Notizen zu dieser Person
Im GB Nr. 41, Aufn. 14, beim Hof Fol. 4 in Riendles als Sohn des verstorbenen Christoph eingetragen, dem aus der Waisentruhe noch Geld zusteht. Er übernimmt 1606 den Hof Fol. 4 von Augustin. Da er bei der Übernahme einerseits als Waise von diesem Hof, andererseits später im Testament des Augustin als Sohn dieses Augustins bezeichnet wird, muß Augustin sein Stiefvater gewesen sein. Später vermacht ihm Augustin 50 Schock von der Augustin noch zustehenden Grundgeldsumme. Auch Peters Sohn Kilian erbt etwas von Augustin. Im Fortsetzungsband GB Nr. 42 heißt es 1623, daß Peter seinen Hof völlig bezahlt hat (Aufn. 10). Das Geld ist den Anspruchsberechtigten noch nicht völlig ausgezahlt worden sondern liegt in der Waisentruhe. Am 22.11.1649 ist eingetragen, daß Peter Alters und Schwachheit halber seinen völlig bezahlten Hof für 215 Schock seinem Sohn Urban überläßt. Er läßt davon Urban 30 Schock als Heiratsgut ausschreiben. In den folgenden Jahren zahlt Urban seinem Vater Grundgeldraten. 1657 zahlt er auf seines Vaters Begräbnis. Im Testament seines Vaters, das im GB unter dem Datum 5.6.1657 eingetragen ist, wird erstmals Peters Nachname Spänmacher genannt. Er hat noch 111 Schock Grundgeld einzunehmen vom Hof Fol. 4 in Riendles. Er vermacht davon in seinem Testament seiner zweiten ("anderten") Frau Margaretha 16 Schock an ausständigem Heiratsgut, davon sie, weilen vor ihm mit Tod abgangen, dem würdigen Gotteshaus zu Oberplan 1 Schock, dem Michael Plaßl zu Riendles 5 Schock, dem Urban, Stiefsohn und Grundbesitzer, 5 Schock, und der Maria, Stieftochter, 5 Schock verschafft (= vermacht) hat. Für Heiratsgut war der Vater der Braut zuständig bzw. nach dessen Tod als dessen ausständige Schuld der Hoferbe; es wurde in der Regel anstelle der Frau vom Ehemann eingenommen. Hier hatte Peter also noch nicht das Heiratsgut seiner Frau ausgezahlt bekommen und vererbte ihr diesen Anspruch. Weiter vermachte er in seinem Testament: 8 Schock 34 Groschen 2 Pfennig dem Bartholomäus Kholmb geliehenes Geld, anjetzo seinem Weib "Maretl" (unklar, wie das zu verstehen ist: hatte sich Kholmb Geld von Peter geliehen und erhielt es nun vermacht? Oder hatte Peter bei Kholmb noch eine Schuld, die er im Testament wie ein Erbe aufführte? Dies scheint mir wahrscheinlicher, da es so auch in anderen Testamenten der Gegend gemacht wird; der aktuelle Hofbesitzer muß dann diese Schuld bezahlen); 10 Schock dem Zacharias, seinem Sohn, welche er aber 1660 dem Urban, Grundbesitzer vorhin schuldig worden und dahero anjetzo solche ihme gebühren tuen (das Testament wurde also trotz der Datierung 5.6.1657 erst nach 1657 ins GB eingetragen!); 26 Schock 4 Groschen 2 Pfennig dem Matthias Scherckhl samt 20 Schock ausständigem Heiratsgut (Scherckhl war also ein Schwiegersohn); 16 Schock 4 Groschen 2 Pfennige dem Wenzel Pufferle samt 10 Schock ausständigem Heiratsgut; 16 Schock 4 Groschen 2 Pfennige der Martha, seiner Frau (die dritte Frau des Peter, die auch bei den Ratenzahlungen als seine Witwe bezeichnet wird), samt 10 Schock ausständigem Heiratsgut, was anjetzo ihrer Tochter Sophia zu Oberplan gebührt, Rest 1660 12 Schock 4 Groschen 2 Pfennige; 6 Schock 4 Groschen 2 Pfennig dem Kilian, seinem verheirateten Sohn, zu seinem zuvor empfangenen Heiratsgut; desgleichen je 6 Schock 4 Groschen 2 Pfennige der verheirateten Tochter "Andl" und dem Urban, Grundbesitzer.