Anna Maria Christina WEINBRUNN

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Anna Maria Christina WEINBRUNN

Events

Type Date Place Sources
birth 11. December 1713

Notes for this person

Quelle: KB Olfen St. Vitus

Anna Maria Christina

Eltern: Vincentius Weinbrun, Anna Elisabeth Modersohn

Paten: Berndt Kalenberg, Anna Christina Moller

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Heirat

Quelle: batch M970551

ANNA CHRISTINA WIENBRUN

JOANNES ROTERDINCK Family

Marriage:

27 AUG 1729 Sankt Lamberti Katholisch, Coesfeld, Westfalen, Preussen

Quelle: KB St. Lamberti Coesfeld

Joannes Rotendick oo Anna Xtina Wienbrun

27.8.1729

Zeugen: Joes Gerardus Möller, Hermannus Henricus Terbecki

getraut durch Dominus Petrus Rosing

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Quelle: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf

Findbuch (115.05.07 Reichskammergericht, Teil VII: P-R)

4826 Aktenzeichen : R 1031a/3950 Person : Fkt :Klaeger, (2) Kläger: Anna Christina Weinbrunn, Witwe Dr. Rotering, verheiratete Müller,Borken Sachverhalt : Streitgegenstand: Schuld– und Verfahrensrecht. Dr. Rotering hatte 1723 – 1735 für von Schiller das Münster– und Coesfeldsche Oberkriegskommissariat verwaltet. Nach seiner Entlassung hatte er einer Kommission seine Unterlagen eingereicht und mit dieser abgerechnet. Nach appellantischen Angaben hatte von Schiller als Ergebnis dieser Abrechnung einen Schein unterschrieben, Rotering noch 5973 Rtlr. aus der Amtsführung für 1723 schuldig zu sein. Von Schiller hatte dann Forderungen gegen Rotering geltend gemacht, zu deren Untersuchung eine andere Kommission eingesetzt wurde, die gegen die Einwände Roterings nicht auf die Unterlagen der 1. Kommission zurückgreifen konnte, aus denen sich nach Angaben der Appellantin die Richtigkeit ihrer Forderung hätte erweisen lassen. Die Appellantin hatte den durch von Schiller unterschriebenen Schein vorgelegt. Die Appellation wendet sich dagegen, daß die Vorinstanz es von Schiller freistellte, trotz des vorgelegten Beweises unter Eid zu erklären, von der Forderung nichts zu wissen. Von Schiller hatte der äußeren Form wie dem Inhalt nach Einwände gegen die Richtigkeit des Scheins und seines Inhaltes erhoben, die seine Witwe am RKG erneuert. Sie erklärt, Rotering habe für seine Arbeit nur sein Gehalt erhalten und folglich keine Vorschüsse leisten müssen, die ihm hätten ersetzt werden müssen. Prozessart : (5) Prozeßart: Appellationis Instanz : (6) Instanzen: 1. Zum kurkölnischen Hofrat zu Bonn verordnete Kanzler und Räte,extrajudizial ( ? – 1746) ? 2. RKG 1746 – ? (? – 1748) Beweismittel : (7) Beweismittel: Botenlohnschein (9). Formalbeschreibung : (8) Beschreibung: 3,5 cm, 121 Bl., lose; Protokoll ohne Einträge, 22 Beil. prod.zwischen 9. November 1746 und 2. Oktober 1748.

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