Jakob Friedrich ROEMER

Jakob Friedrich ROEMER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Jakob Friedrich ROEMER
Beruf Schlosser

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 17. Mai 1891 Stromberg nach diesem Ort suchen [1]
Bestattung 19. Oktober 1983 Unterrath nach diesem Ort suchen [2]
Taufe
Tod 13. Oktober 1983 Düsseldorf nach diesem Ort suchen [3]
Wohnen 1983
Heirat 3. Januar 1917 Düsseldorf nach diesem Ort suchen [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
3. Januar 1917
Düsseldorf
Anna LOOSEN

Notizen zu dieser Person

Urkunde über die Verleihung des silbernen Treudienst-Ehrenzeichens (243)
Urkunde über die Verleihung des Luftschutz-Ehrenzeichens (24)
Zeugnis der Mannheimer Lebensversicherung (25)
Schul-Entlassungszeugnis vom 19.4.1905 (258)
Zeugnis der Schlosserei Jos.Schmülling (195)
Ernennungsurkunde zum Beamten der Stadt Düsseldorf (196)
Führungszeugnis über seine Militärdienstzeit (197)
Todesanzeige 310
Urkunde über Wechsel der Amtsbezeichnung (174)
Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (171)
Ernennungsurkunde zum Meister der Feuerschutzpolizei (172)
Berufung zum Hausbeauftragten (173)
Urkunde über die Verleihung des Verwundeten-Abzeichens (271)
Urkunde über die Verleihung des EK II.Klasse (272)
Urkunde über die Verleihung des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer (273)
Versetzung in den Ruhestand (274)
Urkunde über 25 Jahre im Dienst der Stadt Düsseldorf (275)
Einweisung in die Besoldungsgruppe A 7 a (278)
Bilder siehe Heck Band 1 Nr.10

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Nr.10 Stromberg am 19.Mai 1891 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Tagelöhner Friedrich Römer wohnhaft zuStromberg katholischer Religion, und zeigte an, daß von der ChristinaRömer geborene Krieg ohne besonderes Gewerbe, seiner Ehefraukatholischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Stromberg in seiner Wohnungam siebenzehnten Mai des Jahres tausend acht hundert neunzig und einsVormittags um neun Uhr ein Kind männlichen Geschlechts geboren sei,welches die Vornamen Jacob Friedrich erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
2 Todesanzeige
3 Sterbeurkunde
 Nr.6450 Düsseldorf, den 17.Oktober1983 Jakob Friedrich Römer, Brandmeister a.D., katholisch, wohnhaft inDüsseldorf, Hagenauer Str.6, ist am 13.Oktober 1983 um 13 Uhr 15 Minutenin Düsseldorf, in seiner Wohnung, verstorben. Der Verstorbene wargeboren am 17.Mai 1891 in Stromberg, Ldkrs. Bad Kreuznach. DerVerstorbene war Witwer von Anna Römer geb. Loosen. Eingetragen aufmündliche Anzeige des Bestatters Hubert Schweden, wohnhaft inDüsseldorf, Auf den Geisten 13, persönlich bekannt. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
4 Heiratsurkunde
 Nr.5 Düsseldorf-Mitte am dritten Januar tausend neunhundert siebzehn Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zwecke derEheschließung : 1. der Schlosser Jakob Friedrich Römer, der Persönlichkeit nach durchAufgebotsverhandlung anerkannt, katholischer Religion, geboren amsiebzehnten Mai des Jahres tausend achthundert einundneunzig zuStromberg, Kreis Kreuznach wohnhaft in Düsseldorf, Sohn des verstorbenenBäckers Friedrich Römer, zuletzt wohnhaft in Stromberg, und seinerEhefrau Christina geborene Krieg, ohne Beruf, wohnhaft in Stromberg 2. die Anna Loosen, ohne Beruf, der Persönlichkeit nach durchAufgebotsverhandlung anerkannt, katholischer Religion, geboren amzwanzigsten Mai des Jahres tausend achthundert neunzig zu Ratingen,Landkreis Düsseldorf wohnhaft in Düsseldorf, Tochter des verstorbenenFabrikarbeiters Wilhelm Loosen, zuletzt wohnhaft in Ratingen, und seinerEhefrau Gertrud geborene Matheisen, ohne Beruf, wohnhaft in Düsseldorf. Als Zeugen waren zugegen und erschienen : 3. der Bureaugehilfe Wilhelm Schmitz, der Persönlichkeit nach bekannt,51 Jahre alt wohnhaft in Düsseldorf 4. der gewerblose August Alten, der Persönlichkeit nach bekannt, 66Jahre alt wohnhaft in Düsseldorf Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nacheinander dieFrage : ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobtenbejahten diese Frage und der Standesbeamte sprach hierauf aus, daß siekraft des bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr rechtmäßig verbundeneEheleute seien. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

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