Hermann VULTEJUS

Hermann VULTEJUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Hermann VULTEJUS [1]
Name Hermann ULNER [2]
Beruf Professor, Universitäts-Vizekanzler [3]
title Dr. jur., Prof. JUD [4] [5]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 16. Dezember 1555 Wetter, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen [6]
Tod 28. April 1634 Marburg, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen [7]
Heirat 24. April 1581 Marburg, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany nach diesem Ort suchen [8]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
24. April 1581
Marburg, Marburg-Biedenkopf, Hessen, Germany
Eulalia Adelheid HAPPEL

Notizen zu dieser Person

Werdegang: imm. Marburg 1563, bacc. Marburg 16.3.1670, imm. Heidelberg 1571 1573 3 Monate Lehrer am Pädagogium Marburg 9.12.1574 Magister Marburg 1576 stud. Genf, 1577 Padua, 10.2.1578 Siena 1578-1579 Praeceptor der Familie des erzherzoglichen Rats Georg Friewirdt in Eisenerz (Steiermark) 2.2.1580 Dr.jur. Basel 31.8.1580 o.Professor der Griechischen Sprache in Marburg seit 26.11.1580 auch Privatdozent der Rechte 11.11.1581-1595 Syndicus der Universität Marburg 15.12.1581 Professor der Institutiones 24.4.1582 bis zu seinem Tod Hofgerichtsrat und Hofgerichts-Beisitzer 12.5.15911 Professor primarius 1592 u. 1601 Rektor der Universität Marburg 15.11.1605 Vize-Kanzler der Universität 1611 Konsistorial-Assessor während der Vakanz 1624/25 stellv. Rektor als Kanzler in Kassel fraglich 27.3.1624-Dez. 1627 von Hessen-Darmstadt als Vize-Kanzler übernommen Comes palatinus caesarii Ksl. Rat und Reichsadel: 1.11.1631, führt aber kein Prädikat ------------------ Hermann Vultejus wurde in Wien am 28. Dezember 1630 in den Reichsadelstand erhoben ---------- Hermann Vultejus wurde am 16. Dezember 1555 in Wetter als ältester Sohn (3 weitere Geschwister) des Professors Justus Vultejus und der Catharina Fett, Tochter des Bürgermeisters von Wetter Conrad Fett, geboren. 1563 besuchte er im Alter von acht Jahren das Paedagogium und anschließend die Universität, wo er nach Einflussnahme seines Vaters Theologie studierte. Vultejus immatrikulierte sich 1571 an der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg; weitere Stationen seines universitären Lebens waren die Universitäten Genf und Padua. 1574 wurde Vultejus Magister in Marburg (Prüfung durch Bernhard Copius). 1575 bekleidete er für einige Monate das Amt des Ersten Lehrers am Marburger Paedagogium. Nach dem Tod seines Vaters begann er im gleichen Jahr ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Bonn. In der Zeit von Mai bis August 1576 hielt er sich in Genf auf, wo er 'privatim' über Institutionen, Dialektik und Rhetorik las. Im Jahr darauf unternahm er eine Studienreise; Stationen waren die Schweiz, Venedig und Padua. 1578 setzte er sein Studium in Siena fort. Im Anschluss an sein Studium absolvierte Vultejus seine Cavalierstour durch Frankreich. Seine Rückreise unterbrach er in Basel für ein weiteres juristisches Studium, das er 1580 mit der Promotion zum Doctor iuris abschloss. Nach seiner Rückkehr folgte er einem Ruf an die Universität Marburg an und lehrte aushilfsweise dort die griechische Sprache. 1580 wurde er durch die Landgrafen Wilhelm und Ludwig d. Ä. zum Professor der griechischen Sprache ernannt. Ebenfalls wurde Vultejus 1581 zum Professor für Rechtswissenschaft berufen. Nebenher lehrte er als Privatdozent der Rechtswissenschaft. Im Jahr 1581 wurde er auf den ausdrücklichen Wunsch seiner Studenten hin zum Universitätssyndikus ernannt. Im selben Jahr heiratete er in Marburg am 24. April Eulalia Happel, Tochter des Prof. Wigand Happel und der Catharina Stuichs. Mütterlicherseits war diese eine Großnichte von Philipp Melanchthon. Ab 1582 wählte man ihn zum Beisitzer der hessischen Samthofgerichts. Im Jahr 1586 wurde Vultejus als Abgesandter der Landgrafen Wilhelm IV. und Ludwig d. Ä. zur Beisetzung Herzogs Adolf von Holstein entsandt. Im Jahr darauf wurde er Gesandter am dänischen Hof mit der Aufgabe der Regelung der Holsteinischen Erbschaft. Danach nahm er verschiedene Gesandtschaften in Göttingen, Brandenburg, Augsburg, Wismar, Diepholz und Trier wahr. 1589 war er Gesandter in Braunschweig. Im Jahr 1592 wurde Hermann Vultejus zum Rektor der Universität Marburg ernannt. Diese Funktion hatte er bis 1601 inne. Durch seine vielen Veröffentlichungen der kommenden Zeit wurde er so geachtet, dass er in den folgenden Jahren die verschiedensten Ernennungen auswärtiger Höfe erhielt (z. B. von den Königen von Dänemark und Schweden, dem Herzog von Braunschweig und dem Fürsten von Schaumburg u.v.m.), die er aber alle ablehnte. Am 30. Dezember 1630 erhob ihn Kaiser Ferdinand II. mit der Würde eines Comes Palatinus in den erblichen Reichsadelsstand und ernannte ihn zum Kaiserlichen Rat. Im Alter von 79 Jahren starb Hermann Vultejus am 31. Juli 1634 in Marburg Q: Wikipedia -Werke [Bearbeiten] Communes conclusiones iuris. - Frankfurt a.M.: Unckel, 1619 De feudis eorundemque iure. - Marburg: Egenolff, 1597 (vols. 1-2) Disceptationum scholasticarum juris liber unus. - Marburg: Egenoff, 1589 Jurisprudentia romana a Justitiano composita. - (1590), Marburg 1614 Idea Juris Logica; de causis juris constituantibus. - Frankfurt a.M. (1586) Commentarius in InstitutionesJuris civilis & Justiniano compositas. - Marburg 1598 Commentarius ad Tirulum Codicis de Jurisdictione & foro competente. - Frankfurt a.M. 1599 Consiliorum & Responsorum Doctorum & Professorum facultatis juridicae in Academia Marburgensi. - Marburg (1606) Tractatus de Judiciis. - Kassel 1654 - posthum durch seinen jüngsten Sohn veröffentlicht ------------------------------------------------ Hermann V., berühmter Jurist und Philologe Marburgs, geboren zu Wetter in Hessen am 16. December 1565, † in Marburg am 28. April 1634. Sein Vater Justus V., Pädagogiarch und Professor der hebräischen Sprache zu Marburg (s. u. S. 391), sorgte treu für seine Ausbildung und schickte ihn 1571 auf die Universität Heidelberg, wo er die berühmten Theologen Ursinus und Zanchius, den Mathematiker Pithopaeus, den Philosophen Launojus und den Professor der griechischen Litteratur Xylander mit großem Nutzen hörte. In Genf waren die Juristen Pacius und Franz Hottomannus seine Hauptlehrer. Das Verlangen, Italien zu sehen und kennen zu lernen, veranlaßte ihn, einige Zeit in Padua zu studiren. Hierauf unternahm er eine Reise nach Frankreich. Auf dem Rückwege wurde er (im Jahre 1579) mit einem Baron v. Ensenniz in Steiermark bekannt, der ihn bestimmte, die Information seiner Kinder zu übernehmen. Im Hause dieses Herrn lernte V. die Vornehmen des Landes kennen und fühlte sich allmählich so heimisch, daß er bereits den Gedanken erwägte, für immer in Steiermark zu bleiben. Am 2. Februar 1580 erwarb er sich in Basel den juristischen Doctorhut, worauf er eine Reise in die Heimath unternahm, um seine Mutter und seine Freunde nochmals zu sehen. Aber er sollte seinem Heimathlande nicht verloren gehen. Kaum war seine Anwesenheit in Marburg ruchbar, so trug man ihm die eben erledigte Professur der griechischen Sprache an. Im September des genannten Jahres trat er in diese Stelle ein, die er jedoch nur einige Monate bekleidete. Denn als im folgenden Jahre der Professor der Rechtswissenschaft Bernhard Copius an der Pest gestorben war, so wurde er dessen Nachfolger und erhielt zugleich das Syndikat der Hochschule. Unterm 24. April 1582 wurde er neben seiner Professur auch zum Beisitzer des hessischen Sammthofgerichtes ernannt. In beiden Stellungen wußte sich V. die Anerkennung seiner Treue und Tüchtigkeit bei Hohen wie Niedrigen zu erwerben. Daher mußte er oft als Gesandter seinen Landesherrn, den Landgrafen Wilhelm, an fremden Höfen vertreten. Dessen Sohn, Landgraf Moritz, schätzte ihn noch mehr als sein Vater. Bei der Einführung der Verbesserungspunkte, durch welche Moritz sein Land zu dem völligen reformirten Bekenntnisse führte, war V. vor allem thätig als ein begeisterter Calvinist, weshalb ihn dieser Fürst noch in demselben Jahre 1605, wo solche kirchliche Veränderung vorgenommen wurde, in Anerkennung seiner Verdienste zum Vicekanzler der Universität Marburg machte. Im J. 1630 wurde V. von dem Kaiser in den Adelstand erhoben und mit der Würde eines Comes palatinus und kaiserlichen Rathes bedacht.V. zeichnete sich im Umgange durch Leutseligkeit gegen Jedermann und ungeheuchelte Frömmigkeit aus. Gegen Arme und Nothleidende war er äußerst wohlthätig; im Auftreten ungemein bescheiden und demüthig. Als man einst seine große Gelehrsamkeit in seiner Gegenwart rühmte, erklärte er: „ich kann Latein und kann generalia appliciren specialibus, das ist alle meine Kunst“. Seine Schriften setzte er anderen stets nach. Charakterfest in seinen Entschlüssen, zu denen ihn reife Ueberlegung führte, ließ er sich nicht mehr von denselben abbringen. Selten ermüdete ihn die Arbeit. In seinen Mußestunden beschäftigte er sich mit den besten juristischen Werken, besonders mit denen der Italiener, die er wegen ihrer Akribie hochschätzte. Aber auch auf anderen Gebieten fand er seine Erholung, wie denn besonders die lateinische Poesie ihm viele Freude machte, wovon seine Gelegenheitsgedichte zu feierlichen Ereignissen seiner Freunde und Familienglieder ein beredtes Zeugniß ablegen. Gegen seine Freunde zeigte [390] er sich stets sehr gefällig und ergeben. Seine Correspondenz, von welcher nur ein kleiner Theil gedruckt ist, läßt ihn als einen seelenvollen, feingebildeten Mann erkennen. Sie erstreckt sich nicht bloß auf Hohe, wie er denn auch mit dem Landgrafen Moritz selbst in nichtamtlichen Angelegenheiten brieflich verkehrte, sondern auch auf Gelehrte in anderen Fächern, als Rudolf Gualther, Theolog Zürichs, auf den bekannten Philologen Friedrich Sylburg, den Philosophen Rudolf Goclenius, Johann Peter Lotichius, den Herborner Theologen Johann Heinrich Alstedius u. a. Ein Sohn Vultejus’, Joh. Christoph, wurde hessischer Regierungsrath, der andere, Johannes, hessischer Kanzler. Drei seiner Töchter verheiratheten sich an hervorragende Männer in Justiz- und Verwaltungsämtern. Am hervorragendsten sind die Leistungen des V. in der Rechtswissenschaft, in welcher er nach Stintzing zu den Systematikern zu zählen ist. Nur schwer konnte sich der gewissenhafte Gelehrte zu Publicationen entschließen. Daher haben wir meistens nur juristische Abhandlungen, bei akademischen Veranlassungen verfaßt, von ihm. Von größeren Werken ist seine Hauptschrift aufzuführen: „Jurisprudentiae Romanae a Justiniano compositae libri II“ (1590), ein System des Justinianischen Rechts in kurzen Lehrsätzen, von einer ausgezeichneten Geistesbildung zeugend. Sein „Disceptationum scholasticarum juris liber unus“ (Marp. 1598) ist den besten Leistungen jener Zeit an die Seite zu stellen. „De feudis eorumdemque jure libri duo“ (Marp. 1595) ist als ein vorzügliches Handbuch des Lehnrechtes, systematisch geordnet, zu betrachten; der zweite Theil enthält den Lehnsproceß. Rommel, Gesch. von Hessen. - Strieder. - R. Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft. - Stolle, Gesch. der jurist. Gelehrtheit. - Vita H. Vulteji a J. Ph. Kuchenbecker. Giessae 1731. Cuno. Quelle: Artikel „Vultejus, Hermann“ von Friedrich Wilhelm Cuno in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 389-390

Quellenangaben

1 HFV Darmstadt, Information aus Besuchen bei der HFV in Darmstadt.
2 HFV Darmstadt, Information aus Besuchen bei der HFV in Darmstadt.
3 LAGIS HESSEN, http://www.lagis-hessen.de/
4 HFV Darmstadt, Information aus Besuchen bei der HFV in Darmstadt.
5 LAGIS HESSEN, http://www.lagis-hessen.de/
6 LAGIS HESSEN, http://www.lagis-hessen.de/
7 Internet
8 Wikipedia, http://de.wikipedia.org/

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