Christoph FRESS (FRESSEL)

Christoph FRESS (FRESSEL)

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christoph FRESS (FRESSEL)

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Magdalena

Notizen zu dieser Person

Im ältesten erhaltenen Grundbuch des Gerichts Oberhaid von 1602 (Nr. 50) ist in Aufn. 82 zu "Krystl Frostl" nur eingetragen, daß er 1602 seinen Hof Fol. 40 völlig abbezahlt hatte. Im daran anschließenden GB Nr. 51 von 1624 heißt es, daß "Krystl Fresl" seinen Hof abbezahlt hat. Weil er von schwerer Krankheit von Gott heimgesucht wurde (eine Standardformulierung in den GB), hat er sein Testament gemacht und Hof und Hausrat seinem Weib "Mandalena" für 160 Schock verschafft (= vermacht). Weil sie aber dazu unvermögend war und zu wirtschaften nicht gedachte, hat sie den Hof dem älteren Waisen Georg in obiger Summe (fehlt das Verb im GB, wohl weitergegeben o. ä.). Deshalb muß dem jüngeren Waisen Philipp 10 Schock "vor die Losung" gegeben werden (wohl eine Entschädigung dafür, daß nicht er, wie landesüblich, als jüngster Sohn den Hof übernahm). Somit verbleiben auf die Teilung des Erbes 150 Schock. Erbberechtigt sind zu je 50 Schock: "Mandalena, die Wittib"; Georg, Besitzer des Hofs; Philipp. Actum Schloß Krummau den 11.7.1643. Im nächsten Eintrag vom 24.3.1651 ist vermerkt, daß dem Georg nach dem Absterben der "Mandalena Wittib" und des Philipp als seiner leiblichen Mutter und Bruder ihre allda habende Erbteile, die auf ihn gefallen sind, hiemit ausgeschrieben werden, benenntlich 100 Schock. Damit hat er seinen Hof völlig bezahlt. - Möglicherweise war er ein Sohn oder Bruder des Wölfel (Belwl) Fres, der diesen Hof im Urbar von 1585 besaß und 37 Schock Schatzung zahlte. Christoph Freßl könnte identisch gewesen sein mit dem Krystl, der den nach Belwls Hof beschriebenen Hof 1585 besaß und 15 Schock zahlte. Denn im ältesten GB von 1602 besitzt diesen nächsten Hof, der hier als Fol. 41 eingetragen ist, ein "Feytl", der die Kaufsumme zu einem Teil an die Waisen Lorenz und Martin nach dem verstorbenen Georg Gabriel abzahlen muß, zum anderen als Grundgeld an "Krystl Frosl", sicherlich der "Krystl" von 1585. Demnach gehörte der Hof Fol. 41 ursprünglich Georg Gabriel und wurde vor 1585 von Christoph Freßl erworben (vielleicht durch Heirat?) und vor 1603 wieder verkauft, wohl weil er den Hof des Wölfl Freßl erworben hatte.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-03-28 16:19:41.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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