Notizen zu dieser Person
Wird 1498 mit dem Fischwasser belehnt, das bis dahin sein Vater innegehabt hatte, u.a. neben dem Lehensmann Jacob Gscheidlin von Winnenden. (Lehensbrief ist nicht erhalten, doch berufen sich spätere Fischwasserinhaber Seemann stets auf die Erneuerungen von 1498 und 1521). Seit 1536 "der Ältere" bzw. "Alt Hanß" genannt. Besitzt 1519 als "Hans Seemeister" den 1477 erstrittenen Urteilsbrief seines Urkundliche Nennungen: Fischwasser-Lehenbrief von 1498 und 1521; Herdstättenregister 1525: Haus in der Stadt, Vermögen nur 250 fl. (wohl zuvor Vermögensübertragung an seine Kinder); Türkensteuerliste 1545: Haus in der Stadt, Vermögen 800 fl., hat 2 Mägde, "Alt Hans" genannt. - 1536 letztmals gemustert, "mit Helbarte".
NWDB § 1952: Seemeister in Cannstatt 1520, 1522, 1527, 1528; 11. Sept. 1537 und 12. Nov. 1540, Ziel Cruxis exalt. bis 1546, seine letzte Überwesiung 8. Dez. 1545; Alter Seemeister 1546.
Johannes lässt 1519 den "Seemann-Becher", einen silbernen Familienpokal, anfertigen, der von dem späteren Erben Melchior Seemann, Bürgermeister von Canstatt, in desen Testament vom 8.2.1604 wie folgt beschrieben wird: "... Uff drey Füeßen so Meerfrewlein seien, verguldert mit der Inschrift: Ich Johann, Seemeister im Land Württemberg und gedient im Reg.Jar der Dreyen Herren, als man zält eintausend fünfhundert neunzehn, darunter sein gestochen Kayser Carlino, König Ferdiandi, Hertzog Ulrichs und sein Seemeisters Bildtnis und Namen, haltt an Gewicht 16 Loth ...". Der Pokal wird in der von Caspar Seemann begründeten "Weingärtner-Linie" vererbt. Er taucht nach 1604 nicht mehr auf. (G. Todt)