Notizen zu dieser Person
Seemeister in Cannstatt. 1539/40 neben "seinem Vatter Johannes der Altt" (NWDB § 1952), später neben seinem gleichnamigen Sohn gen. "der Alt". NWDB § 1952: Seemeister 1534/37, 1539/40 neben seinem Vater, 1546 Seemeister unter der Steige, noch 13.4.1548, "soll ein Rößlein halten". 1538/39 und am 4. 2.1540 werden Johannes und Sebold, "die Seemannen" genant, Sebold wieder am 15.3.1550, wahrscheinlich schon "ob der Steig", sicher 1552. 20.5.1554 und 1556 alter Seemeister. Urkundliche Nennungen: 1521: Erneuerung des Fischwasserlehens für die "Seemann-Brüder" Sebold, Johannes, und Melchior. - 1525, Herdstättenregister: Hat ein Haus in der Vorstadt, wert 50 fl. - 1534 Musterungszettel: "Seubold Seemann, mit Spieß". - 1536 Musterung: "Sebolt Seemann, Sewmaister, mit Büchse". - 1540, Erkundigung der Kriegspersonen: Seebolt Sewmann, Büchse, "nit Krieg gebrucht, keck und manpar, daruff man sich verlassen bederff". - 1553, Wehrfähige: "Kriegsleuth, die vor Jarn Krieg proucht und sich itzunder in ein Haushaltung geschickt": Sebolt Seeman, Schütz. - 1553 Musterung: Seebold Seeman, Hackhenschütz, 1. Wahl (letzte Musterung Seemanns). - 1545 Türkensteuerschatzung: Sebolt Seeman, wohnt in der Stadt, Vermögen 900 fl., steuert 4 fl., 7 sh., 2 Kr für sich, sowie für seinen Knecht 1 Schilling.
Vermutlich hat Sebold noch eine Tochter Barbara, die als Witwe des Melchior Kauffmann und Mitinhaberin des Neckar-Fischwassers 1594 neben den gleichfalls verwitweten Schwägerinnen Esther geb. Faut und Margaretha geb. Hummel, sowie den Söhnen Caspar Seemanns eine Eingabe an den Herzog unterschreibt. (G. Todt)