Heinrich Friedrich Wilhelm MEYER

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Heinrich Friedrich Wilhelm MEYER
occupation Halbmeier 1854
Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place

Events

Type Date Place Sources
death 21. February 1873
Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
burial
Flegessen, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
birth 3. August 1823
Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
will 1872
Hausbau 1854
Flegessen 40, Hameln, Kgr. Hannover Find persons in this place
marriage 15. June 1854
Hemmendorf, Coppenbrügge, Niedersachsen Find persons in this place

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Marriage ??spouse_en_US??Children
15. June 1854
Hemmendorf, Coppenbrügge, Niedersachsen
Sophie Christine (Justine) Louise SEUTEMANN

Notes for this person

<p style="text-align: left;" dir="ltr"><br />Copia Testament Friedrich Meyer (1872) Geschehen zu Flegessen auf dem Meyer 'sehen Halbmeierhofe No. 40 am einundzwanzigsten Dezember eintausendachthundertzweiundsiebzig. Auf Antrag de Halbmeiers Friedrich Meyer No. 40 hierselbst habe ich, der K&ouml;niglich Preu&szlig;ische Notar, Obergerichtsanwalt Julius Hoppe, wohnhaft zu Hameln, mich hierher begeben, um den letzten Willen desselben aufzunehmen, und zu solchem Akte als Zeugen Bergmann Conrad Hansen und Bergmann Heinrich Feuerhake von hier, welche mir und dem Testator bekannt sind, zugezogen, inderen Person ebenso wenig wie in der meinigen, so viel mir auf meine Erkundigung bekannt geworden, die in den &sect;&sect; 27 bis 30 der Notariatsverordnung bezeichneten M&auml;ngel stattfinden. Nachdem wir uns, Notar und.Zeugen, durch die angestellte Unterredung mit dem Testator &uuml;berzeugt hatten, dass derselbe sich im vollem Gebrauch seiner Verstandeskr&auml;fte befindet, erkl&auml;rte derselbe als seinen letzten Willen Folgendes: &sect; 1 Zu meinen Erben setze ich meine Ehefrau Justine (eigentlich hei&szlig;t sie Christine) geborene Seutemann und meine Kinder Louise, Anna, August, Dorette und Friedrich, sowie etwa mir noch geborene werdende Kinder ein, und zwar mit nachstehenden n&auml;heren Bestimmungen. &sect;2 Meinen Hof mit allen dabei bewirtschafteten Grundst&uuml;cken und demInventar soll mein Sohn August, und wenn dieser vor der Annahme ohne leibliche Erben versterben sollte, mein zweiter Sohn Friedrich erhalten. Meine T&ouml;chter und wenn mein Sohn August den Hof erh&auml;lt, auch mein Sohn Friedrich sollen jeder eine Abfindung von eintausend Thaler und einen standesgem&auml;&szlig;en Brautwagen im Werte von mindestens vierhundert Thaler oder nach Wahl des Stellenabnehmers solchen Betrag in Gelde erhalten. Eine gleiche Abfindung sollen die Kinder erhalten, welche" mir etwa noch geboren werden. Die Abfindungen sollen f&auml;llig werden bei der Verheirathung derabzufindenden Kinder, sp&auml;testens aber f&uuml;r jedes, wenn es das drei&szlig;igste Lebensjahr vollendet hat, auch ohne verheirartet zu sein. Mein Sohn Friedrich soll au&szlig;erdem seit der Annahme der Stelle durch den Anerben so lange bis er seine Abfindung erh&auml;lt, j&auml;hrlich 25 Thaler vom Hofannehmer erhalten. Wenn das eine oder andere der abzufindenden Kinder vor der F&auml;lligkeit der Abfindung ohne leibliche Erben verstirbt, so soll dessen Abfindung im Hofe verbleiben. Mein nachgelassenes Kapitalverm&ouml;gen soll unter meine Kinder mit Ausschlu&szlig; des Hofannehmers zu gleichen Theilen getheilt werden, nachdem mein Sohn Friedrich, sofern er nicht den Hof erh&auml;lt, davon 500 Thaler vorab erhalten haben wird &sect;3 Meine Ehefrau soll, sofern sie sich nicht wiederverheirathet, den cautionsfreien Nie&szlig;brauch an meinem .gesamten Nachlasse haben, bis mein Sohn August oder wer sonst zur Stellenannahme gelangt, das drei&szlig;igste Lebensjahr vollendet haben wird, oder vielmehr, wie ich ab&auml;ndernd bestimme, bis zum Jahre 1890, w&ouml;rtlich achtzehnhundertneunzig, wenn sie nicht fr&uuml;her abgeben will. Dieselbe soll auch Vorm&uuml;nderin f&uuml;r meineminderj&auml;hrigen Kinder sein, und w&uuml;nsche ich, da&szlig; neben ihr der Gro&szlig;k&ouml;thner Christian Schaper hierselbst zum Mitvormunde bestellt werde. Eine Inventarisation meines Nachlasses verbiete ich, es soll jedoch der Obervormundschaft eine Anzeige &uuml;ber das nachgelassene Kapitalverm&ouml;gen abseiten der Vormundschaft gemacht und aufsichere Belegung desselben gehalten werden.Meine Frau hat von.den Eink&uuml;nften meines Nachlasses meine Kinder standesgem&auml;&szlig; zu unterhalten und f&uuml;r deren t&uuml;chtige Ausbildung Sorge zu tragen, auch die w&auml;hrend ihres Nie&szlig;brauchsrechts f&auml;llig werdenden Abfindungen auszukehren und auf den Hof anzuleihen. Sollte meine Frau wider meinen Wunsch sich wieder verheirathen und einen Interimswirt auf den Hof bringen oder sich auch nur wieder verheirathen, ohne einen Interimswirt auf den Hof zu bringen, so soll ihr Nie&szlig;brauch an meinem Nachlasse au&szlig;er dem Hofe aufh&ouml;ren und dasjenige meiner Kinder, welches den Hof erh&auml;lt, zur Annahme desselben mit erreichtem 25, Lebensjahr berechtigt sein. &sect; 3 (a) Bei der Stellenabgabe soll meine Frau eine den Kr&auml;ften des Hofts entsprechende Leibzucht erhalten und zwar so gut, wie es die Verh&auml;ltnisse irgendwie gestatten. &sect;4 Dieser mein letzter Wille soll Testament, ... ?, Schenkung auf den Todesfall oder wie es sonst m&ouml;glichist aufrecht erhalten werden und soll jedes meiner Kinder, welches denselben anzufechten versuchen m&ouml;chte, auf den gesetzlichen Pflichttheil beschr&auml;nkt, im &Uuml;brigen aber enterbt sein. Als der Testator Weiteres nicht vorzutragen hatte, ist demselben der Inhalt der &sect; 44 und 45 der Notariatsverordnung er&ouml;ffnet, so dann aber dies Protokoll in Gegenwart der bei dem ganzen ohneUnterbrechung vorgegangenem Akte anwesend gewesenen beiden Zeugen vorgelesen und vom Testator wie von den Zeugen wie folgt eigenh&auml;ndig unterschrieben: Meier, Conrad Hansen als Zeuge Heinrich Feuerhake als Zeuge Zur Beglaubigung Julius Hoppe K&ouml;niglich Preu&szlig;ischer Notar Er&ouml;ffnet Amtsgericht Hameln II den 22.sten April 1873 Einen Tag nach dem Tod von Friedrich Meyer</p>

<p style="text-align: left;" dir="ltr">Heinrich Friedrich Wilhelm Meyer ist das einzige Kind der Ehe Meyer / Schaper. . Nur 2 Monate nach der Hochzeit geboren! Ob es auch von August Meyer abstammt konnte nicht festgestellt werden. August erlebt eine umgekehrte Geschichte ( Siehe auch Anmerkungen zu Christian Meyer ) August heiratete am 19.6.1823 Dorothee Schaper. Nur knapp 2 Monate sp&auml;ter wird ihr einziges Kind Friedrich geboren. Es wurde erz&auml;hlt, dass Dorothee vorher ein Verh&auml;ltnis mit dem damaligen Dorfschullehrer Johann Dietrich Steinforth gehabt habe. August soll das gewusstund auch beklagt haben. Es bleibt ungewiss, wer nun der leibliche Vater von Friedrich war. Wenn das so ist w&uuml;rde hier die Linie Meyer beendet werden!&nbsp;Auch sein Bruder Christian hatte sich nur &uuml;ber die Linie seiner Schw&auml;gerin fortgepflanzt. Wenn dem so ist , dann haben die " Piepho&acute;s" jetzt Meyersches Blut und die Meyers sind mit dieser Generation ausgestorben !---? EineKl&auml;rung dieser Umst&auml;nde kann nur ein DNA Test aufkl&auml;ren. Wenn sich herrausstellt das die Piephos mit Meyers &uuml;ber die DNA verwandt sind! ;-) Was mich sehr stutzig macht sind die vielen Lehrer in der "Meyerschen Linie"! Vielleicht sollte man auch die Steinforthsche Linie mal untersuchen?</p>

Sources

1 Familienforschung Katrin Plöger, Heinrich F r i e d r i c h Wilhelm Meyer
Author: Katrin Plöger
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Title Wilhelm, Petereit Family Tree
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Wilhelm Family Name is from Marzhausen, Neu-Eichenberg, Werra- Meissner-Kreis, Hessen, Deutschland and the most recent births for my 3rd grandparents in Linden, Hannover, Germany Petereit Family name is from Prussia and ending with my great grandfather in Tauroggen, Lithuania Krompholz Family name if from Salzburg, Österreich and then moved to Lithuania. Wenger, Pfieffenberger, Amaisserin, Neufang Family names are from Bad Hofgastein, Salzburg, Austria and Undberg, Salzburg, Austria and also Dorff, Salzburg, Austria

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