Notizen zu dieser Person
1524 wird als Förster in Langebrück genannt Matz Gunter, der für seine Mühle in Langebrück die Mahlgerechtigkeit erhielt. Er versah nebenseinem Försteramt die Bewirtschaftung eines Gutes im Dorfe (heute Meißner, Kirchstr. 42), da sein Einkommen noch sehr gering war. Bei derAufrichtung einer neuen Forstordnung im Jahre 1554 wird wieder als "reitender Knecht zu Langenbrucken" Mathes Günther erwähnt. 1572 heißtes von seinem Unterhalt, dass er jährlich ein "lündisch KLeid", d. h. ein leydenisches- nach dem Herstellungsort Leyden in den Niederlanden genannt- zu beanspruchen habe. Neben der Nutzung eines Schleißbaumes zu beleuchtungszwecken steht ihm in der Heide die freie Hutung mit seinem Zugviek bei dem Mühlholze und mit seinem Rindvieh bei dem Ascherofen zu. Zur Gräerei darf er zwei Wiesen benutzen, eine im Kienbruch und die andere im Hau. In einer Berainungssache auf einem strittigen Ort in der Landwehr bei Leppersdorf wird zur selben Zeit der Förster "Mathes Gunther zur Langenbruck" genannt. Es wird bei dieser Gelegenheit besonders daran erinnert, dass er schon fast 50 Jahre in seinem Reviere bekannt sei. 1574 wird diesem Förster nochmals die Mahlgerechtigkeit auf seiner Mühle in langebrück bestätigt.
2005 habe ich das Ämterrechenbuch von 1535 durchgesehen. Dabei ist unter dem Amt Dresden, unter Friedrich von Karlewicz geschrieben: Försterei: 28 ßo/18 Groschen vor allerley holtze uff Matthes Günthers Ortte Das war damals für mich eine Nebeninformation, da ich an der Chronikvon Hermsdorf gearbeitet hatte. Das Jahr der Aufzeichnung - 1535- muss stimmen, denn es werden noch Zinsen an Altäre gegeben, damit "vorreformatorisch".
Stadtrechnung Radeberg von 1577, Bürgerrecht 4 Schock Groschen und 30 Groschen zahlt Caspar Günther, Langenbrugke, am 27. Juni 1577 Übrigens war in jenen Jahren Matthes Günther, Röhrmeister zu Radeberg