Friedrich V VON NÜRNBERG
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Friedrich V VON NÜRNBERG |
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occupation | Burggraf von Nürnberg |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | 21. January 1398 | ||
birth | about 1333 | ||
marriage |
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Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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Elisabeth VON MEISSEN |
Notes for this person
Friedrich war der Sohn von Burggraf Johann II. von Nürnberg und Gräfin Elisabeth von Henneberg. Seit dem Tod des Vaters 1357 trug er den Titel eines Burggrafen und war damit verantwortlichfür die Sicherung der strategisch bedeutsamen kaiserlichen Burg von Nürnberg. Der neue Burggraf musste bis 1361, genau wie sein Vater vor ihm, eine Nebenregierung von dessen jüngeren Bruder Albrecht tolerieren. Friedrich V. wird eine außergewöhnliche Geschäftstüchtikeit nachgesagt, die ihn dazu befähigte, Urkunden selbst zu entwerfen. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass er sich auch über die Grenzen seiner Besitzungen in der Reichspolitik betätigte. Er erneuerte die Reichstreue des Hauses Hohenzollern, sie führte ihn an die Seite KaiserKarls IV. Im Dienst des Kaisers übernahm er das Amt eines Reichshauptmanns an der Spitze eines Landfriedenbundes in Franken, danach war er als Reichslandvogt im Elsass und später in Oberschwaben tätig. Sein Einsatz für die kaiserliche Sache führte dazu, dass Karl IV. ihn mit dem Privileg von 1363 als ersten Burggrafen in den Reichsfürstenstand erhob. Ihm wurde in Form einerGoldbulle des Kaisers bestätigt, dass das Haus Hohenzollern ein edles Glied des Reiches - nobile membrum sacri imperii - sei und seit alters her dem Reichsfürstenstand angehöre sowie diePrivilegien der Kurfürsten genieße. Zu diesen Rechten zählte unter anderen auch das Privilegium de non evocando, d. h. der unbeschränkten Gerichtsgewalt, die das Eingreifen des Kaisers nurbei landesherrlicher Rechtsverweigerung zuließ. Friedrich V. dankte im Jahre 1397 ab und starb 1398.
Nach seinem Tod wurden seine Gebiete laut einem Vertrag aus dem Jahre 1385 aufgeteilt. Johann III. als der ältere Sohn, erhielt das Land auf dem Gebirge zugesprochen, während Friedrich VI., als jüngerer Sohn mit den ansbachischen Ländern - unter dem Gebirge - Vorlieb nehmen musste. Letzterer wurde später der erste Kurfürst von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern.
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Upload date | 2008-03-05 14:04:18.0 |
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