Johann Martin HECKER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Johann Martin HECKER
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Events

Type Date Place Sources
death April 1719
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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death 8. April 1719
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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death 19. February 1738
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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baptism 25. April 1656
Lengfeld, Darmstadt-Dieburg, Hessen, Germany Find persons in this place
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burial 8. April 1719
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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birth April 1656
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birth 1662
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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confirmation 1669
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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marriage 18. January 1677
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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marriage 24. April 1683
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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marriage 13. February 1700
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany Find persons in this place
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Marriage ??spouse_en_US??Children
18. January 1677
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany
Maria Elisabetha HOHMEISTER
24. April 1683
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany
Elisabetha JAMMER
13. February 1700
Wersau, Odenwaldkreis, Hessen, Germany
Anna Elisabetha HEUN

Notes for this person

Sein letzter Wille: Es kommt zum Schultheiß und dem ehrbaren Gericht allhier zu Wersau Hans Martin Hecker, Gemeindsmann allhier, und zeiget an, daß der mit seiner jetzigen Ehefrau Elisabeth, mit welcher er in der dritten Ehe lebt und mit ihr 5 Kinder gezeuget, und von der ersten Frau wären noch 2 Kinder da, ein Sohn und eine Tochter, welche verheiratet sind, allsda noch 2 Töchter von der zweiten Frau, welche noch ledig sind. Dieweil er aber schon bei die zwei Jahre unpäßlich gewesen, mit einem schweren Atem und Husten auch ihm jetzunder zugesetzt, daß er ganz bett- lägerig wäre, daß ihn der liebe Gott von dieser Welt durch einen zeitlichen Tod abfordern wird, also möchte er gern haben, daß nach seinem Tod keine Strittig- keit zwischen seinen ersten Kindern und seiner Frau möchte geschehen. So ist es sein gänzlich Will und Meinung, daß seine Frau Elisabetha, welche bei ihm viel ausgestanden in seiner langwierigen Krankheit, auch sich sonsten fleißig und treulich verhalten, dieses sein Gut samt der Hofreit haben sollte mit den Pferden, Wagen und Geschirr für 50 Gulden, den Gulden zu 30 Albus und der Albus in 8 Pfennig gerechnet. Dieweil sie aber das Haus hat helfen bauen, welches bei die 200 Gulden kostet hat,so soll sie 100 Gulden für ihr Teil haben, auch hat sie 100 Gulden bezahlen helfen, davon ihr auch 50 Gulden gehören. Bleiben den Erben noch 350 Gulden, daran soll sie auch ein Kindsteil haben. Kommt die Teilung auf zehn, kommt einem Kind 35 Gulden. Es ist aber sein Will und Meinung, daß seine Kinder erster Ehe einander sollen erben, alsdann die Kinder zweiter Ehe sollen einander erben und die Kinder letzter Ehe sollen auch einander erben. Auch ist diese seine Meinung und Will, daß ein Kind von diesen letzten Kindern dritter Ehe solle das Gut haben. Aber dieser seiner Frau solle nicht geweigert werden, wann sie willens wäre, wieder zu heiraten und den Sitz im Haus haben und von dem Kind, welches sich in das Haus verheiraten wird, ihr als Mutter den Auszug zu geben, was recht und billig ist. Auch die kleinen noch un- erzogenen Kinder in der Kost halten, dieselben zu Kirchen und Schule anhalten, bis sie das erstemal zum heiligen Abendmahl gangen sind, daß sie ihr Brot selbst verdienen können. Wann sie als seine Frau wieder heiraten sollte, so der Mann keinen Auszg haben. Sollte er, Hecker, nach Gottes Willen sterben, so soll seine Frau das andere Jahr hernach den zwei ersten Kindern erster Ehe 15 Gulden geben, allsdann das zweite Ziel das andere Jahr hernach den zwei anderen Kindern zweiter Ehe, alls- dann das dritte Ziel völlig den zwei ersten Kindern erster Ehe und das vierte Ziel völlig den Kindern zweiter Ehe. Welches des Hans Adam Heckers gänzliche Meinung und Willen ist, daß diese seine Aussage möge steif und fest und unverbrüchlich soll gehalten werden. Wird solches einem hochlöblichen Oberamt auf Breuberg anheim gestellt und diesen Brief zu konfirmieren und zu untersiegeln. Q: Staatsarchiv Wertheim R 92/Nr.9

Sources

1 Details: Details: Database online. Citation Text: Datensatz für Johann Martin Becker
 
2 HFV Darmstadt, Information aus Besuchen bei der HFV in Darmstadt.
 
3 Andreas Uhrig, Aus seinem Buch "Uhrig - eine Familie im Odenwald"
 
4 Details: Details: Database online. Citation Text: Record for Johann Martin Hecker
 
5 Gabi Neumann
 
6 Hellwig Weichel
 
7 Ahnenliste Karl HEYL 1910
Author: Karl HEYL
  Ahnenliste von Karl Heyl, Rechtsanwalt und Notar in Dieburg und Darmstadt, 1910 - 1995.
8 Heiner Wolf, Familienforscher Odenwald HFV
 
9 Online Ortsfamilienbuecher, http://www.online-ofb.de/ genealogy.netz.de, genalogy.net
 
10 Online Ortsfamilienbuecher, http://www.online-ofb.de/
 

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Hauptsächlich Odenwald und die Gegend um Heilbronn. Ca. 1 % ist fehlerhaft.

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