Heinrich I. das Kind VON HESSEN

Characteristics

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name Heinrich I. das Kind VON HESSEN

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Type Date Place Sources
death 21. December 1308
birth 24. June 1244
marriage 1263
marriage 1274

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ADB Bd. 11 S. 516ff: H. war der zweite Sohn Herzog Heinrichs II. von Brabant, der einzige Sohn aus dessen zweiter Ehe mit Sophie, Tochter des Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen und der heiligen Elisabeth. Nach dem kinderlosen Raspe von Thüringen erhob neben dessen drei Schwestersöhnen, Heinrich dem Erlauchten, Markgrafen von Meißen, Hermann, Grafen von Henneberg, und Siegfried, Grafen von Anhalt, auch die Bruderstochter des Verstorbenen, Sophie von Brabant, für ihren Sohn auf einen Theil der hinterlassenen Lande Anspruch, und ihr Gemahl, Herzog Heinrich begab sich alsbald (Mai 1247) nach Hessen, um die Rechte seiner Angehörigen zu wahren. Er starb jedoch bereits am 1. Februar 1248, und sein ältester Sohn Heinrich III. wurde sein Nachfolger in Brabant. Sophie erschien darauf selbst in Thüringen und Hessen und übergab die Vormundschaft über H. auf 10 Jahre dem Markgrafen Heinrich von Meißen, der Hessen durch Statthalter regieren ließ. Am 16. Mai 1254 schloß der Markgraf mit Erzbischof Gerhard von Mainz einen Vertrag zur Beilegung der bisherigen Streitigkeiten über die von dem Erzbischof eingezogenen mainzischen Lehen des verstorbenen Heinrich Raspe. Gerhard versprach darin, gegen Zahlung von 1000 Mark Silbers die Geltendmachung seiner Recht auf die vom Stifte Mainz zu Lehen gehenden Güter in Hessen bis zum 24. Juni 1256 zu verschieben, an welchem Tage der junge H. (puer de Hassia) das 12. Jahr vollende. Dieses Abkommen wurde, wie es scheint, von Sophie nicht gebilligt. Sie fand sich bewogen, aus Brabant, wo sie sich seit 1250 aufgehalten hatte, herbeizueilen. Bereits im Juni 1254 trifft man sie in Hessen, gemeinsam mit ihrem Sohne landesherrliche Befugnisse ausübend. Eine kräftige Stütze erlangten beide an Herzog Albrecht dem Großen von Braunschweig. Albrecht vermählte sich mit Sophiens Tochter Elisabeth (1254) und verlobt seine Schwester Adelheid mit H. (1258). Mit Heinrich von Meißen kam es zu offenem Kampfe; Hessen und Thüringen wurden weithin verwüstet und die Stadt Eisenach fiel in die Hand des Markgrafen (1261). Aus diesen kriegerischen Wirren suchte der neue Erzbischof von Mainz, Werner von Eppstein, Vortheil zu ziehen. Er trat feindlich gegen Sophie und ihren Sohn auf und belegte beide wegen Vorenthaltung der von dem Erzstift nach Heinrich Raspe's Tod für heimgefallen erklärten Lehen am 4. Mai 1261 mit dem Banne und ihr Land mit dem Interdict. Aber der kräftige Widerstand der Gebannten und ihrer Verbündeten, unter welchen namentlich Graf Gottfried von Ziegenhain und Gerhard, Herr von Wildenburg zu nennen sind, bewog ihn, einen Vergleich einzugehen. Am 10. September 1263 trugen ihm Sophie und H. die Städte Grunberg und Frankenberg zu Lehen auf und verpflichteten sich zu Zahlung von 2000 Mark Silbers, wogegen er ihnen die bisher verweigerte Belehnung ertheilte. Der Abschluß diese Vertrages traf sich um so günstiger für H. und seine Mutter, als wenige Wochen später Herzog Albrecht von Braunschweig bei Vertheidigung ihrer Ansprüche auf Thüringen gegen Markgraf Heinrich von dessen Söhnen Albrecht und Dietrich bei Wettin geschlagen und gefangen wurde. Im folgenden Jahre (1264) kam der Friede mit Meißen zu Stande. Landgraf H. verzichtete zu Gunsten des Markgrafen auf Thüringen und erhielt dafür zu den bereits in sennm Besitze befindlichen Hessenlande Allendorf, Witzenhausen und andere Orte an der Werra, welche Herzog Albrecht für seine Befreiung aus der Gefangenschaft hatte abtreten müssen, sowie 600 Mark Silbers, bis zu deren Zahlung ihm die Stadt Weißensee eingeräumt wurde. Dem entsprechend nannt sich H. in seinen Urkunden nicht mehr von Thüringen, behielt jedoch den Titel Landgraf von seiner mütterlichen Abkunft her bei und verband damit den eines Herrn des Landes Hessen. So lautet auch sein Titel auf dem Reitersiegel, welches er seit seinem Regierungsantritt führte, während er auf einem früheren, noch 1266 vorkommenden Siegel "H. von Thüringen, Bruder des Herzogs von Brabant" heißt. H. gehörte nun zu den Fürsten des Reiches und wird ausdrücklich als solcher bezeichnet. Man nimmt gewöhnlich an, da¸ er 1265 die Regierung selbständig übernommen habe; doch läßt sich ein bestimmtes Jahr hierfür nicht angeben, da seine Mutter Sophie auch noch später neben ihm als Regentin vorkommt und sich nicht auf einmal, sondern nach und nach von den Regierungsgeschäften zurückgezogen zu haben scheint. Die erste bekannte Urkunde, die H. für sich allein ausstellte, ist vom 2. Juni 1262. Heinrichs Gebiet, die neugeschaffene Landgrafschaft Hessen, bestehend aus den hessischen Besitzungen der alten Landgrafen von Thüringen, war nicht sehr umfangreich, dazu vielfach beschränkt und durchschnitten durch die Bezirke mächtiger Grafen und Dynasten. Namentlich aber übte das Erzstift Mainz in diesen Gebieten ein drückendes Uebergewicht aus. H. war daher bis an das Ende seines Lebens eifrig bemüht, seine Hausmacht zu vergrößern. So erwarb er bereits 1265 von den Pfalzgrafen von Tübingen Gießen nebst anderen früher gleibergschen Besitzungen, worauf Hartrad Herr von Merenberg ihm die Burgen Merenberg und Gleiberg öffnete. Auch in Brabant, dem Lande seines verstorbenen Vaters, suchte er sich Einfluß zu wahren. Nach dem Tode seines älteren Bruders, Herzog Heinrichs III. (1261) verlangte er Antheil an der Vormundschaft über dessen minderjahrigen Sohn, Heinrich IV., und erhob, nachdem dieser auf die Regierung verzichtet hatte (1267), gegen dessen Bruder, Johann I., weitere Ansprüche. Doch entsagte er denselben später (25. November 1279), wohl nur deshalb, weil die Verhältnisse in Hessen ihm eine erfolgreiche Durchführung jener Pläne doch nicht erlaubten. Namentlich waren es neue Streitigkeiten mit Erzbischof Werner von Maint, die ihm hier zu schaffen machten. H. hatte, vermuthlich aus Groll darüber, daß der Erzbischof ohm den beabsichtigten Ankauf der Schlösser Naumburg und Weidelberg an der waldeckschen Grenze vereitelte, diese Burgen und Heiligenberg erobert und zum Theil zerstört. Deshalb that Werner ihn in den Bann und verhängte das Interdict über Hessen (21. Mai 1273). Auch bewirkte er, daß der neugewählte König Rudolf den Landgrafen vor seinen Richterstuhl lud und ihn, als er nicht erschien, in die Reichsacht that (25. Jan. 1274). H. suchte vor allem die Gunst des Königs wieder zu gewinnen. Er begleitete denselben auf dem Zuge gegen König Ottokar von Böhmen (1276) und erlangte dafür die Zurücknahme der Achtserklärung (4. Juli 1277). Der Erzbischof aber konnte erst durch die Niederlage, die er vor Fritzlar erlitt, dem Frieden geneigt gemacht werden, worauf König Rudolf die Beilegung des Streites durch Schiedsrichter bewirkte (September und October 1282). Auch mit Werners Nachfolger, Heinrich II., hatte der Landgraf Streitigkeiten, die eine Vermittlung König Rudolfs nöthig machten (17. Aug. 1286). Erst unter Erzbischof Gerhard II. bildeten sich zwischen Mainz und Hessen bessere Beziehungen, wahrscheinlich durch Einwirkung König Adolfs, der kurz nach seiner Wahl zum römischen König dem Landgrafen die Reichsburg Boineburg nebst der aufgelassenen Stadt Eschwege als ein Fürstenthum zu Lehen gab (11. Mai 1292). Schwere Kämpfe erwuchsen H. innerhalb seiner eigenen Familie in Folge seiner zweiten Vermählung. Seine erste gemahlin, Adelheid von Braunschweig, welche zuerst im September 1263 als seine Gattin vorkommt, gebar ihm zwei Söhne, Heinrich (geb. um 1264, seit 1284 bisweilen neben seinem Vater in Urkunden genannt) und Otto (geb, um 1272), und staeb im April oder Juni 1274. Darauf vermählte sich H. noch im selben Jahr oder im Anfang des folgenden Jahres mit Mechtild, Tochter des Grafen Dietrich VI. von Cleve. Diese gebar ihm gleichfalls zwei Söhne, Johann und Ludwig, den späteren Bischof von Münster. Unter dem Einfluß Mechtilds beschloß er, sein Land in zwei Theile getheilt, seinen zwei erstgeborenen Söhnen beider Ehen, Heinrich und Johann, zu hinterlassen und die beiden zweitgeborenen dem geistlichen Stande zu widmen. Dazu war er mit Eifer bestrebt, das seinem Lieblingssohne zugedachte Niederhessen durch bedeutende Güterkäufe zu vergrößern. Seine Absichten erregten den Unwillen der beiden Söhne erster Ehe, namentlich des zweitgeborenen Otto, der die ihm erwirkte Anwartschaft auf eine Canonicat zu Würzburg verschmähend, sich gegen den Willen seines Vaters mit Adelheid, Tochter des Grafen Otto III. von Ravensberg , vermählte. Der alte Landgraf sah voraus, daß nach seinem Tode die heftigsten Kämpfe zwischen seinen Söhnen entstehen würden und suchte deshalb noch zu Lebzeiten seine Theilungspläne zu verwirklichen und durch die Autorität König Adolfs zu sichern. Am 4. Juli 1296 beurkundete der König zu Frankfurt die vor ihm geschehene Landestheilung. Der älteste Sohn, Heinrich, erhielt Oberhessen mit dem Anfallsrechte des seinem Bruder Otto bestimmten geringen Gebietes, während dem Jüngeren, Johann, Niederhessen zu Theil ward. Otto, der hierbei sehr verkürzt worden war, verweigerte dem Vertrage seine Zustimmung. Unterstützt von seinem Schwager, dem Grafen Gottfried VI. von Ziegenhain, lehnte er sich offen gegen seinen Vater auf, so daß dieser genöthigt war, die Hülfe König Adolfs anzurufen. Adolf zog mit Heeresmacht heran und belagerte gemeinsam mit dem alten Landgrafen die ziegenhainische Burg Staufenberg bei Gießen (August 1296). Otto mußte sich fügen. Am 23. August 1298 starb sein älterer Bruder Heinrich und der demselben bestimmte Landesantheil ging auf ihn über. Trotzdem dauerte das unfreundliche Verhältniß zwischen dem Vater und dem älteren Sohne fort. Noch im J. 1302 verband sich Otto, auf daß ihm nach seines Vaters Tode sein Erbtheil werde, mit dem genannten Grafen Gottfried von Ziegenhain gegen die Landgräfin Mechtild und ihren Sohn Johann. Neben diesen Zerwürfnissen im eigenen Hause, die seine späteren Lebensjahre verbitterten, hatte H. noch mit kriegerischen Nachbarn Kämpfe zu bestehen. Als westfälische Raubschaaren aus dem Gebiet des Bischofs von Paderborn in Hessen eingedrungen waren, schlug er sie bei der Karlskirche unweit Gundensberg und trieb sie siegreich über die Grenze zurck (1270). Streitigkeiten mit Herzog Albrecht II. von Braunschweig wurden 1306 durch König Albrecht geschlichtet. Auch mit dem Abt Heinrich V. von Fulda gerieth er in Fehde. Dies alles hinderte ih jedoch nicht, sein Gebiet, namentlich Niederhessen, beträchtlich zu erweitern. So erwarb er Schartenberg, Grebenstein, Immenhausen, Trendelburg, den Reinhardswald und Bilstein. Er baute die (nicht mehr vorhandene) Burg zu Cassel, seine gewöhnliche Residenz in seinen späteren Jahren, die Kirche zu Frankenberg, die Kapelle und den von seinem Sohn Ludwig, Bischof von Münster, vollendeten Rittersaal auf der Burg zu Marburg. Neben seinen schon genannten Söhnen hatter er von seiner ersten Gemahlin vier Töchter, Sophie, 1276 Gemahlin Graf Otto's I. von Waldeck, Mechtild, vor 1283 an Graf Gottfried VI. von Ziegenhain und nach dessen Tod (1304) vor 1315 an Philipp III., Herrn von Falkenstein-Münzenberg verheiratet, Adelheid, 1284 mit Graf Berthold VII. von Henneberg, und Elisabeth, 1287 mit Johann I., Grafen von Sayn, vermählt. Seine zweite Gemahlin Mechtild gebar ihm gleichfalss vier Töchter: Elisabeth, mit Herzog Wilhelm II. von Braunschweig (1292), dann 1294 mit Gerhard IV., Herrn von Eppstein, undendlich 1299 mit Albrecht II., Grafen von Görz, verheiratet, Katharina, Gattin des Grafen Otto VII. von Orlamünde (1308), Agnes, Gemahlin des Burggrafen Johann I. von Nürnberg, und Jutta, welche 1311 unvermählt vorkommt.

Sources

1 Stammtafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter, Band 2, Tafel 44
Author: Walther Möller
Publication: Darmstadt 1933 im Selbstverlag des Historischen Vereins für Hessen Bibliothek klassischer Werke der Genealogie, Herausgeg
Abbreviation: Stammtafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter, Band 2
 
2 Die Nachkommen Karls des Großen, 93
Author: Brandenburg, Erich
Publication: Verlag Degener und Co, Neustadt an der Aisch, 1995, Bibliothek Klassischer Werke der Genealogie, Herausgegeben von Manfred Dreiss
Abbreviation: Die Nachkommen Karls des Großen
 
3 Vorfahren des Tile von Damm, Genealogie um die Familie von Damm in Braunschweig, Band 7 - Die Masse der Dynasten, 373
Author: Damm, von, Jürgen
Abbreviation: Vorfahren des Tile von Damm, Genealogie um die Familie von Damm in Braunschweig, Band 7 - Die Masse der Dynasten
 
4 Europäische Stammtafeln, Neue Folge Bd. VI, Familien des Alten Lotharingen I, 21
Author: Schwennicke, Detlev (Herausgeber)
Publication: Verlag von J. A. Stargard, Marburg 1978
Abbreviation: Europäische Stammtafeln 06, Familien des Alten Lotharingen I
 
5 Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen, 1-4, 132, 236, 240, 245, 253, 299.
Author: Uli W. Steinlin
Publication: Basel, Schweiz: Kommisonsverlag Krebs AG, 2008.
Abbreviation: Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen
 
6 GÉNÉALOGIES - 30000 ancêtres de Henri d'Orléans comte de Paris (1908-1999), 20-31.
Author: André de Moura
Publication: Paris, Frankreich: L'Harmattan, 2001.
Abbreviation: GÉNÉALOGIES - 30000 ancêtres de Henri d'Orléans comte de Paris (1908-1999)
 
7 Nachkommen Gorms des Alten (König von Dänemark -936-) I.-XVI. Generation, 310, 413, 514, 846, 866, 867.
Author: S. Otto Brenner
Publication: Lyngby: Dansk Historisk Haandbogsforlag, 2. Auflage 1978.
Abbreviation: Nachkommen Gorms des Alten
 
8 Europäische Stammtafeln, Neue Folge Bd. XVII., Hessen und das Stammesherzogtum Sachsen, 24
Author: Schwennicke, Detlev (Herausgeber)
Publication: Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998
Abbreviation: Europäische Stammtafeln 17, Hessen und das Stammesherzogtum Sachsen
 

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