Johann UP DER BORCH GEN. CONSBRUCH
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Johann UP DER BORCH GEN. CONSBRUCH |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | 5. January 1537 | Brockhagen, Halle, Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Find persons in this place |
??spouses-and-children_en_US??
Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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Anna CONSBRUCH |
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Notes for this person
Die Filiation des Jobst ist umstritten. Er war entweder der Sohn oder der
Stiefsohn des Paul Ledebur. Als Geburtsdatum des Jobst Consbruch wird
von den Verfechtern der These, Jobst sei Paul Ledeburs Sohn gewesen, das
Jahr 1541 genannt, woraus dann gefolgert wird, daß Jobst nicht der Sohn
Johanns gewesen seien könne, da Johann bereits 1537 starb. Einen Beweis
für dieses Datum kann jedoch niemand liefern. Ich vermute, daß dieses Jahr
1541 durch Fehlinterpretation eines Protokolls von 1581 entstanden ist
([Mooyer] S.386-390). Darin tritt Jobst Consbruch als Vogt zum Brockhagen
auf. In dem Protokoll geht es um das Recht der sieben freien Hagen in der
Grafschaft Ravensberg. Am Beginn wird Bezug genommen auf eine frühere
Verhandlung zu dem gleichen Thema, die 1541 am Montag nach Michaelis
stattfand, jedoch verleitet die Formulierung zu der Annahme, das Protokoll
selbst sei 1541 entstanden. Dies kann aber auf keinen Fall sein, da alle vier
genannten Vögte erst nach 1541 amtierten. Aus der - angeblichen -Nennung
1541 wird auf Grund des großen Zeitabstands zu Jobsts Amtszeit als Vogt
wohl irgendwann ein Geburtsdatum geworden sein.
Nach [Rav. Urbar II] S.106 (unter Bezug auf [Msc .VII 3101] A II fol. 28/29,
dort auch seine Einkünfte gen.) war Johann up der Borch seit 1530 Vogt zu
Brockhagen, sein Nachfolger Paul Ledebur wurde am 19.10.1538 Vogt.
Nach [Alemann] Bd.I,1 S.680/681 heiratete Paul Ledebur die Witwe seines
Vorgängers Johann Consbruch gen. Pottharst (t 5.1.1537) und starb 1574.
Jost war nach der gleichen Quelle der Stiefsohn des Paul Ledebur. In [Rav.
Urbar I] S.134/135 (Nr.648/49) wird Paul Ledebur 1556 als Besitzer des
„Kunssebroich" und des „Rutgerincksgut" genant, es heißt dabei, daß der
Vogt und seine Voreltern(!) das „Kunssebroich" frei gebraucht haben. Dabei
wird Voreltern wohl im übertragenen Sinne gemeint sein. Kaum glaublich
ist aber, daß Paul Ledebur die Bezeichnung ,,Voreltern" gewählt hätte, wenn
nicht mindestens seine Frau von diesen ,,Voreltern" abstammte.
Die Filiation des Johann Consbruch bereitete schon Ende des 17 .Jahrhunderts
Probleme. Im Preuß. Geh . STA Berlin R.34 n.181 c (nach einer
Abschrift im Familienarchiv Consbruch auf Haus Hiddenhausen) ist ein
Bericht der Direktoren und Räte des Ravensbergischen Appelationsgerichts
in Berlin an den Kurfürsten, in dem es um die Frage geht, ob der Hof Consbruch
Lehen oder allodial war. Sie schreiben darin u.a., daß sich im Archiv
zu Düsseldorf eine Bestallung des Johann auff der Burch, Bastard des
damaligen Drosten Ledebur, zum Vogt von Brockhagen vom 25 .7.1531
gefunden habe, worin ihm bittweise der Hof Consbruch „so lang es uns
gefallen" überlassen worden sei. Später heißt es in dem Schreiben noch,
„seine Nachkömmlinge waren Vögte zu Brockhagen". Es ist in dem Bericht
allerdings nicht zu erkennen, ob die Angabe, daß Johann ein Bastard des
Drosten Ledebur war, aus dem Bestallungsschreiben hervorgeht, zumal die
Räte auf ein Ledebursches Wappen im Hof Consbruch am Kamin hinweisen, woraus sie folgern, daß ein Ledebur eine Consbruch geheiratet habe. Dieses
Wappen wird wohl aber von Henrich Consbruch ® Elisabeth Ledebur (s.
Nr.22) angebracht worden sein. Als Vater Johanns würde hiernach höchstens
Heinrich Ledebur aus der Bruchmühlener Linie (t (nach ?) 1546) in
Frage kommen, der nach einer nicht belegten Angabe (Bleistiftnotiz des Leopold
Frhr. v. Ledebur) Drost zu Vlotho gewesen sein soll ([Ledebur] S.229
und Auskunft Gerhard v. Ledebur). Wahrscheinlicher als eine Abstammung
von den Ledeburs scheint mir aber eine Verbindung zu der Beamtenfamilie
zur Borch zu sein, aus der Cord Vogt in Wellingholzhausen war und seine
vermutliche Schwester oder Tochter Anna (t 1534) seit 1521 mit Anton
Fonne, dem Vogt des Friedrich Nagel zu Bustedt und Sohn des Vogts zu
Enger Jost F., verheiratet war (Mercksche Familien-Zeitschrift Band 25,
Darmstadt 1975, S.129/130, wohl nach Angaben Dr. Rainer Papes).
[Docen] bleibt bei diesem Problem unklar. Er schreibt als Abstammung des
Theodor Consbruch: Vater: Heinrich Consbruch, Großvater: Jobst Consbruch,
Erbe von Consbruch, Vogt zum Brockhagen, Rechtsanwalt (,,ICtus"),
® Margarete Kerkmann, Schwester des Vogts zu Halle Hermann K.,
Urgroßvater: Johann Consbruch gen. Pottharst, Erbe von Consbruch, Vogt
zum Brockhagen, Rechtsanwalt, ® Anna Consbruch, jüngste Tochter und
Erbin von Consbruch; Ururgroßvater (von Anna oder von Johann ??):
Johann Consbruch, Erbe von Consbruch, Vogt zum Brockhagen, Rechtsanwalt,
® Sybilla Gleden, Tochter eines Bielefelder Bürgers, Urururgroßvater:
Eberhard, ,,Theologus et ICtus, Officialis in Curia Neoburgica, postea Praefectus
Brockhagensis Anna 1450, ® N.N., wie die selbige geheißen, und
woher sie gebürtig gewesen, davon ist in denen alten Nachrichten nicht
geadcht worden". In dem Begleitschreiben an seinen Vetter Consbruch
schreibt Docen, ,,Uebrigens habe hierdurch noch bemerklich machen wollen,
daß in dem von Bürgermeister und Rath der Stadt Bielefeld dem weyl.
Dr. Arnold Henrich Consbruch Ao 1730 ertheilten attestato irrig angegeben
worden, daß Everharsdus Consbruch et Theologus et ICtus, Officialis in
Curia Neoburgia, postea Praefectus Brockhagensiss von einem Neuburgischen
Herzoge, genannt Gerhard, circa annum 1450, die beyden Güther ...
erhalten". Andere Quellen erwähnt Docen nicht. In den Filiationen der
Stammlinie wirken diese Angaben im wesentlichen durchaus vertrauenswürdig,
da der Großteil so nachweisbar ist bzw. mit den bekannten Quellen
zusammenpaßt. Falsch ist aber die hier nicht relevante Filiation Theodors,
der ein Sohn Jobsts und Bruder Heinrichs war. Die Bezeichnungen „ICtus",
„Theologus" u.ä. sind deutlich erkennbar als Ausschmückungen späterer
Zeiten.
Eine weitere handschriftliche Genealogie der Familie Consbruch aus der
gleichen Zeit (im Hausarchiv Haus Hiddenhausen), aber ohne Bezeichnung
des Verfassers und ohne jegliche Quellenangabe, stellt die ältere Genealogie
so dar: Eberhard, um 1450, Sohn: Hans,* 1463, Vogt Brockhagen, ® 1487
Sybilla Gleden aus Bielefeld (13 Töchter), Tochter: Anna,* 1510, Erbin von
Consbruch, ® Johann Pottharst aus Herford, Sohn: Jobst,* 1541, Vogt,®
1577 Margarethe Kerkmann. Diese Genealogie hat offenbar als Grundlage
vieler Ahnenlisten der Familie Consbruch gedient. Sie ist jedoch absolut
unüberprüfbar in ihren detaillierten Angaben.
1535/36 ([Msc.VII 3101) Bd.3 fol.133) zeigt der Vogt zu Brockhagen (ohne
Namen [) seinen Anstellungsbrief vor, in dem es zum „gut oder kotten"
Consbruch heißt, ,,das ime solches, so lange er voigt bliefft, in seinen dienst
ingelassen ist". Da diese Bestimmung der von 1531 völlig gleicht und wohl
kaum für den Erben des Hofes aufgenommen worden wäre, erscheint es als
sehr wahrscheinlich, daß es sich bei dem bei [Alemann] und in den urkundlichen
Nachrichten genannten Vogt Johann um eine Person handelt und daß
Johann durch Heirat Besitzer des Consbruch wurde. Ursprung und Bedeutung
des von Alemann genannten, aber urkundlich nicht nachweisbaren
Beinamen „Pottharst" bleibt allerdings unklar.
Quelle: Internet-Portal "Westfälische Geschichte" / http://www.westfaelische-geschichte.de
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