♂ Balthasar GÜNTHER
Ereignisse
Art |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Geburt
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1530 |
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Tod
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1589 |
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Notizen zu dieser Person
23. Januar 1598 – Heute vor 420 Jahren wurde in einem Rezess für dieGemeinde Langebrück eine Neuregelung beim Stämme fahren „ober der Heyde“ beschlossen. Am 17. Dezember 1597 hatten die Erben von BalthasarGünther, verstorbener Fußknecht zu Dresden, den Antrag gestellt, diePrivilegien des Forstangestellten auf sie erblich zu übertragen. Einsolches Privileg war, dass die „Unterthanen zur Langenbrugke stammweise Holtz aus der Heide zu führen hatten“. Diese Fron war offensichtlich um 1540 als ungemessener Dienst für die Gemeinde Langebrück errichtet worden. Dieser Dienst, der eigentlich dem Kurfürsten zustand, kam um 1580 an Balthasar Günther, der einigen Anteil am Holzverkauf während der Herbst- und Winterförsterei hatte. Der Antrag der Erben wurde so entschieden, dass diese über den Langebrücker Lehnrichter „bey Bedarff“ die Fuhrleistung bis „tzu drey Meilen wegs“ anfordern konnten. Jedoch musste Kost und Handgeld gegeben werden. Text von Hans Werner gebauer
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
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