♂ Thomas BAUER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Thomas BAUER |
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Beruf
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Bauer auf dem Hof Fol. 39 |
1585 |
Schweinetschlag (Sviňovice), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Beruf
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Bauer auf dem Hof Fol. 39 |
1603 |
Schweinetschlag (Sviňovice), Böhmen nach diesem Ort suchen |
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Notizen zu dieser Person
Im ältesten erhaltenen GB des Gerichts Oberhaid ist zum Hof Fol. 39 in Schweinetschlag eingetragen, daß er 1603 im Besitz des Thomas (Teml) nach Tods des Sebastian Paur war (GB Nr. 50, Aufn. 80). Teml besaß diesen Hof aber schon länger, denn bereits im Urbarbuch von 1585 (Aufn. 288 ff.) ist ein "Teml Paur" als Besitzer genannt. Im Urbarbuch sind die Höfe nicht numeriert, doch steht dieser Hof an zweiter Stelle genau wie der Hof Fol. 39 im GB (die Eintragungen zu Schweinetschlag im UB beginnen mit dem Hof eines "Partl", dem sicher der Hof Fol. 38 des "Partl Kluybr" im GB 1603 entspricht). Teml Paur hatte 1603 noch 88 Schock in jährlichen Raten zu 10 Schock für seinen Hof abzuzahlen. Bis auf einige Schulden stand alles der Waisen Klara nach dem verstorbenen Sebastian Paur zu. Sie war 1603 in Oberhaid verheiratet; auch der Vorname ihres Mannes ist überliefert (bei Zahlungen 1613 bis 1623 empfängt ihr Mann Georg). Klaras Anspruch insgesamt belief sich, inclusive des Anfalls der Erbteile von verstorbenen Waisen, auf 312 sß 11 d. Davon lagen 1603 bereits 203 sß 1g beim Buch (d. h. diese Summe war in den Jahren zuvor von Thomas Paur ratenweise in die Waisentruhe gezahlt worden und mußte künftig bei Bedarf vom Verwalter der Waisenkasse in Teilbeträgen an sie ausgezahlt werden). 1607 ist notiert, daß Teml noch 38 Schock zu zahlen hat. Wegen Altersschwäche kann er aber nicht mehr arbeiten und verkauft daher seinem Hof dem "Partl" von Tonnetschlag (Rohanov) für 200 Schock. Dabei ließ er dem Partl 50 Schock Heiratsgut für seine Tochter Katharina als erste Grundgeldrate ausschreiben, so daß dieser nur noch 150 Schock an Teml zu zahlen hatte. - 1624 anscheinend noch am Leben, da im in diesem Jahr beginnenden GB Nr. 51 vermerkt ist, daß im noch 4 Schock Grundgeld zustehen, die beim Buch liegen (also vom Hofbesitzer schon eingezahlt wurden).
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