# Heinrich VON KORFF-SCHMYSING VON TATENHAUSEN

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name # Heinrich VON KORFF-SCHMYSING VON TATENHAUSEN

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Type Date Place Sources
death 9. January 1602
birth 1553
Tatenhausen, Halle, Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Find persons in this place

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Drost zu Vlotho 1559

1559 Januar 30 Bielefeld

Beschreibung : Eheberedung zwischen Henrich Ledebur, + Wilhelms Sohn, und Magdalena Schmeising. Henrich Korf gen. Schmeising, Drost zu Vlotho, wird seiner Tochter Magdalena als Brautschatz 1900 Gulden geben, die Hälfte davon am Montag (Februar 6), wenn das Beilager gehalten wird, die andere Hälfte binnen des folgenden Jahres. Zusätzlich wird Magdalena mit Kleinodien und Zierrat ausgestattet wie ihre beiden Schwestern, die an Assche von Langen und Otto von Dorgeloe verheiratet sind. Wenn der halbe Brautschatz ausgezahlt ist, soll Magdalena auf die elterlichen Güter Verzicht leisten. Henrich Ledebur soll Magdalena als seine Frau auf die Mühlenburg nehmen, die ihm durch Vergleich mit seinen Brüdern zugefallen ist, und sie nach dem Beilager mit einer Morgengabe und innerhalb des nächstfolgenden Jahres mit einer Leibzucht versehen. Sollte er letzteres versäumen, soll der Braut ein Drittel seiner Güter als Leibzucht ausgesetzt sein. Sollte Magdalena nach dem Beilager kinderlos sterben, soll Ledebur den halben Brautschatz wieder zurückgeben. Sollte Ledebur nach dem Beilager sterben, ohne Kinder zu hinterlassen, erhält Magdalena ihren Brautschatz zurück sowie eine Verbesserung von einem Drittel des Brautschatzes, ihre Morgengabe und die frauliche Gerechtigkeit. Falls Ledebur infolge des Verzichts von Herrn Joist und seiner ältesten Schwester die Gerade seiner Mutter erhält, soll die Hälfte dieser Gerade als frauliche Gerechtigkeit gelten. Die Gerade für Magdalena kann mit 200 Gulden abgelöst werden. Hinterläßt Ledebur bei seinem Tod Kinder von Magdalena, so bleibt die Witwe mit den Kindern in allen Gütern. Will sie wieder heiraten, soll sie ihre Leibzucht und Morgengabe sowie frauliche Gerechtigkeit behalten, die ihr aber abgelöst werden können. Schulden darf sie auf diese Güter nicht machen. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Für die Braut siegeln ihr Vater, Herr Johann Schmeising, Domdechant zu Osnabrück, Assche von Langen, Drost zu Iburg, und Otto von Dorgeloe, für den Bräutigam dieser selbst, Herr Joist Ledebur, Domherr zu Minden, Johann Ledebur, + Johans Sohn, und Johann Ledebur, Henrichs Bruder.

Ausf.-Perg., Wasserschaden, 8 anh. Siegel.

Dabei: Entwurf.

1610 September 28 Tatenhausen

Beschreibung : Vor Johan Ledebur zu Stockheim, Gograf, Jurgen Crack und Christian Bruninck, Schöffen des Gogerichts Versmold, einigen sich Henrich Korff gen. Smisingk zu Tatenhausen und sein Bruder Herr Caspar Korff gen. Smisingk, Domherr zu Münster und Hildesheim, mit Rat ihrer Mutter Barbara von Fürstenberg und mit Zustimmung des Herrn Otto von Dorgelloe, Domherrn zu Münster und Osnabrück, als gerichtlich verordneten Vormund des Herrn Caspar über den Nachlaß ihres Vaters Henrich Korff gen. Smisingk. Henrich erhält das Haus Tatenhausen mit allem Zubehör. Caspar soll 200 Rtl. erhalten und von Henrich so lange unterstützt werden, bis er seine Residenz in Münster nehmen kann. Caspar erhält auf Lebenszeit die Einkünfte vom Erbe Hardtman zu Vechtrup (Fechtrupff). Der Gograf, die beiden Brüder und Caspars Vormund Otto von Dorgelo siegeln.

Zeugen: Henrich Johaningk und Adrian zum Weldt.

Ausf.-Perg., Wasserschaden, 4 anh. Siegel: 1. (ab), 2. Henrich Korff, 3. Caspar Korff, 4. Otto von Dorgelo.

Rückseite: Inhaltsvermerk.

Regest - Vollansicht

Datum 1610-09-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später

Ausstellungsort Tatenhausen

Titel/Regest Vor Johan Ledebur zu Stockheim, Gograf, Jurgen Crack und Christian Bruninck, Schöffen des Gogerichts Versmold, einigen sich Henrich Korff gen. Smisingk zu Tatenhausen und sein Bruder Herr Caspar Korff gen. Smisingk, Domherr zu Münster und Hildesheim, mit Rat ihrer Mutter Barbara von Fürstenberg und mit Zustimmung des Herrn Otto von Dorgelloe, Domherrn zu Münster und Osnabrück, als gerichtlich verordneten Vormund des Herrn Caspar über den Nachlaß ihres Vaters Henrich Korff gen. Smisingk. Henrich erhält das Haus Tatenhausen mit allem Zubehör. Caspar soll 200 Rtlr. erhalten und von Henrich so lange unterstützt werden, bis er seine Residenz in Münster nehmen kann. Caspar erhält auf Lebenszeit die Einkünfte vom Erbe Hardtman zu Vechtrup (Fechtrupff).

Der Gograf, die beiden Brüder und Caspars Vormund Otto von Dorgelo siegeln.

Zeugen: Henrich Johaningk und Adrian zum Weldt.

Sonstige Beteiligte Henrich Johaningk (Zeuge) / Adrian zum Weldt (Zeuge)

1610-10-03 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später

Titel/Regest Eheberedung zwischen Heinrich Korff gen. Schmising zu Tatenhausen, Sohn des Heinrich Korff gen. Schmising und der Barbara von Fürstenberg, und der Sybilla de Wendt zu Holtfeld.

Archiv Tatenhausen (Dep.)

Bestand Urkunden | alle Regesten

Signatur 769

Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen

Formalbeschreibung Ausf.-Perg., starke Feuchtigkeitsschäden, 13 anh. Siegel: 1. (ab), 2. Johan Ledebur, 3. Caspar Wrede, 4. (Hunolt) von Plettenberg, 7. Otto von Dorgelo, 8. ( ...) Korff gen. Schmising, 9. J. von Schorlemer, 10. Lubbert de Wendt, 11.-13. (?).

Projekt Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)

Systematik

Typ 1.3 Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)

Zeit 3.3 1600-1649

Datum Aufnahme 2010-10-13

Aufrufe gesamt 60

Aufrufe im Monat 0

Seiten-URL: http://www.westfaelische-geschichte.de/que79909

Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) / http://www.dwud.lwl.org

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