Simon BARTL

Simon BARTL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Simon BARTL
Beruf Bauer auf dem Hof Fol. 19 1643 Rubenz (Rovence), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt Tussetschlag (Břevniště), Böhmen nach diesem Ort suchen
Tod vor 1651 Rubenz (Rovence), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Walburga KURZ

Notizen zu dieser Person

Lt. GB Nr. 69 des Gerichts Tisch (Aufn. 70 ff.) kaufte 1626 ein Philipp von Rubenz (z Rowncze) den Hof Fol. 19 in Rubenz für 240 Schock von einem Wenzel (Fenczl), der ihn verkaufte, weil er sich etwas anderes gekauft hatte. Am 26.3.1643 ist eingetragen, daß Philipp seinen Hof altershalber nicht länger erhalten kann und ihn deshalb neben dem Vorbehalt eines gewissen Ausnehmens an den Simon von Tussetschlag (Tuschetschlag) verkauft hat, der ab 1644 an ihn Grundgeldraten zahlen soll. Am Rand des GB ist hierzu am 13.4.1651 vermerkt, daß nach dem Absterben des Philipp seine hinterlassene Witwe Katharina die ihm noch zustehenden Grundgeldraten völlig erbte. Nach ihrem Absterben seien diese Gelder an ihre hinterlassenen Geschwister anfällig geworden, nämlich Elisabeth, Maria, Brigitta, Helena (Alena) und des Simon Kind Bartholomäus (Bartl). In einem späteren Nachtrag ist zu Bartholomäus angegeben, daß er geheiratet habe. Philipp und Katharina hatten offenbar keine eigenen (überlebenden) Kinder. - Im laufenden Text heißt es unter dem Datum 7.4.1648 weiter, daß der Simon von Gott mit einer schweren Krankheit heimgesucht worden sei und gestorben sei. Er habe noch 170 Schock von seinem Hof abzuzahlen gehabt. Der Hof wurde auf 185 Schock geschätzt. Nach Abzug obigen alten Grundgeldes von 170 Schock standen den Erben daher 15 Schock zu. Hierzu allein berechtigt war Simons Waise Bartholomäus, in 3 Jahren alt, lt. Nachtrag 1673 geheiratet mit Konsens. Eigenartigerweise ist hier also nicht von einer Witwe die Rede, der etwas zustünde, obwohl Bartholomäus lt. WB 1659 und 1660 beim Stiefvater lebt, es also eine Witwe gegeben haben muß. Den Hof nimmt 1648 Paul, des Martins (Mertls) von Rubenz eheleiblicher Sohn, an. 1671 hat Paul alles abgezahlt. 1673 erhält der Waise Bartholomäus nach dem Simon, welcher sich zu einem Hof auf Paulus verheiratet hat und für die drei (ihm erlassenen) Dienstjahre nach Erkenntnis des Herrn Oberhauptmanns Ihro fürstlichen Gnaden 5 Gulden erlegen müssen, vom Buch (also aus der Waisentruhe, verzeichnet im GB) 10 Schock. Bis 1680 werden ihm von den für ihn hinterlegten Geldern noch weitere Raten gezahlt. - Im Traueintrag wird sein Sohn Bartholomäus als hinterlassener Sohn des Simon Bartl bezeichnet. Vermutlich war der Nachname Bartl ein Patronym; Simons Vater hieß vermutlich Bartholomäus mit Vornamen.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-03-28 16:19:41.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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