Poppo I. VON GRABFELD

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Poppo I. VON GRABFELD
occupation Graf von Grabfeld und Tullifeld from 819 to 839
occupation Graf im Saalgau from 819 to 839
title Graf von Grabfeld und Tullifeld

Events

Type Date Place Sources
death about 840
birth about 790
marriage

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Marriage ??spouse_en_US??Children

Kunigunda IM GRABFELDGAU

Sources

1 finnholbek.dk, Geschichte des Ostfränkischen Reiches
  Poppo I. Graf im Grabfeldgau (819-839/41) ----------- - 839/41 Sohn des Grafen Bubo und der Williswind, Tochter vom RUPERTINER Nordbert Nach Friese Sohn des ROBERTINERS Graf Heimrich im Saalgau (+ 812) und der Hadaburg Poppo I. war der Stammvater der BABENBERGER oder POPPONEN und ist quellenmäßig von 819 bis 839 als Graf im Saalgau, Grabfeld und Tullifeld belegt. Poppo ertauschte 839 gegen seine Amtslehen in der Buchonia fuldische Güter unter anderem in Ernestesheim und Streu bei Mellrichstedt, wohl weil er in der Gegend seine Besitzungen konzentrieren wollte. Poppo I. war höchstwahrscheinlich nicht der Vater von Poppo II. und Heinrich, sondern über seinen Sohn Adalbert deren Großvater. Es ist nur sehr schwach begründet, dass Heinrich und Poppo II. seine Söhne waren. Da Heinrich erst 861 wieder erwähnt wird und Poppo II. noch 899 lebt, könnte man gut noch eine Generation einschieben. Friese Alfred: Seite 97-98,103-104 *********** "Studien zur Herrschaftsgeschichte des fränkischen Adels" Im Grabfeld, dem 'klassischen Boden fränkischer Staatssiedlung' beginnt seit 819 (- 840/41) mit Graf Poppo I. der Aufstieg der ostfränkischen Linie der ROBERTINER, der späteren BABENBERGER. Neben ihm amtieren auch vereinzelt die Grafen Berengar (814) und Hachho (824), nach deren Entmachtung durch Ludwig den Deutschen die Grafen-Brüder Egino und Burchard (837-857), später die beiden CHRISTIANE(comites, 848/49-876). Mit Poppo I., der im Spessart und Waldsassengau belehnt ist und dort Königsrechte wahrnimmt, dessen Lehnsbesitzungen weit über das Grabfeld hinaus in den Gauen Volkfeld, Gozfeld, Werin- und Saalegau liegen, haben wir den 1. ständigen Grafen aus dem Kreis des westfränkischen 'karolingischen Reichsadels' vor uns, der - in Ablösung der comitis missi - im Lande Fuß fasstund sich mit dem eingesessenen Hochadel kognatisch verbindet: Es ist der sogenannte Tradentenkreis um Geldersheim und Schweinfurt, dessen Besitz sich beiderseits des Obermains weit in den Radenzgau (dominicatus Banz und Staffelstein/Bamberg) erstreckt; das Namensgut dieser Familien müssen wir noch betrachten. Neben der reichen Grundherrin von Marpburchausen und dem Optimaten Ernust/Ernst, dem Ortsherrn von Ernustheim an der Streu und Ernesteswinden im Aischgrund, sind besonders die Brüder Gerhart, Ippin und ihr Verwandter (amicus) Hramuolf zu nennen. Gerhart (comes), der in Traditionsurkunden neben Angehörigen der mainfränkischen THURING-Sippe und der mittelrheinischen ROBERTINER erscheint, hat bezeichnenderweise auch großen Besitz im Main- und Niddagau, während Hramuolf in der Imminavilla Himmelstadt nahe der karolingischen Gründung Karlburg im Jahre 820 Erbgut tradiert und die Urkunde im Königskloster Holzkirchen ausfertigen lässt. In diesen Kreis gehören vor der Mitte des9. Jahrhunderts nebenGraf Poppo I. auch die Erbtochter (comitissa) Bilitrud und der (comes) Walah ; später, um 901/03 erscheint auch ihr Verwandter Adalhard (von Babenberg) (comes nobilissimus), einEnkel Poppos I. im alten Begüterungsbereich seiner Sippe am oberen Main und an der Aisch. Das castrum Babenberg/Bamberg ist sein namengebender Ansitz. Graf Poppo I., dessen Grafenrechte sich über mehrere ostfränkische Gaue bis zur thüringischen Sorbengrenze erstreckten, und sein älterer Vetter Robert/Rupert III., Graf im Oberrhein- und Wormsgau,standen in den Auseinandersetzungen LUDWIGS DES FROMMEN mit seinen Söhnen auf der Seite des Kaisers, mit dem sie durch dessen 818 gestorbenen Gemahlin Irmgard verwandt waren . Während Poppo mehrfach in der Umgebung des Herrschers nachzuweisen ist, kam dieser zweimal, im Jahre 832, nach dem misslungenen Aufstand Ludwigs des Deutschen, und 840, kurz vor seinem Tode, als sein Sohn erneut Ostfranken hatte räumen müssen, in die von Poppo beherrschte Landschaft um die Pfalz Salz an der fränkischen Saale. Ihn, den damals mächtigsten Mann in Ostfranken, dessen Stellung der seit den Ereignissenauf dem Lügenfelde als 'rex in orientali Francia' urkundende Kaiser-Sohn schon bald nach 833 durch den Entzug von Amtslehen zu schmälern versuchte , hat LUDWIG DER FROMME 839 auffordern lassen, gemeinsam mit Hatto (im Kunigessundragau) und Gebhard (im Lahngau) zu beraten, quid agendum esset, si aliquid novi de partibus Baioariae fuisset exortum. Bei der drohenden Teilung des Reiches war es fürdie führenden Mitglieder der mächtigen, weitverzweigten Familien, die Besitz, Lehen und Ämter in den verschiedensten Reichsteilen hatten, im Sommer 840 keine Frage, ob sie sich dem aus Italien heranrückenden LOTHAR I. als Nachfolger seines Vaters zuwenden oder Ludwig huldigen sollten. Als durch die Schlacht von Fontenay (bei Auxerre) 841 die Entscheidung gegen Kaiser LOTHAR I. gefallen war undzwei Jahre später im Vertrag von Verdun besiegelt wurde, mussten im Ostreich viele von abtreten. Auch Poppo verlor damals seinen Einfluss und seine Amtsfunktion an die schon erwähnten Vertrauensleute Ludwigs des Deutschen. Ich sehe keinen Anlass zwischen Poppo I. und Heinrich noch eine völlig unbekannte Generation einzuschieben, wie F. Geldner: in: Hist. Jb. 84, 1964 S. 257 ff. vorschlägt. oo N.N. - Kinder: Heinrich 830-28.8.886 Poppo II. - Literatur: ----------- Dümmler Ernst: Geschichte des Ostfränkischen Reiches. Verlag von Duncker und Humblot Berlin 1865 Band II Seite 167,519 - Holtzmann Robert: Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Deutscher Taschenbuch Verlag München 1971 Seite 39,43 -

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