Catharina LUNKENHEIMER

Catharina LUNKENHEIMER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Catharina LUNKENHEIMER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 6. Februar 1810 Schöneberg nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 17. Juni 1886 Schöneberg nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 21. September 1831 Stromberg nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
21. September 1831
Stromberg
Johan SCHROEDER

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Nr.40 L'an mil huit cent diple six du mois de fevrier, a cinq heures du soir,
2 Sterbeurkunde
 Nr.44 Stromberg am 17.Juli 1886 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Ackerer Jakob Schröder der zweitewohnhaft zu Schöneberg und zeigte an, daß seine Mutter Katharinageborene Lunkenheimer, ohne Gewerbe sechs und siebenzig Jahre altkatholischer Religion, wohnhaft zu Schöneberg geboren zu Schöneberg,Wittwe des verstorbenen Ackerers Johann Schröder, zuletzt zu Schönebergwohnhaft, Tochter der verstorbenen Eheleute Peter Lunkenheimer Ackererund Elisabetha geborene Daniel ohne Gewerbe, beide zuletzt in Schönebergwohnhaft zu Schöneberg in des Anzeigenden behausung am siebenzehntenJuli des Jahres tausend acht hundert achtzig und sechs, Morgens um dreiUhr verstorben sei. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
3 Heiratsurkunde
 Nr.23 Gemeinde Schöneberg Kreis Kreuznach Regierungsbezirk Coblenz Im Jahre tausend acht hundert ein und dreißig den ein und zwanzigstendes Monats September Vormittags eilf Uhr, erschienen vor mir JosephDheil, Bürgermeister von Stromberg Beamten des Personenstandes, derJohann Schröder dreißig Jahre alt, geboren zu SchönebergRegierungs-Bezirk Koblenz Standes Ackersmann wohnhaft zu SchönebergRegierungs-Bezirk Koblenz großjähriger Sohn des verstorbenen WilhelmSchröder Standes Ackersmann wohnhaft zu Schöneberg und der verstorbenenMargaretha Querinus Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu SchönebergRegierungs-Bezirk Koblenz Und die Catharina Lunckenheimer zwanzig ein Jahre alt, geboren zuSchöneberg Regierungs-Bezirk Koblenz Standes ohne Gewerb wohnhaft zuSchöneberg Regierungs-Bezirk Koblenz großjährige Tochter des PeterLunckenheimer Standes Ackersmann wohnhaft zu Schöneberg und derElisabeth Daniel ohne Gewerb seiner Ehefrau. Die beiden Eltern der Brautsind gegenwärtig und geben ihre Einwilligung zu dieser Ehe. Dieselbe haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. Da die vorgeschriebenen öffentlichenAnkündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre desGemeindehauses zu Stromberg Statt gehabt haben, nämlich die erste amsiebenzehnten July und die andere am vier und zwanzigsten July No.42 &44 des Verkündigungs Registers, da die Urkunden dieser Ankündigunggebührend öffentlich angeschlagen gewesen, dem kein Widerspruch gegendiese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagterAufforderung zu willfahren, 1) die Geburt des Bräutigams erhellet ausdem im königlichen Friedensgerichte zu Stromberg am achten Julyaufgenommenen und am sieben und zwanzigsten ejusdem anni durch daskönigliche Landgericht Ite Civilcammer zu Coblenz bestimmtenOffenkundigkeits Akt 2) der Geburts Akt der Braut vom zehnten Februar ..... unter No.40pagina 6 3) den Todes Akt des Vaters von dem Bräutigam vom zwanzigsten Januarenthalten unter No.5 pag 2 4) den Sterbe Akt von der Mutter des Bräutigams vom sieben undzwanzigsten November 1825 sage 1800 fünf und zwanzig enthalten unterNo.54 pagina 7 Die Großeltern des Bräutigams sind nach der von Brautleuten dennachbenannten und unterschrieben Zeugen an Eides statt abgegebenenErklärung ebenfalls gestorben. Die Brautleuten erklären ferner, daß esihnen ohnmöglich seye die deshelsigen Todtenscheine beizubringen. und das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels desbürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen, sodann den vorbenanntenBräutigam und die vorbenannte Braut gefragt : ob sie einander ehelichenwollen ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahendbeantwortet hat ; so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß JohannSchröder und Catharina Lunckenheimer hierdurch miteinander gesetzlichverheirathet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des JohannSchneider vier und zwanzig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zuSchöneberg welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten des Mathias Jungsechszig fünf Jahre alt, Standes Taglöhner wohnhaft zu Dörrebach welcherein Bekannter der neuen Ehegatten, des Carl Heckel vierzig Jahre alt,Standes Bäcker wohnhaft zu Stromberg welcher ein Bekannter der neuenEhegatten, und des Lothar Backer dreißig sieben Jahre alt, StandesStadtdiener wohnhaft zu Stromberg welcher ein Bekannter der neuenEhegatten zu seyn erklärten ; und haben die erschienenen Personen dieUrkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mirunterschrieben. Außer die Mutter der Braut erklärte nicht schreiben zukönnen.

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Hochgeladen 2005-10-20 14:32:52.0
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