Lucas Heinrich BACMEISTER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Lucas Heinrich BACMEISTER
occupation Landrentmeister

Events

Type Date Place Sources
death 7. March 1822
burial
birth 3. November 1753
[1]

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Marriage ??spouse_en_US??Children

Maria Karolina Charlotta TIEMANN

Notes for this person

Stamm 2 - Ältester

Hannoverscher und preussischer Landrentmeister<p>

Hat seinen Namen nach dem 1608 als Superintendent und Professor zu Rostock

verstorbenen Stammvater Lucas Bacmeister, den Namen Heinrich aber von seinem

Urgrossvater Heinrich Bacmeister, dem Württembergischen Ober-Justizrat und

Kammerprokurator in Stuttgart. Gevattern sind sein Vater Georg

Albrecht, der Administrator Warsing und die Frau Consistorialrätin Coners

gewesen.

Vermutlich war sein Leben arm an äusseren Ereignissen. LH hatte ebenso wie

sein Bruder Eberhard Friedrich in Frankfurt/O. Jura studiert. Seine Ernennung

zum Königlichen Landrentmeister erhielt LH am 11. Mai 1792. Damals stand er im

preussischen Dienste.

Nachdem am 18. März 1797 sein Schwager, der Kammerpräsident von Colomb, und

am 3. Oktober 1807 dessen Frau, LHs Halbschwester Maria Elisabeth gestorben war,

erhielt dieser von den Erben den Auftrag, den Nachlass zu verwalten und die

Erbteilung in die Wege zu leiten. Dieses war eine schwierige und umfangreiche

Aufgabe, denn es handelte sich um eine grosse, aus Immobilien und Kapitalien

zusammengesetzte Vermögensmasse und um acht Miterben. Vielleicht hätte er sie

nicht übernommen, wenn er nicht in den nächstfolgenden Jahren ohne Amt gewesen

wäre. Ursprünglich hatten die Erben ihren Bruder und Miterben, den Kriegs-

und Domänenrat Ludwig Christoph von Colomb in Warschau, mit Generalvollmacht

versehen. Da dieser aber nicht länger in Aurich verweilen konnte, substituierte

er sich mit Zustimmung der anderen Erben durch weitere Generalvollmacht seinen

Onkel LH. Der Nachlass bestand aus erheblichen Ländereien. Die

Versilberung dieser Werte war zum Teil schwierig, weil die Zeiten schlecht waren

und nur wenig Menschen imstande waren, bar zu bezahlen. Die Ländereien wurden

daher zum Teil öffentlich gegen bar verkauft. Zum Teil wurde die Veräusserung

immer wieder hinausgeschoben. Die Obligationen scheinen die Erben nach erfolgter

kleinerer Stückelung unter sich geteilt zu haben. Die Abwickelung dauerte etwa

10 Jahre. Sie hat dem Landrentmeister LHB endlose Schreibereien verursacht, da

die Erben fern von Aurich lebten und manchen Sonderwünsche äusserten.

Diese Nachlassverwaltung scheint sehr schwierig

und umständlich gewesen zu sein. Die Beteiligten waren mit der treuen, sorgsamen

Arbeit des Nachlassverwalters sehr zufrieden und ihm dankbar. LH erhielt zwar

eine Entschädigung für seine Mühewaltung, hatte nichtsdestoweniger aber mit

finanziellen Sorgen zu kämpfen.

Als 1808 das Land von den Franzosen besetzt wurde, verlor

er sein Amt, erhielt es aber 1813 wieder und trat 1815, als Ostfriesland von

Preussen an Hannover abgegeben wurde, in hannoverschen Dienst, in dem er bis

zu seinem Tode im Jahre 1822 blieb. So war er erst Königlich Preussischer,

später Königlich Hannoverscher Landrentmeister.

Er hatte sich am 30. März zu Minden mit Maria Karolina Charlotte,

Tochter des Johann Ernst Tiemann, Königlich Preussischer Kriegs- und Domänenrats,

nachher Kammerdirektors zu Hamm, vermählt. Sie war im Zeitpunkt der Verehelichung

erst 18 1/2 Jahre alt, während ihr Ehemann 32 zählte. LH war ein Bruder von

Eberhard Friedrich, der ebenfalls eine Tiemann, Henriette, Tochter des Königlich

Preussischen Geheimen Kriegsrats Franz Valentin Tiemann in Aurich, eine Base der

Vorgenannten, zur Frau hatte. <p>

Aus Akten, die Ernst v.Bacmeister seinem Neffen Lucas Bacmeister in

Gleiwitz zum Geschenk gemacht hat, gewinnt man zwar auch nicht viel

Tatsachenmaterial, denn das Leben dieses Bacmeister ist offenbar in stiller

Berufsarbeit dahingeflossen, aber mittelbar einen lebhaften Eindruck von seiner

Persönlichkeit. Danach muss er ein besonders trefflicher und zuverlässiger

Mann gewesen sein, der sich nicht nur der Liebe seiner Angehörigen erfreute,

sondern auch im weiteren Verwandtenkreise Vertrauen und Verehrung genoss.

Trotzdem könnte man bezweifeln, ob seine Stellung die eines höhreren Beamten

gewesen sei. Heutzutage versteht man unter einem Landrentmeister den Vorsteher

der Regierungshauptkasse, also nur einen kassentechnisch gebildeten Beamten des

gehobenen Dienstes. Seine Dienststelle war nicht in der Regierungsbehörde, sondern

im Hause der Ostrfriesischen Landschaft. Das ist auffällig, da die Landschaft

ja keine staatliche Einrichtung, sondern ursprünglich die Ständevereinigung,

also ein Selbstverwaltungskörper, war und später dann noch die Aufgaben einer

Landeskreditanstalt und einer Brandkasse versah. Nun kann allerdings der staatliche

Landrentmeister mit seinem Büro lediglich aus räumlichen Gründen im Verwaltungs-

gebäude der Landschaft untergebracht gewesen sein. Gewisse Umstände lassen aber auf

einen engeren Zusammenhang schliessen. Die ostfriesische Geschichte vor der 1744

erfolgten Besitzergreifung durch Preussen besteht grossenteils aus einem fortgesetzten

Kampf der Landesherren mit den Ständen um die Anerkennung ihrer Souveränität.

Dieses Ringen hat niemals zu einer klaren Entscheidung geführt, sondern mit

einem Kompromis geendigt, wonach die fürstlichen Befugnisse durch die dem

Herrscher abgetrotzten Landesverträge eingeengt waren. Unter anderem war dies

auf dem Gebiete der Abgabenerhebung der Fall, indem die Steuern zwar vom

Landesherren ausgeschrieben werden durften, aber von den Ständen bewilligt

werden mussten und verwaltet wurden. Bei dieser Sachlage besteht die Wahrscheinlichkeit,

dass die Landschaft auch später noch an Verwaltungsaufgaben beteiligt war, die

nach unserer Auffassung staatlicher Natur sind, z.B. an der Domänenverwaltung.

In diesem Falle lag es nahe, die Erledigung dieser Aufgaben dem staatlichen

Landrentmeister mit zu übertragen. Ob etwas Derartiges im Falle LHBs erfolgt

ist, ist noch nicht klar. Die Geschäftsgewandtheit und -erfahrung, die offenbar

LH auf wirtschaftlichem Gebiete ausgezeichnet hat, lässt aber vermuten, dass

seine Tätigkeit nicht auf rein kassentechnische Funktionen beschränkt gewesen

ist. Somit würde er praktisch jedenfalls den Wirkungskreis eines höheren

Beamten gehabt haben, sei es, dass dieser demjenigen der jetzigen Regierungs-

und Kassenräte oder demjenigen der Domänendezernenten entsprach.<p>

Auf dem Friedhofe in Aurich fand Max Bacmeister seinerzeit noch

seine stattliche Grabplatte. -- Lebenslauf S.II-12

Sources

1 GRABSTEINE, www.grabsteine-ostfriesland.de
 

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Lucas Heinrich BACMEISTER * 1753 Aurich + 1822 Aurich?? 65764 LUCAS Christian W. Heermann 2024-01-14

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Title LUCAS
Description

<p class="MsoNormal">&nbsp;Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, N&Ouml;LDEKE, N&Ouml;LDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gem&auml;&szlig; dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet ver&ouml;ffentlicht.</p> <p class="MsoNormal">Die Ver&ouml;ffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei:&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">1.&nbsp; GEDBAS.genealogy.net</p> <p class="MsoNormal">2.&nbsp;&nbsp; GeneaNet.org und</p> <p class="MsoNormal">3.&nbsp;&nbsp; www.familie-noeldeke.de&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Die eigentliche Forschung liegt &uuml;berwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese k&ouml;nnen&nbsp; von allen Beteiligten bearbeitet werden.</p> <p class="MsoNormal">Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgef&uuml;hrt werden.&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollst&auml;ndige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.</p> <p class="MsoNormal"> </p> <p class="MsoNormal">Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen</p>

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