Notizen zu dieser Person
Wohnte auf dem Kühbörncheshof. Nach dem Tode das Vaters äußerte Anna Katharina bei der amtlichen Teilung am 9.Nov. 1747 den Wunsch, daß der Hof in zwei Teile geteilt werde. Sie machte geltend, daß der Vater vor 30 Jahren für 200 Gulden Güter zum Erbbestand gekauft habe. Alle verheirateten Geschwister hätten beim Vater Hochzeit gehalten, sie hätten Kleider bekommen, Bettungen, Kisten, Küchen und ein jedes mit einer Kuh ausgesteuert worden. Ihr sei jedoch nicht das mindeste zu teil geworden. Sie habe dem Vater geholfen, "30 Morgen zum Hof gehörende Wilderung putzen und stocken zu helfen". Der Vater habe unter der Hand das Land wieder an sich gezogen, bis auf ein Stück Land, worauf Obstbäume gepflanzt worden seien undnun als Garten Verwendung finde. Den Garten habe ihr der Vater geschenkt. Sonst habe sie keinen Fuß breit im Genuß. Ihren Sohn habe sie dem Landbattaillon hergeben müssen und der habe sie 50 Gulden gekostet. Es waroffentsichtlich dass H.H. ihr wegen des Benehmens ihres Mannes nichts zukommen lassen wollte. Gemäß den Bestimmungen des Erbbestandsbriefes war es auch strengstens untersagt, den Hof zu teilen.
Klagen vor dem Unteramt:
Als Konrad Hertzog im Jahre 1744 aussagte, seiner Frau Bruder, David Latscha,
habe das Unteramt bestochen, wurde er am 14. Juli 1744 vor das Unteramt zitiert
und nach der Verhandlung bis zum Abend „in den Turm gesperrt".