Notizen zu dieser Person
Brinksitzer
Geburt
uneheliches Kind (Nr.5) von Andreas von Langen
Beruf: Richter
Hümmling
urk. 1530-1568,
1571 tot,
09.07.1530 Richter auf dem Hümmling als Nachfolger seines Schwiegervaters Nikolaus Kerstiens, wohl krankheitsbedingt.
1544 zu Brahe mitbelehnt, schließt Mesalliance, wird nicht mehr belehnt: Bastard, wird 1543 von Deythart to Werpelo und dessen Sohn geschlagen, wofür diese 28 Thaler Strafe zahlen müssen, ein Jahr später musste er selbst Strafe für einen "Exzeß" zahlen,
baut "auff gemeinen grunde und brincke zu Soegell eine behaußungh undt unterschiedtliche andere Zimmer mit hatten und vorwißen und Willen der semptlichen Eingeseßenen"
- entstammt der angesehenen Familie des Andreas von Langen. Christian ist wohl ein Vorkind(oder unehelich ?) Er erhält nach der Heirat mit seiner Braut Lümmeke Kerstiens die Richterstellein Sögel und unterschreibt einen Missalianzbrief, in dem er sich als Bastard erklärt und aus derErbenlinie von Langen ausscheidet. Er hat viele Nachkommen auf dem Hümmling. Es gibt Langen-Linien in Werlte, Wahn, Börger, Werpeloh und weiteren Orten.Er ist Richter auf dem Hümmling, als Nachfolger seines Schwiegervaters Nikolaus Kerstiens, 1544zu Brahe mitbelehnt, wird 1543 von Deythardt von Werpeloh und dessen Sohn geschlagen, wofürdieser 28 Thaler Stafe zahlen muss. Baut auf gemeinem Grund und Brinke eine Behaussung mitWillen der Eingesessenen. (das Haus gegenüber dem Marktbrunnen in Sögel.- ist Nachkomme des Grafen Christian von Oldenburg (in der 10. Generation). Über diesenAdeligen ist er mit vielen adeligen Häusern in Norddeutschland verwandt. Seine Vorfahrenkommen auch aus dem Hochadel Europas, bis in die Herrscherhäuser der Sachsen, Franken, Polen,Russland, Engländer, Italiens, Roms, Ostroms und in den Orient.
Die Abkunft des Christian von Langen als Sohn des Andreas ist 100% sicher und urkundlich bezeigt: Am 15.4.1608 machte Rudolf von Langen zur Schwakenburg sein Testament. Dieser Rudolf war der Sohn von Heinrich von Langen und Adelgunde von Münster, also der Enkel von Andreas. In diesem Testament nennt Rudolf den verstorbenen Richter Christian den "Halbbruder seines Vaters Heinrich". Dass Christian nicht ehelich war, ergibt sich aus einer Angabe aus dem Jahr 1571 über Christians Sohn und Nachfolger Bernhard von Langen "Der Richter alhier ist Bernhard von Langen, des seligen Richters Sohn, der ein Bastard von den von Langen gewesen ist". Damit ist sicher dass Christian der uneheliche Sohn von Andreas ist. Die Mutter ist unbekannt.