwurf der Beschimpfung sei in der Form, wie er von der Klägerin vorgetragen worden sei, so nicht vorgefallen. Sie habe die Klägerin nicht eine Zauberin gescholten, sondern nur zu verstehen gegeben, daß, wenn sie, die Habbe, einen glühenden Ofen anfassen könne, ohne sich zu verbrennen, dann müßten die Noltings sie irgendwie etwas gelehrt haben. Anzumerken bleibt, daß Nolting oder auch Nolte damals gängige Bezeichnungen für Zauberer und Hexen waren. Hintergrund der Auseinandersetzungen war ein Hauskauf. Riestenpatt hatte dem Scharfrichter ein Haus verkauft, das zur Zeit der Anschuldigung noch nicht abbezahlt war. In diesem Haus stand ein Ofen, der nach Aussage der Riestenpatts nicht verkauft, sondern nur ausgeliehen war und den Anna Habbe persönlich aus dem Haus hatte herausholen wollen. Als sie das Haus betrat, war der Ofen aufgeheizt, und Anna Habbe hatte das Nachsehen. Die Verhandlung im Lübbecker Rathaus wurde mit dem Bescheid beendet, daß der Ofen herauszugeben sei. Damit war der Streit nicht beendet - im Gegenteil. Er sollte noch eskalieren. Am 19. November ging es in die nächste Verhandlungsrunde. Anna Habbe erschien in Begleitung von zwei Zeugen, Soldaten einer in Lübbecke stationierten hessischen Kompanie. Die beiden Soldaten waren im Haus der Riestenpatts untergebracht. Der Vorfall in der Wohnung des Scharfrichters stellte sich in dieser Sitzung etwas anders dar. Anna Habbe hatte die beiden Soldaten gebeten mitzukommen, damit sie den Ofen in ihre Wohnung tragen sollten. Als der Scharfrichter die Absicht erkannte, schlug er nicht nur auf Anna Habbe ein, sondern holte sein Richtschwert, um den ungebetenen Gästen einen Schrecken einzujagen und sie aus dem Haus zu jagen. Bei dieser Auseinandersetzung wurden Anna Habbe als Hexe und ihr Ehemann als Schelm beschimpft. Außerdem hatte Muth gesagt, als Scharfrichter habe er schon so viele hingerichtet, daß sie, die Riestenpatts, schon ihren gerechten Lohn bekommen würden. Muth hatte den Bogen überspannt. Das war Amtsmißbrauch. Mit körperlichen und verbalen Attacken war den Riestenpatts nicht beizukommen. Sie bestanden auf ihrem Recht. Für den Leser bleibt noch anzumerken, daß die Bezeichnung "Schelm" damals zu den übelsten Schimpfwörtern gehörte. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts waren damit Gauner und Betrüger gemeint. Der nächste Termin war auf den 11. Mai 1641 angesetzt. Die Beschimpfungen spielten jetzt nur noch eine untergeordnete Rolle. Im wesentlichen ging es darum, Licht in das Verhalten von Käufer und Verkäufer zu bringen. Das Gericht drängte die Parteien, sich gütlich zu einigen. Die Frauen waren jedoch nicht zu beruhigen. Anna Habbe "heulete und weinete das sehe [sie] von der Böhleschen [so das Protokoll statt Bodesche] so Umschuldig gescholten" und verlangte Widerruf. Zusätzlich erfährt man, daß Anna Habbe auch nicht um Schimpfwörter verlegen war und ihre Kontrahentin "eine verlogene Sauff und Driff Saack", eine Trinkerin und Betrügerin, genannt hatte. Im übrigen ging es bei den Männern um gegenseitige Anschuldigungen, beim Hauskauf übervorteilt zu sein. Das Gericht machte keine Auflagen. Im Bescheid heißt es nur, die Kontrahenten sollten in Zukunft "hand und mundt halten und sich nicht an ein ander Vergreiffen", wenn sie nicht straffällig werden wollten. Mit diesem Bescheid war der Vorwurf, Anna Habbe sei eine Hexe, vom Tisch. Scharfrichter Muth schob die noch fälligen Zahlungen vor sich her, so daß Reineke Riestenpatt die Geduld verlor und erneut das Gericht anrief. Am 14. April 1646 erhielt der Scharfrichter durch den Ratsdiener die Aufforderung, den Rest des Kaufgeldes zu bezahlen. Falls er der Aufforderung nicht nachkomme, müsse er mit dem "Verlust seines Dienstes" rechnen. Scharfrichter Muth zeigte sich wenig beeindruckt. Am 18. Juni 1646 wurde der Streit endgültig beendet. Sollte Muth, so der Gerichtsbeschluß, den auferlegten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werde es zu Pfändungen kommen. Beide Parteien wurden angehalten, sich allen Scheltens und Schmähens zu enthalten. Das Verfahren war auf den Kern des Streites zurückgeführt worden, auf Auseinandersetzungen um einen Hauskauf und einen ausgeliehenen Ofen.

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Titel Rode
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Hochgeladen 2021-09-26 16:54:49.0
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