Friedrich Ernst Christian MEYER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Friedrich Ernst Christian MEYER

Events

Type Date Place Sources
death 3. March 1931
Herkensen 15, Hameln, Niedersachsen, Deutschland Find persons in this place
birth 1864
Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
Will Proved 1873
Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
marriage 6. June 1901
Hohnsen, Hameln, Niedersachsen, Deutschland Find persons in this place

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Marriage ??spouse_en_US??Children
6. June 1901
Hohnsen, Hameln, Niedersachsen, Deutschland
Ida Caroline Louise Minna SEEGER

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<p style="text-align: left;" dir="ltr"><span style="text-transform: none; background-color: #ffffff; text-indent: 0px; display: inline !important; font: 13px/19px Arial, Verdana, Helvetica, sans-serif; white-space: normal; float: none; letter-spacing: normal; color: #000000; word-spacing: 0px; -webkit-text-stroke-width: 0px;">Copia Testament Friedrich Meyer (1872) Geschehen zu Flegessen auf dem Meyer 'sehen Halbmeierhofe No. 40 am einundzwanzigsten Dezember eintausendachthundertzweiundsiebzig. Auf Antrag de Halbmeiers Friedrich Meyer No. 40 hierselbst habe ich, der K&ouml;niglich Preu&szlig;ische Notar, Obergerichtsanwalt Julius Hoppe, wohnhaft zu Hameln, mich hierher begeben, um den letzten Willen desselben aufzunehmen, und zu solchem Akte als Zeugen Bergmann Conrad Hansen und Bergmann Heinrich Feuerhake von hier, welche mir und dem Testator bekannt sind, zugezogen, in deren Person ebenso wenig wie in der meinigen, so viel mir auf meine Erkundigung bekannt geworden, die in den &sect;&sect; 27 bis 30 der Notariatsverordnung bezeichneten M&auml;ngel stattfinden. Nachdem wir uns, Notar und.Zeugen, durch die angestellte Unterredung mit dem Testator &uuml;berzeugt hatten, dass derselbesich im vollem Gebrauch seiner Verstandeskr&auml;fte befindet, erkl&auml;rte derselbe als seinen letzten Willen Folgendes: &sect; 1 Zu meinen Erben setze ich meine Ehefrau Justine (eigentlich hei&szlig;t sie Christine) geborene Seutemann und meine Kinder Louise, Anna, August, Dorette und Friedrich, sowie etwa mir noch geborene werdende Kinder ein, und zwar mit nachstehenden n&auml;heren Bestimmungen. &sect;2 Meinen Hof mit allen dabei bewirtschafteten Grundst&uuml;cken und dem Inventar soll mein Sohn August, und wenn dieser vor der Annahme ohne leibliche Erben versterben sollte, mein zweiterSohn Friedrich erhalten. Meine T&ouml;chter und wenn mein Sohn August den Hof erh&auml;lt, auch mein Sohn Friedrich sollen jeder eine Abfindung von eintausend Thaler und einen standesgem&auml;&szlig;en Brautwagen im Werte von mindestens vierhundert Thaler oder nach Wahl des Stellenabnehmers solchen Betrag in Gelde erhalten. Eine gleiche Abfindung sollen die Kinder erhalten, welche" mir etwa noch geboren werden. Die Abfindungen sollen f&auml;llig werden bei der Verheirathung der abzufindenden Kinder, sp&auml;testens aber f&uuml;r jedes, wenn es das drei&szlig;igste Lebensjahr vollendet hat, auch ohne verheirartet zu sein. Mein Sohn Friedrich soll au&szlig;erdem seit der Annahme der Stelle durch den Anerben so lange bis er seine Abfindung erh&auml;lt, j&auml;hrlich 25 Thaler vom Hofannehmererhalten. Wenn das eine oder andere der abzufindenden Kinder vor der F&auml;lligkeit der Abfindung ohne leibliche Erben verstirbt, so soll dessen Abfindung im Hofe verbleiben. Mein nachgelassenes Kapitalverm&ouml;gen soll unter meine Kinder mit Ausschlu&szlig; des Hofannehmers zu gleichen Theilen getheilt werden, nachdem mein Sohn Friedrich, sofern er nicht den Hof erh&auml;lt, davon 500 Thaler vorab erhalten haben wird &sect;3 Meine Ehefrau soll, sofern sie sich nicht wiederverheirathet, den cautionsfreien Nie&szlig;brauch an meinem .gesamten Nachlasse haben, bis mein Sohn August oder wer sonst zur Stellenannahme gelangt, das drei&szlig;igste Lebensjahr vollendet haben wird, oder vielmehr, wie ich ab&auml;ndernd bestimme, bis zum Jahre 1890, w&ouml;rtlich achtzehnhundertneunzig, wenn sienicht fr&uuml;her abgeben will. Dieselbe soll auch Vorm&uuml;nderin f&uuml;r meine minderj&auml;hrigen Kinder sein, und w&uuml;nsche ich, da&szlig; neben ihr der Gro&szlig;k&ouml;thner Christian Schaper hierselbst zum Mitvormunde bestellt werde. Eine Inventarisation meines Nachlasses verbiete ich, es soll jedoch der Obervormundschaft eine Anzeige &uuml;ber das nachgelassene Kapitalverm&ouml;gen abseiten der Vormundschaft gemacht und aufsichere Belegung desselben gehalten werden. Meine Frau hat von.den Ein (?)k&uuml;nften meines Nachlasses meine Kinder standesgem&auml;&szlig; zu unterhalten undf&uuml;r deren t&uuml;chtige Ausbildung Sorge zu tragen, auch die w&auml;hrend ihres Nie&szlig;brauchsrechts f&auml;llig werdenden Abfindungen auszukehren und auf den Hof anzuleihen. Sollte meine Frau wider meinen Wunsch sich wieder verheirathen und einen Interimswirt auf den Hof bringen oder sich auch nur wieder verheirathen, ohne einen Interimswirt auf den Hof zu bringen, so soll ihr Nie&szlig;brauch an meinem Nachlasse au&szlig;er dem Hofe aufh&ouml;ren und dasjenige meiner Kinder, welches den Hof erh&auml;lt, zur Annahme desselben mit erreichtem 25, Lebensjahr berechtigt sein. &sect; 3 (a) Bei der Stellenabgabe soll meine Frau eine den Kr&auml;ften des Hofts entsprechende Leibzucht erhalten und zwar so gut, wie es die Verh&auml;ltnisse irgendwie gestatten. &sect;4 Dieser mein letzterWille soll Testament, ... ?, Schenkung auf den Todesfall oder wie es sonst m&ouml;glich ist aufrecht erhalten werden und soll jedes meiner Kinder, welches denselben anzufechten versuchen m&ouml;chte,auf den gesetzlichen Pflichttheil beschr&auml;nkt, im &Uuml;brigen aber enterbt sein. Als der Testator Weiteres nicht vorzutragen hatte, ist demselben der Inhalt der &sect; 44 und 45 der Notariatsverordnung er&ouml;ffnet, so dann aber dies Protokoll in Gegenwart der bei dem ganzen ohne Unterbrechung vorgegangenem Akte anwesend gewesenen beiden Zeugen vorgelesen und vom Testator wie von den Zeugenwie folgt eigenh&auml;ndig unterschrieben: Meier, Conrad Hansen als Zeuge Heinrich Feuerhake als Zeuge Zur Beglaubigung Julius Hoppe K&ouml;niglich Preu&szlig;ischer Notar Er&ouml;ffnet Amtsgericht Hameln II den 22.sten April 1873 Einen Tag nach dem Tod von Friedrich Meyer</span></p>

Sources

1 Familienforschung Katrin Plöger, F r i e d r i c h Ernst Christian Meyer
Author: Katrin Plöger
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2 Familienforschung Katrin Plöger, F r i e d r i c h Ernst Christian Meyer
Author: Katrin Plöger
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Title Wilhelm, Petereit Family Tree
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Wilhelm Family Name is from Marzhausen, Neu-Eichenberg, Werra- Meissner-Kreis, Hessen, Deutschland and the most recent births for my 3rd grandparents in Linden, Hannover, Germany Petereit Family name is from Prussia and ending with my great grandfather in Tauroggen, Lithuania Krompholz Family name if from Salzburg, Österreich and then moved to Lithuania. Wenger, Pfieffenberger, Amaisserin, Neufang Family names are from Bad Hofgastein, Salzburg, Austria and Undberg, Salzburg, Austria and also Dorff, Salzburg, Austria

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