Notizen zu dieser Person
1815 (Heirat Nr. 1 KB Arnshagen) Heinrích Ewald Zessin, Mühlenmeister in der Samerower Mühle und des Geweks der Müller zu Stolp Meister, des Ewald Zessin, gewesener Arrhendatoris zu Dammen ältester Sohn, mit Frau Johanna Christina geb. Traedern, des seligen Johann Panten Erb und Lehen Müllers der Samerower Mühle nachgelassenen Wittwe, getraut in der Kirche den 10. Februar 1815;--- (Quelle: "Ostpommersche Heimat" 37/1933) Mühlenmeister Zessin in Kleinstrellin hat im Jahre 1815 die verwitwete Besitzerin der Samelower Mühle geheiratet. Für seinen unmündigen Stiefsohn verwaltete Zessin nun von 1815 bis 1837 das Mühlengrundstück. 1837 wurde der Stiefsohn großjährig und übernahm selbst die Bewirtschaftung der Mühle. Zessin zog fort und erwarb in dem Dorfe Kleinstrellinfrei Morgen Acker. Der stolper Magistrat erteilte ihm die Erlaubnis, auf seinem Grund und Boden ein Haus nebst Stallungen zu bauen. Dieser kleine Besitz reichte aber nicht aus, den betagten, 60 jährigen Z. zu ernähren, und aus diesem Grunde entschloß er sich zum Bau einer leichten Bockwindmühle. Nach Ansicht des Z. lag Bedürfnis zum Bau einer Mühle vor. Er behauptete, die Mühlen der näheren Umgebung wären nicht in der Lage, allen Wünschen der Mahlgäste gerecht zu werden. Ende des Jahres 1841 machte Z. den ersten Versuch, den Konsens zum Bau einer Bockwindmühle zu erhalten. Das Stolper Landratsamt teilte ihm darauf hin mit, daß die Müller Martin WOLFF (Großbrüskow), Marten ROTZKE (Neumühl) und Friedrich PANTEN (Samelower Mühle - Stiefsohn) gegen den geplanten Windmühlenbau Protest erhoben hätten. Im Dezember 1842 versuchte Z. nun in einem Schreiben an die Regierung zu Köslin die Protestgründe der vorher Genannten zu entkräftigen. Er teilte der Regierung u.a. mit,daß Wolff und Rotzke gar nicht das Recht zu protestieren hätten, da ihre Mühlen über eine halbe Meile von dem geplanten Neubau entfernt lägen. Die Behauptung des Panten (Stiefsohn), er könne denMehlbedarf der Umgebung allein decken, sei falsch; denn aus eigener Erfahrung könne er beweisen, daß die Samelower Mühle nur die Hälfte der anliegenden Mahlgäste befriedigen können. Weil außerdem die Einwohnerzahl der Anlieger bedeutend größer geworden sei, bitte er noch einmal um Erteilung des Baukonses. Er schreibt: "und so setzte ich in dieser Beziehung mein festes Vertrauen auf die anerkannte Gerechtigkeitsliebe einer königlichen Regierung und bitte um Berücksichtigung." ... (Nach einem Gutachten) ... Der Landrat kommt so zu dem Schluß, das Gesuch des Zessin abzulehnen. ... (Zessin wendete sich an das zuständige Ministerim) ... Da durch die neue Gewerbeordnung die Bedenken gegen den Mühlenbau erledigt waren, wurde Zessin am 24. Mai 1845 die Bauerlaubnis erteilt: ... "Nachdem der Mühlenmeister Heinrich Zessin zu Kleinstrellin die Erlaubnis nachgesucht hat, auf einem ihm zugehörigen, zwischen dem Ackerstücken des Bauern Kautz und Brüggemann gelegenden Grundstückeund zwar in einer Entferung von 45 Ruthen von der Grenze mit Überlauf eine Bockwindmühle anlegen zu dürfen, so wird dem Antragsteller hierzu die landespolizeiliche Erlaubnis untern den bedingungenerteilt...;