Tochter des Grundherrn VON SCHULTEN (VA 068|1-0067)

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Tochter des Grundherrn VON SCHULTEN (VA 068|1-0067)

Events

Type Date Place Sources
birth estimated 1555
marriage before 1576

??spouses-and-children_en_US??

Marriage ??spouse_en_US??Children
before 1576
Scheeßel
Claus II. WICHERN (VA 068|1-0066)

Notes for this person

EF WICHERN

ev

Ihr Ehemann wird in den Schatzregister von 1587, 1594, 1596 und 1597 ohne Steuerabgaben wie die anderen genannten Wirte zu Westeresch erwähnt, aber mit einer "Morgengabe": dies war eine Jungfernabgabe des Gatten nach der Brautnacht (an den Vater der Braut), was ein altgermanisches Recht war, und dann eine spätmittelalterliche Form der Übertragung von Lehnsrechten, die dem Adel vorbehalten war. Was war nun geschehen.Ein in Not geratener adligen Grundherr kommt zu Geld, wenn er einen Hof verkauft oder seine Tochter gewinnbringend verheiratet. Dies mit einem bürgerlichen führte dazu, daß der Hof, in den sie eingeheiratet hatfür die Zeit ihres Lebens abgabenfrei war, und nach ihrem Tod der Wirt neu bemeiert und wieder versteuert wurde. Eine andere Variante war,daß das uneheliche Kind, seinerzeit als Bastard benannt, dennoch auf gleiche Weise anerkannt und versorgt wurde. # Es ist anzunehmen, daß der Hof bis 1548 spätestens an die Burgherren von Schulten bemeiert war.

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