Notizen zu dieser Person
Die amtliche Teilung nach dem Tod des Vaters erfolgte am 9.11.1747 vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts. David erbte auf Wunsch seines Vaters den Hof mit "Schiff und Geschirr". Danachwurde verfahren. Er erhielt die Ackergeräte (2 gute Wagen, 1 guter Karch, 3 Pflüge und 1 Egge), das Feld-, Stroh- und Gärfutter, sowie das unausgedroschene Sommergetreide. Die übrige Frucht wurde gemeinsam ausgedroschen und geteilt. David Latschar schnitt wohl der Billigkeit nach etwas besser ab als alle anderen. Dafür musste er der Mutter den Unterhalt verschaffen und ihrjährlich 80 Gulden an Geld, 5 Malter Korn, 2 Malter Weißmehl, 4 Malter Hafer geben. Ferner ein Schwein von 100 bis 120 Pfund ziehen, den Bedarf an Hanf und 2 Ohm Bierenwein stellen, ein Kalb ein Jahr füttern, einen Garten Pflanzen und ein Stück mit Grumbieren jährlich bessern , bauen, legen, ernten und endlich mit Brand und Licht versorgen. Auch die verheirateten Geschwistermußten 2900 Gulden bar ausgezahlt werden , mit Ausnahme das Erbe der Katharina Hertzog. Dieses war erst an Weihnachten fällig. Der ledigen Brüder Anteil war erst innerhalb zweier Jahre zu entrichten. Am 18. September 1748 wurde dann David Latschar der zweite Erbbestandsbrieferteilt.
Siehe auch Anmerkungen zu Konrad Hertzog.
Bild: Alter Friedhof in Kühbörncheshof (2012)