Notizen zu dieser Person
Nachname bei der Hochzeit seines Sohnes Jakob mit Katharina Gäggele in Sablat Gulisch geschrieben. Da bei dieser Hochzeit als Mutter Barbara angegeben ist, ist Peter Kulisch von Glashütten, der in den Winterberger Kirch- und Mannschaftsbüchern außer 1647 bei der Hochzeit seiner Tochter Katharina nirgendwo auftaucht, ganz sicher identisch mit dem in Kirch- und Mannschaftsbüchern bezeugten, mit einer Barbara verheirateten Peter Kurz in Glashütten, dessen Sohn Jakob mit einer Katharina verheiratet ist. - Peter Kulisch / Kurz starb um 1658, da seine Familie 1658 ins Waisenbuch aufgenommen wird; der Eintrag eines im Alter von angebl. 80 Jahren in Glashütten verstorbenen Mann (vir) Petrus (ohne Nachnamen) bezieht sich sicher auf ihn. Beerdigungstag schlecht lesbar, evtl. der 11. - Vermutlich war er verwandt (Sohn?) mit einem vor 1635 verstorbenen Georg Kulisch in Glashütten, dessen Witwe im ältesten Waisenbuch 1635 als in diesem Jahr verstorben angeführt ist; unverheiratete Kinder waren 1635 nicht mehr vorhanden. Nachname Kurz im Waisenbuch 1676 tsch. Kratky. - Nachtrag nach Durchsicht der Grundbücher der Herrschaft Winterberg: Grundbuch Nr. 16 (1633 ff.), Aufn. 270 ff. betrifft den Hof Fol. 64 des Peter Kurcz. Er ist 1633 dabei, seinen Hof abzuzahlen. Er muß an die Witwe Dorothea des Vorbesitzers Georg zahlen, die nach 1633 stirbt (nachträgliches Kreuz bei ihrem Namen), sowie an die hinterlassene Waise Christina dieses Vorbesitzers Georg. Auch seiner Frau Barbara stehen noch 6 Schock zu vom Wert des Viehs; sie war als Miterbin demnach ebenfalls eine Tochter des Georg Kulisch und Peter Kurz damit dessen Schwiegersohn. Außerdem steht der Herrschaft als Totenfallabgabe der Erbanteil eines verstorbenen Waisen Kaspar zu, demnach ein Bruder der Christina und der Barbara. Am 24.5.1653 wird auf dem Winterberger Schloß der Verkauf dieses Hofes von Peter Kurcz, der aus Altersschwäche nicht mehr weiter wirtschaften kann, an seinen Sohn Jakob ins Grundbuch eingetragen. Die Kaufsumme von 90 Schock muß zu 55 sß 12 g 6 d an Peter Kurcz als Grundgeld gezahlt werden; der Rest steht der Herrschaft zu als noch nicht vollständig von Peter bezahlte Totenfallabgabe. 1658 zahlt Jakob 3 Schock für das Begräbnis seines Vaters. Diesem standen bei seinem Tod noch 39 Schock 12 Groschen 6 Pfennig Grundgeld zu, welche Jakob nun an die Erben zahlen muß. Auf jeden Erben, darunter auch Jakob selbst, kommen 4 Schock; auf den Rest von 7 sß 12 g verzichten die Erbberechtigten gutwillig zugunsten von Jakob. Außer Jakob sind dies: die Witwe Barbara; die an den Lorenz in Glashütten verheiratete Katharina; Paul Pohane in Modlenitz (der demnach ein Sohn des Verstorbenen war; Pohane der Hofname); ferner die Waisen Veit, Simon/Siegmund (Simandl), Sebastian (Bostl) und Anna. Jakob läßt sich als erstes 1659 seinen eigenen Anteil von zusammen 11 sß 12 g gutschreiben. Bis 1678 zahlt er dann alle Schulden ab.