ANNA Louise Caroline MEYER

ANNA Louise Caroline MEYER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name ANNA Louise Caroline MEYER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Taufe 25. Juli 1858 Flegessen nach diesem Ort suchen
Geburt 3. Juni 1858 Flegessen nach diesem Ort suchen [1]
Tod 13. Januar 1923 Hemmendorf nach diesem Ort suchen [2]
Paten 24. Dezember 1882 Hanna Fahlbrock aus Hemmendorf, 2. Carolina Knoke aus Unsen 3. Louise Woltematte aus Flegessen nach diesem Ort suchen [3]
Heirat 30. August 1881 Flegessen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
30. August 1881
Flegessen
Heinrich Friedrich Christian SEUTEMANN

Notizen zu dieser Person

Vorbemerkung:. Am 21. Dezember 1872 machte Friedrich Meyer sein Testament. In diesem Schriftstück wurde bestimmt, dass sein Sohn August den Hof erbt und die vier anderen Kinder abzufinden sind. Beim Tod von Friedrich war sein Sohn und künftiger Hoferbe August erst 12 Jahre alt. Deshalb hat seine Ehefrau Christine (genannt Justine) zwischenzeitlich und offensichtlich mit gutem Erfolg den Hof geführt (vielleicht zu lange - siehe Testament, §3, 1. Absatz). 1893 starb Christine. Im gleichen Jahr übernahm August den Hof und heiratete. 45 Jahre später kamen die Geschwister am 9. Juni 1918 zusammen, weil es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen über die Ausführung des Testaments gab. Die unter 4. genannte Witwe Sasse ist nicht Friedrichs Tochter Louise, die bereits verstorben ist, sondern wie aus § III hervorgeht, die 2. Frau von Sasse und somit mit den anderen Geschwistern nicht blutsverwandt. Folgender Erbauseinandersetzungsvertrag wurde beschlossen. Wir, die unterzeichneten Erben und Rechtsnachfolger des verstorbenen Halbmeiers Friedrich Meyer in Flegessen Haus No. 40, nämlich: 1. Halbmeier August Meyer in Flegessen 2. Landwirt Friedrich Meyer in Herkensen 3. Witwe des Landwirts Heinrich Seutemann Anna geb. Meyer in Hemmendorf 4. Witwe des Vollmeiers Friedrich Sasse, Louise geb. Meyer in Hamelspringe haben folgenden. Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen. I Wir sind darüber einig; dass das von dem Erblasser vor dem Notar Justizrat Hoppe zu Hameln entrichtete Testament Geltung behalten soll. Die Halbmeierstelle No. 40 in Flegessen - eingetragen im Grundbuche von Flegessen Band I Blatt 27 - mit sämtlichen Zubehör, sowie das sämtliche lebende und tote Inventar soll der oben zu 1 genannten Sohn August des Erblassers erhalten und zwar von dem Zeitpunkte an, an welchem er die Bewirtschaftung der Stelle übernommen hat im Jahre 1893. Sämtliche seit dieser Zeit von der Stelle No. 40 in Flegessen fällig gewesenen, sowie die künftig noch darauf gelegt werdenden Lasten und Abgaben hat der Stellennehmer August Meyer zu tragen. II Wir, die oben zu 2 und 3 Genannten erkennen an, dass wir die uns nach dem Testament unseres verstorbenen Vaters zugedachte Abfindung aus dem Nachlasse desselben im Betrage von je 3.000 M in Worten dreitausend Mark erhalten haben. und damit wegen unserer Anspräche an dem Nachlass voll befriedigt sind und keine weiteren Anspräche stellen. III Ich, die zu 4 genannte Witwe Sasse erkenne an, dass ich wegen der von meinem verstorbenen durch mich beerbten Ehemann etwa geltend zu machende Ansprüche als Erbe seiner 1. Ehefrau Louise geb. Meyer keinerlei Forderungen mehr zu stellen habe. Die Letztere hat ihre Abfindung von 3.000 M ebenfalls aus dem Nachlasse ihres Vater erhalten und in den Hof meines verstorbenen Ehemanns Friedrich Sasse bei der Verheiratung eingebracht. IV Wir erkennen an, dass die verstorbene Tochter Dorette des Erblassers Friedrich Meyer vor Fälligkeit ihrer Abfindung verstorben ist und stellen daher keine Anspräche daraus. V Die Kosten dieses Vertrages und seiner Ausführung; nämlich der Umschreibung des Grundbesitzes hat der Stellennehmer August Meyer zu tragen. Flegessen, den 9. Juni 1918 (Ohne Unterschriften. Es folgt in anderer Handschrift eine Quittung ohne Namen und Datum) Quittung Die nach § 2 des Testament unseres verstorbenen Vaters, des Halbmeiers Friedrich Meyer zu Flegessen Nö.40 vom 21. Dezember 1872 uns zustehende Abfindung von je 1.000 Thaler nebst vollständigen Brautwagen haben wir ohne jede Kürzung erhalten und quittieren wir daher über den richtigen Empfang von Seiten unseres Bruders August Hamelspringe den

Quellenangaben

1 Kirchenbuch der Stadt Hemmendorf
Autor: NLF A. Heise
Angaben zur Veröffentlichung: 2000
2 Kirchenbuch der Stadt Hemmendorf
Autor: NLF A. Heise
Angaben zur Veröffentlichung: 2000
3 Kirchenbuch der Stadt Hemmendorf
Autor: NLF A. Heise
Angaben zur Veröffentlichung: 2000

Datenbank

Titel OFB Aerzen 2013
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Hochgeladen 2013-06-02 15:39:16.0
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