AUGUST Friedrich Christian MEYER

AUGUST Friedrich Christian MEYER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name AUGUST Friedrich Christian MEYER
Beruf 1883 Halbmeier auf Hof Nr. 40 bis 1866 Nr. 8 nach diesem Ort suchen [1] [2]
Besitz 1826 Garten und Ackerland seite 127 nach diesem Ort suchen [3]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 20. April 1860 Flegessen nach diesem Ort suchen
Tod 4. Oktober 1940 Weibeck nach diesem Ort suchen
Heirat 12. Oktober 1893 Bessingen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. Oktober 1893
Bessingen
Marie Dorothea Caroline Auguste LINDERT

Notizen zu dieser Person

Ab 1893 Hofübernahme von August Meyer B IX. 2. 5 ({ No. 22. 4,50 Mark (P) zu dieser Ausfertigung als Gerichtskosten berechnet. Hamanns Amtsgerichts Sekretär Geschehen Königliches Amtsgericht Münder, 10. August 1893 Gegenwärtig: Gerichtsassessor Bueren Referendar Klünder Erschienen 1. der Halbmeyer August Meyer in Megessen No. 40 2. Fräulein Marie Lindert in Bessingen 3. Oekonom Garl Beinling zu Bessingen ( Stiefvater zu Marie Lindert.) 4. dessen Ehefrau, Elise geb. Flentje daselbst überreichen anliegenden Ehestiftungs- und Erbvertrag und baten um gerichtliche Verlautbarung desselben.. Nachdem ihnen der Vertrag vorgelesen, erklärten Conparenten, 'Wir erkennen die Richtigkeit und Vollständigkeit desselben in allen Theilen an. Der Vertrag wurde von sämtlichen Erschienenen unterschieben. Vorgelesen genehmigt beglaubigt'. gez: Bueren Klünder Ehestiftungs- und Erbvertrag Zwischen den Endunterzeichneten, nämlIch 1. dem Halbmeier August Meier in Flegessen als Bräutigam 2. dem Fräulein Marie Lindert in Bessingen als Braut 3. der Mutter der letzteren, der Ehefrau Oekonom Beinling, Elise, geb. Flentje, verwittwet gewesene Lindert daher 4. dem Stiefvater der Brau~ dem Oekonom Carl Beinling aus Bessingen ist nachfolgender Vertrag abgeschlossen worden. §1 Der zu 1 genannte Bräutigam und die zu 2 genannte Braut haben sich mit Zustimmung der Eltern der letzteren verlobt und wollen sie die Ehe um Michaelis dieses Jahres christlich vollziehen lassen. §2 Die Braut heiratet zu dem Bräutigam auf dessen Halbmeierstelle No. 40 ZU Flegessen. Sie wird des Mitbesitzes und Mitgenusses dieser Stelle teilhaftig. §3 Die Braut bringt als Brautschatz in die Ehe ein: 1. am baren Gelde 6.000 M - Sechstausend Mark - von welchem 3.000 M ;Im Tage der Hochzeit und 3.000 M gezahlt werden, wenn der väterliche Hof an den Bruder Friedrich Lindert abgegeben oder sonst veräußert oder abgetreten wird. 2. einen vollständigen Brautwagen {Naturaliensteuer} im Werte von 1.200 M 3. eine gute Kuh, ein gutes Rind und ein fettes Schwein zu 2. und 3. Am Tage der Hochzeit zu leisten. Die Braut ist hiermit vom elterlichen Hofe bzw. Vermögen jedoch nicht vollständig abgefunden. Falls bei der Hofabgabe an den Bruder Friedrich der Hofes leisten kann, soll die Barabfindung entsprechend erhöht werden. Mindestens soll ihr eine gleiche Abfindung oder ein gleiches Erbtheil eingeräumt werden, wie ihrer bereits verheiratheten Schwester Anna Feuerhake in Brünninghausen. §4 Hinsichtlich der ehelichen Güterverhältnissen ist unter den Verlobten die Vereinbarung getroffen, daß die Rechtsregel "längs Leib, längs Gut“ Geltung haben soll, so dass für den kinderlosen Todesfall der überlebende Ehegatte alleiniger Erbe des zuerst Verstorbenen ist und sein sll. Für den Fall, dass die einzugehende Ehe mit Kindern gesegnet sein sollte, erhält der überlebende Ehegatte unbeschränktes Kautions- und rechnungslegungsfreies Nießbrauchsrecht am gesamten Nachlasse des Verstorbenen, welches Recht für den Fall der Wiederverheiratung der Ehegattin in Wegfall kommt. Ebenso soll das Nießbrauchrecht der Witwe aufhören, wenn ein Anerbe vorhanden und dieser das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat. In solchem Falle hat die Witwe ein den Kräften der Stelle und den sonstigen Vermögensverhältnissen entsprechende, als dingliche Last der Stelle geltende Leibzucht zu beanspruchen. Will die Witwe den Hof schon früher abgeben, so soll sie hierzu befugt sein. §5 Für den im vorigen Paragraphen vorgesehenen Fall, dass die Braut und demnächstige Ehegattin vor dem Ehegatten kinderlos versterben sollte, verzichten deren Eltern hiermit auf das ihnen gesetzlich an dem Nachlasse ihrer Tochter zustehende Pfichttheilsrecht. So geschehen Münder, den 10. August 1893 gez.: August Meyer, Marie Lindert, Carl Beinling, Elise Lindert jezige Frau Beinling. Letzte Seite: Vorstehender Ehestlftungs- und Erbvertrag wird hiermit für den Halbmeier Meyer In Flegessen No. 40 ausgefertigt. Münder, den 10. August 1893 Königliches Amtsgericht 6~ (Siegel)

Quellenangaben

1 Chronik von Flegessen
Autor: Heinrich Niclas
Angaben zur Veröffentlichung: 28.März 1958
2 Ahnenpass
3 Chronik von Flegessen, 127
Autor: Heinrich Niclas
Angaben zur Veröffentlichung: 28.März 1958

Datenbank

Titel OFB Aerzen 2013
Beschreibung

Diese Daten sind aktueller als das OFB Aerzen unter den gelisteten OFB´s . In dieser Datenbank sind etwa die Doppelte Anzahl an Datensätzen vorhanden. Viel Erfolg beim suchen.

Hochgeladen 2013-06-02 15:39:16.0
Einsender user's avatar Dirk Meyer
E-Mail meyerwoh@t-online.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Herunterladen

Der Einsender hat das Herunterladen der Datei nicht gestattet.

Kommentare

Ansichten für diese Person