Margaretha NN-MXX
♀ Margaretha NN-MXX
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Margaretha NN-MXX | |||
Beruf | 1613 Besitzer eines Hubengutes (Behlingshube) | |||
Religionszugehörigkeit | Reformiert |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | etwa 1560 | ||
Tod | |||
Heirat | zu einem Zeitpunkt zwischen 1580 und 1585 | Schlierbach, Lindenfels, Hessen, Deutschland nach diesem Ort suchen |
Ehepartner und Kinder
Heirat | Ehepartner | Kinder |
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zu einem Zeitpunkt zwischen 1580 und 1585 Schlierbach, Lindenfels, Hessen, Deutschland |
Peter FENDRICH |
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Notizen zu dieser Person
Ein Hubengut war im Mittelalter auf dem Gebiet des Klosters Lorsch und im Odenwald existente Form eines Bauernhofes. Abgeleitet von dem mittelalterlichen Flächenmaß einer Hube bestand der Hof meist aus Haus, Scheuer und Stallungen und diese direkt umgebende Äcker, Wiesen und Waldungen die ein zusammenhängendes Gebiet bildeten. Die Besitzer wurden Hübner genannt, wobei ein solches Gebiet auch zwischen mehreren Hübnern aufgeteilt sein konnte, sodass ein Hübner eine 1/2 oder 1/4 Hube in Besitz hatte. Andererseits gab es auch Fälle in denen ein Hübner mehrere Hubengüter besaß. Die Größe der Güter war sehr unterschiedlich und sie wurde im Allgemeinen nicht vermessen sondern nur durch Grenzsteine markiert.[1]
Dies Hubengüter waren bis ins Jahr 1811 unzertrennlich und dürften ohne die Zustimmung des Amtes oder der Amtsvogtei in der sie lagen weder verkauft noch geteilt werden. Die Abtretung eines Hubengutes an die Nachkommen geschah durch förmlichen Verkauf, wobei die Eltern sich gewöhnlich Leibgedinge vorbehielten. Die Besitzrechte konnten nur an ein Kind weitergegeben werden und der zukünftige Hübner musste seine Geschwister auszahlen. Diese erhielten dann den Status eines Beisassen, die ihren Unterhalt entweder durch Ausübung eines anderen Berufes zum Beispiel beim Militär, oftaber auch als Tagelöhner, Knecht oder Magd, bestreiten mussten.
Starb der Hübner bevor der Besitz abgetreten war so wurden 2/3, starb dessen Frau 1/3, an eines der Kinder weitergeben und unter Auszahlung der übrigen Geschwister der Kauf vorweggenommen.
Die meisten Abtretungen erfolgen infolge einer oder auch mehrerer Heiraten bei denen durch die Ehe- und Tauschverträge die Bedingungen für die Übergaben geregelt wurden. Nach der Aufhebung der Unzertrennlichkeit der Hubengüter im Großherzogtum Hessen galten ab 1811 auch für diese Besitzungen die normalen Erbgesetze.
Quellenangaben
1 | Mühlen wiederentdeckt. Dokumentation der Mühlenstandorte im Kreis Bergstraße Autor: Reitz, Heinz Angaben zur Veröffentlichung: Arbeitsgemeinschaft der Geschichts- und Heimatvereine im Kreis Bergstraße |
Geschichtsblätter Kreis Bergstraße, Sonderband 14. Heppenheim - Lorsch 1997, S. 288f. |
Datenbank
Titel | Ahnentafel Mackert-Schad |
Beschreibung | Der Datenbestand Ahnentafel Mackert - Schad beinhaltet die Familien Mackert - seit dem 14. Jahrhundert in Hettingen (Buchen) als Machart von Hettingen und in der Region Walldürn und Miltenberg (Dittigheim, Gissigheim) / Weinheim, Münch - Mosbach-Obrigheim, Heidelberg, Lützelsachsen, Brehm und Jeck - Odenwald (Lindenfels und Birkenau) bzw. Kantone Graubünden und Bern sowie Gierga und Schwinteck (Walzen, Kujau im Kreis Neustadt Ober-Schlesien) sowie die Vorfahren. Schad - seit 1530 in Rietenau am Fuß der Löwensteiner Berge und in den Regionen östlicher Neckar zwischen Heilbronn, Stuttgart (Backnang) und Schwäbisch Hall, Fink - Enzkreis, kleiner Odenwald (Sinsheim) sowie Kraichgau mit vielen Wurzeln in der Schweiz, Weidner - Miltenberg dann Kraichgau (Malsch, Tiefenbach, Eichelberg, Östringen, Bruchsal und Ettlingen), Krieger - Laibach im Hohenlohischen, Donnersbergkreis, Kraichgau mit Bruchsal und Bretten sowie nördlicher Schwarzwald, Die Daten von Manfred Mackert gehören zur Privaten Sammlung und dürfen nicht gewerblich genutzt werden! |
Hochgeladen | 2021-11-30 17:46:08.0 |
Einsender | Manfred Mackert |
m_mackert@t-online.de | |
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