Johannes Baptista PURGOLD

Johannes Baptista PURGOLD

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes Baptista PURGOLD
Beruf Bürgermeister, insgesamt 9 Mal 1502 bis 1526 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen
Beruf Stadtschreiber 1490 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen
Beruf Ratsmeister 1508 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen
Beruf Ratsmeister 1520 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen
Beruf Ratsherr 1527 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1468 Plaue, Germany nach diesem Ort suchen
Tod etwa 1536 Eisenach, Germany nach diesem Ort suchen
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Margaretha SCHOLL

Notizen zu dieser Person


 


 


³ Johannes (Joannes Baptista , Hans ) Purgoldt/Purgold , * Plaue/Thüringen (Plauen/Vogtland ) 1468, oder um 1465 oder 1550 , + Eisenach nach 1536 oder um 1539oder nach 1527 ,


Magister , Jurist, 1490 Stadtschreiber in Eisenach, von 1502 1526 neunmal Bürgermeister, Ratsmeister 1508 und 1520, Ratsherr 1527,


Er urkundet 1498 und 1503, 1503 1512 Verfasser bzw. Schreiber des sogen. "Purgoldschen Rechtsbuches" (Eisenacher Rechtsbuch), um 1510/20 Stifter eines Schnitzaltars (heute Thueringer Museum in Eisenach), stellt 1521, 1533 und 1534 Quittungen aus, letztere mit Wappensiegel (Totenkopf ueber liegendem Halbmond), erhaelt 1531 einen Brief von Martin Luther .


Zuletzt erw. in den Ratsheften 13.II.1534, im Twantsteuerregest zw. Crucis 14.IX. u. Lucie 13.XII.1536.


"Aus der Lebensgeschichte Purgoldts wissen wir nur, daß er, um die Mitte des 15. Jahrhunderts geboren, einer angesehenen, wohlhabenden Familie Thüringens entstammt, zwischen 1480 und 1490 Beisitzer des Schöffenstuhls zu Eisenach war, dort 1490 als Stadtschreiber erwähnt wird und vermutlich zu Anfang des 16. Jh. ein Rechtsbuch verfaßte, welches für die geschichtliche Entwicklung des Rechtes in Deutschland von großer Bedeutung war und in drei Handschriften (der Eisenacher, der Wolfenbüttler und der Hamburger) überliefert worden ist. Das Werk besteht aus zwölf in Kapitel oder Abschnitte geteilten Büchern, von denen sich die ersten vier mit dem Bürgerlichen Recht, das fünfte bis achte mit dem Prozeßwesen, das neunte und zehnte mit der städtischen Organisation befassen; das elfte und zwölfte handeln vom 'Gothaischen Stadtrecht', welches mit dem vorangehenden Text weder in Zusammenhang steht, noch Purgoldt zum Verfasser hat. Mit Ausnahme des zweiten und zwölften Buches beginnt jedes mit einer gereimten Vorrede, von denen jene zum dritten, vierten unmd zehnten Buch in den Anfangsbuchstaben der einzelnen Verse (Akrosticha) und die Vorreden zum neunten und elften Buch in den Anfangssilben der fünf Strophen den Namen 'Johannes Purgoldt' erkennen lassen. So beginntz.B. das dritte Buch (Ortloff S. 90):


Ich thadt uff zceyt bedenckenn - On neydt und argen wahn - Horet iar von seltzamen swenckenn,- Als es nuhn ist gethan.


Nimandt thut mehr fragen - Nach kunst, ern ader wycczen. - Ein ider das wyrdt clagen,- Szo er am gericht sall sycczen;


etc.


Purgoldt liefert eine systematische Zusammenstellung aus den verschiedensten Quellen, welche er am Schluß der Kapitel anzuführen pflegt. Er beabsichtigt weniger ein einheitliches Rechtsbuch, als die Wiedergabe umfangreichen Stoffes und die Aufzählung der am Anfang des 16. Jh. praktisch wichtigsten Sätze. Hauptbestandteile des Werkes sind deutsche Rechtssätze des Landrechts, des Weichbildrechts und des Stadtrechts. -


Nach Purgoldt (VI.2) ist Landrecht das gemeine Recht zu Sachsen und Thüringen , Weichbildrecht das gemeine Recht der Städte dieser Länder und Stadtrecht das Recht der Stadt Eisenach,für die er zunächst schreibt. Mit dem deutschen Recht verbindet er das römische, besonders die Institutionen, das kanonische nach Meister Wilhelm, Meister Heinrich von Merseburg und Meister Peter in seiner Summa, ferner viele Sätze des mosaischen Rechts und der Bibel, welche er göttliches Recht nennt. Außerdem zitiert er häufig Kirchenväter und Stellen ausden Klassikern. Im neunten und zehnten Buch von der Stadtverfassung entwirft er im Anschluß an Cicero und Aristoteles eine Art Politik, worin er Ratschläge für die Behandlung der öffentlichen Geschäfte, ebenso für das Verfahren und Betragen der Beamten und Gemeindevertreter erteilt. Die Hauptquelle für den deutschrechtlichen Inhalt bildet das sogenannte 'Rechtsbuch nach Distinctionen', aus welchem ganze Kapitel genommen sind. Dr. Friedrich Ortloff, Oberappellationsgerichtspräsident zu Jena, hat im zweiten Band seiner Sammlung Deutscher Rechtsquellen (Jena 1860) Purgoldts Rechtsbuch kritisch herausgegeben, in der Einleitung (S. 1-16) den Inhalt mit großer Genauigkeit angegeben und den Wert der eingangs erwähnten drei Handschriften gründlich besprochen. Die zwei letzten Bücher (11 und 12), welche, wie bemerkt, ein Gothaisches Stadtrecht ohne alle systematische Ordnung enthalten, sind dem Werk unseres Juristen nur zufällig beigefügt, gehen z.T. von anderen Rechtsgrundsätzen aus als die übrigen Bücher, und ihren Inhalt bilden Gerichtswesen, Privat- und Strafrecht."


Portrait: "Ich nehme an, dass Johannes Purgold auf dem von ihm gestifteten Altar, wahrscheinlich zusammen mit seiner Frau, abgebildet ist."


Wappen: Totenkopf ueber liegendem Halbmond


oo um 1490, oder vor 1500


Margarete (Margarethe ) Scholl /Schall oder Engelschall (aus Ölsnitz) , * Eisenach um 1470, + .. T.d. Hans Scholl der Aeltere , * um 1445, + ...., Bürger in Eisenach


Kinder Purgold u.a.: 1. Markus Purgold, III, * um 1502/05, 2.?? Bernhard Purgold, * .... ca 1510/20, 3.?? NN Purgold, * .... ca 1510/20, Stadtphysikus in Eisenach, oo ... NN


 


Quellen:


Carpentier, Löwenhardt, [17], S. 527 unter Berufung auf Allgemeine Deutsche Biographie, Leipzig, (Duncker & Humblot) 1888;


Mitt. Caba. (kennt nur 7 Jahre: „1502, 06, 08, 10, 20, 22, 26“); ferner unter Berufung auf Paullini, dessen Glaubwürdigkeit aber nicht sicher sei.


Mitt. Bolz unter Berufung auf: - Karl Friedr. v. Strenge und Ernst Devrient: Die Stadtrechte von Eisenach und Waltershausen (= Thueringische Geschichtsquellen NF 9, Jena 1909, Einleitung S. 28 33;- D. Martin Luthers Werke, Weimarer Ausgabe, Briefwechsel 15 Register, Weimar 1978, S. 219. - Saarlaendische Ahnen und Stammreihen, Nr. 32, Ahnenliste Friedrich; - Mitteldeutsche Familienkunde, Bd. 4,1973 75, S. 242 f.; - Deutsches Familienarchiv, Bd. 121; - Hessische Ahnenlisten 1979, Bd. 3, Heft 5, S. 422; - Ahnenliste Scharr, Bonn 1961, S. 75; -Otto Stobbe: Geschichte der deutschen Rechtsquellen, 1. Band, 2. Abt., S. 144-147; -Ortloff a.a.O.; -Eisenhart.


Mitt. Gerd Schlang, e-mail 2010: geschlang(at)web.de unter Berufung auf Mitt. Meyer (Bonn).


Sebastian Poster: Stammbaum Cotta,<http://www.fundkatalog.de/2010/04/stammbaum-cotta.html>.


Historia Isenacensis, M.DC.XCVIII (1698), S. 173, 211.


DGB Bd. 7, S. 265.

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Titel Malessa
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Hochgeladen 2024-02-13 19:05:00.0
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