Friedrich ROEMER

Friedrich ROEMER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Friedrich ROEMER
Beruf Bäcker und Tagelöhner

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 30. Juli 1862 Stromberg nach diesem Ort suchen [1]
Taufe 3. August 1862 Stromberg nach diesem Ort suchen [2]
Tod 24. Dezember 1895 Stromberg nach diesem Ort suchen [3]
Heirat 9. November 1888 Stromberg nach diesem Ort suchen [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
9. November 1888
Stromberg
Christina KRIEG

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 No.23 Geburts-Urkunde Zu Stromberg im Kreise Creuznach den dreißigsten des Monats Julyachtzehnhundert zwei und sechszig, Nachmittags zwei Uhr erschien vor mirAdolph Lambrecht Bürgermeister als Beamten des Zivilstandes des AmtesStromberg der Franz Anton Römer Jahre alt fünf und dreißig, StandesTagelöhner wohnhaft zu Stromberg welcher mir erklärte, daß von seinerEhefrau Katharina Elisabetha Lay, drei und vierzig Jahre alt, Standesohne Gewerbe wohnhaft zu Stromberg am dreißigsten July des laufendenJahres Vormittags eilf Uhr in seiner Wohnung zu Stromberg ein Kindmännlichen Geschlechts geboren sei, welchem Kinde der Vornamen Friedrichbeigelegt wurde. Diese von mir aufgenommene Erklärung ist geschehen in Anwesenheit derbeiden zeugen nämlich : 1. Jacob Schweden, ein und dreißig Jahre alt, Standes Schuster, wohnhaftzu Stromberg 2. Friedrich Schweigert, dreißig Jahre alt, Standes Tagelöhner wohnhaftzu Stromberg Gegenwärtige Urkunde ist demnach von dem Deklaranten und den Zeugen nachgeschehner Vorlesung und Genehmigung, mit mir unterschrieben worden.
2 Bestätigung des Pfarrers
 Auszug aus dem Taufregister der kath. Pfarrei Stromberg(Hunsrück) Friedrich Römer wurde als Sohn der Eheleute Franz Anton Römer undKatharina Elisabeth Lay aus Stromberg am 30.Juli 1862 geboren und am3.August desselben Jahres nach katholischem Ritus getauft. Taufpatenwaren Friedrich Schweigert und dessen Ehegattin aus Stromberg. Stromberg, 14.2.34 Beglaubigt Hieres Pfr
3 Sterbeurkunde
 Nr.25 Stromberg am 25.Dezember 1895 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Schuhmacher Franz Römer wohnhaft zuStromberg und zeigte an, daß der Bäcker Friedrich Römer drei und dreißigJahre alt katholischer Religion, wohnhaft zu Stromberg geboren zuStromberg, Ehemann von Christina geborene Krieg, Sohn der verstorbenenEheleute Franz Anton Römer Steinbrecher und Katharina Elisabethageborene Lay ohne besonderes Gewerbe, beide zuletzt zu Strombergwohnhaft zu Stromberg am vier und zwanzigsten Dezember des Jahrestausend achthundert neunzig und fünf, Nachmittags um zehn Uhr verstorbensei. Der Anzeigende erklärte über diesen Sterbefall aus eigenerWissenschaft unterrichtet zu sein. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
4 Heiratsurkunde
 Heiratsurkunde Nr.7 Stromberg, am neunten November tausend achthundert achtzig und acht Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke derEheschließung : 1. der Tagelöhner Friedrich Römer der Persönlichkeit nach bekannt,katholischer Religion, geboren den dreißigsten Juli des Jahres tausendachthundert zwei und sechszig zu Stromberg, wohnhaft zu Stromberg Sohnder verstorbenen Eheleute Franz Anton Römer, Steinbrecher, und KatharinaElisabetha geborene Lay ohne Gewerbe beide zuletzt wohnhaft zu Stromberg 2. die Dienstmagd Christina Krieg der Persönlichkeit nach bekannt,katholischer Religion, geboren den zwei und zwanzigsten Dezember desJahres tausend achthundert zwei und sechszig zu Schöneberg, wohnhaft zuSchöneberg Tochter der Eheleute Philipp Krieg, Tagelöhner, undElisabetha geborene Schroeder ohne Gewerbe beide wohnhaft zu Schöneberg Als Zeugen waren zugezogen und erschienen : 3. der Schuhmachermeister Johann Lunkenheimer der Persönlichkeit nachbekannt, sechs und dreißig Jahre alt, wohnhaft zu Stromberg 4. der Schuhmacher Jakob Schweden der Persönlichkeit nach bekannt, achtund zwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Stromberg In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobteneinzeln und nacheinander die Frage : ob sie erklären, daß sie die Ehemiteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Fragebejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß ersie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleuteerkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

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