Friedrich Arnold BROCKHAUS

Friedrich Arnold BROCKHAUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich Arnold BROCKHAUS

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 21. September 1838 Dresden nach diesem Ort suchen
Tod 14. Oktober 1895 Jena nach diesem Ort suchen

Notizen zu dieser Person

Dr. iur.
Jurist
Staats- und Kirchenrechtslehrer Brockhaus hatte am 20. Januar 1861 an der Universität Leipzig zum Doktor der Rechte promoviert. Am 16. Dezember 1863 habilitierte er sich als Privatdozent der Rechte an der Universität Jena und man ernannte ihn am 8. Februar 1869 zum außerordentlichen Professor. Ostern 1871 zog er als ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts an die Universität Basel, wurde am 1. Oktober 1872 Professor des Kirchenrechts, des deutschen Privat- und Staatsrechts an der Universität Kiel und am 2. April 1888 Professor an der Universität Marburg deutsches Privat- und Handels-, Reichs-, Landesstaats- und Kirchenrechts. Am 1. Oktober 1889 wurde er Professor des Staats-, Kirchen-, Verwaltungs- und Völkerrechts an der Universität Jena und war hier im Sommersemester 1892 Rektor der Alma Mater.

Datenbank

Titel
Beschreibung
Beiträge zur Genealogie der Familien

Arnd(t) - Benda - Böcking - Bonte - Breuning - Burret - Büsing - Dimpfel - Dreyßig - Eich (Raubach, WW) - Frege - Goetze - Händel - Herfeldt - Heucken - Jockisch - Linz - Mollard - Müller / v. Mühlenfels - Nell - Quistorp & Qvistorff - Rodenbach (Raubach, WW) - Rose - Sack - Scheibler - Schultz & Schultz v. Dratzig - Steinkopff (Brandenburg, Anhalt) - Steinkopff (Mecklenburg, Hamburg) - Stosch - Theuerjahr - Voigtel - Wachenhusen & v. Wachenfeldt - Wahnschaffe

sowie mit diesen verschwägerter Familien



Dr. A. Schultz von Dratzig
Mag. Art. N. Schultz von Dratzig


Work in Progress
Stand: 18.04.2024
Exportiert aus PAF 5

Tippfehler bitte ich zu entschuldigen, die Notizen sind bisweilen durch die Dateiumwandlung etwas unorthodox gesetzt (fehlende Leerzeichen und Absätze).

Kindschaftsverhältnisse wie adoptiert, Pflegschaft, Vormundschaft, zweifelhaft u. ä. erkennt das Gedbas-System leider nicht, daher haben manche Personen mehr als zwei Eltern. Bitte nachfragen.

Familiennamen, die mit Adelsprädikaten, Artikeln oder Präpositionen wie ab, de, le, van, von u. ä. beginnen, werden leider automatisch unter A, D, L, V u. ä. einsortiert und nicht unter dem eigentlichen Namen. Das liegt an der Unfähigkeit der Ausgangs-Software Nachnamen mit Vorsilben korrekt zu erkennen und einzusortieren. Familie von Müller findet man also nicht unter M wie es korrekt wäre, sondern unter V.

Der Zusatz (s. n.) hinter Adelsnamen steht für "sine nobilitate" und kennzeichnet Scheinadlige, also Personen, die Adelsnamen tragen, ohne adelsrechtlich dem Adelsstand anzugehören.
Dies ist der Fall bei: illegitimer Geburt von einer adlig geborenen Mutter, Adoption, weiblicher Namensübertragung auf Ehepartner und Kinder nach den Namensgesetzen etlicher republikanischer Staaten, Kauf.
Familienzweige, die ohne adelsrechtliche oder / und zivilrechtliche Berechtigung ein Adelsprädikat zum Namen hinzugefügt haben, werden ohne dieses geführt. Ein Hinweis hierauf findet sich in den jeweiligen Notizen zur Person.

Bei einigen Personen können die angegebenen Geburts- bzw. Heiratsdaten aus biologischen Gründen nicht stimmen. Dies ist in der Regel in den jeweiligen Notizen vermerkt.

Ein Quellen- und Literaturverzeichnis im PDF-Format kann gerne per email erbeten werden.
Hochgeladen 2024-04-20 08:03:53.0
Einsender user's avatar Nini S.
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