Christina KRIEG

Christina KRIEG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Christina KRIEG
Beruf Magd

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 22. Dezember 1862 Stromberg nach diesem Ort suchen [1]
Taufe 24. Dezember 1862 Schöneberg nach diesem Ort suchen [2]
Tod 12. Mai 1930 Stromberg nach diesem Ort suchen [3]
Heirat 9. November 1888 Stromberg nach diesem Ort suchen [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
9. November 1888
Stromberg
Friedrich ROEMER

Notizen zu dieser Person

Bilder siehe Heck Band 1 Nr.4

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 No.123 Zu Stromberg im Kreise Creuznach, den zwei und zwanzigsten des MonatsDezember achtzehnhundert zwei und sechszig Nachmittags drei Uhr erschienvor mir Adolph Lambrecht, Bürgermeister, als Beamten des Civilstandesder Bürgermeisterei Stromberg, der Philipp Krieg, drei und dreißig Jahrealt, Standes Schuhmacher, wohnhaft zu Schöneberg, welcher mir erklärte,daß von seiner Ehefrau Elisabetha geborene Schroeder, sieben und zwanzigJahre alt, Standes ohne Gewerbe, wohnhaft zu Schöneberg, am zwei undzwanzigsten Dezember des laufenden Jahres Morgens halb sieben Uhr inseiner Wohnung zu Schöneberg ein Kind weiblichen Geschlechts geborensei, welchem Kinde der Vornamen Christina beigelegt wurde. Diese von mir aufgenommene Erklärung ist geschehen in Anwesenheit derbeiden Zeugen, als nämlich : 1) Mathias Hamann, sechs und fünfzig Jahre alt, Standes Maurer, wohnhaftzu Schöneberg 2) Heinrich Mecking, sechs und fünfzig Jahre alt, Standes Krämer,wohnhaft zu Stromberg Gegenwärtige Urkunde ist demnach von dem Deklaranten und den Zeugen,nach geschehener Vorlesung und Genehmigung, mit mir unterschriebenworden.
2 Taufschein
 Extractus e libro Baptizatorum parochiae Schoeneberg Anno Domini millesimo octingentesimo sexagesimo secundo die vigesimasecunda mensis Decembris nata et die vigesima quarta mensis eiusdemrenata est Christina, fil leg Philippi Krieg et Elis Schroeder, coniugex Schoeneberg, levante Christina Hamann ibidem Baptizavit Joannes Kirsch, par Schoeneberg die 7.Oct 1888 Pro vera copia
3 Sterbeurkunde
 Nr.6 Stromberg am 12.Mai 1930 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach auf Grund ihres Personalausweises anerkannt, diegewerblose Anna Römer geborene Loosen wohnhaft in Düsseldorf und zeigtean, daß die Christina Römer, ohne Beruf 67 Jahre alt wohnhaft inStromberg geboren zu Schöneberg, Witwe des Bäckers Friedrich Römer zuStromberg in ihrer Wohnung am zwölften Mai des Jahres tausendneunhundert dreißig, Vormittags um sieben Uhr verstorben sei. DieAnzeigende erklärte, daß sie von dem Sterbefalle aus eigenerWissenschaft unterrichtet sei. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
4 Heiratsurkunde
 Heiratsurkunde Nr.7 Stromberg, am neunten November tausend achthundert achtzig und acht Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke derEheschließung : 1. der Tagelöhner Friedrich Römer der Persönlichkeit nach bekannt,katholischer Religion, geboren den dreißigsten Juli des Jahres tausendachthundert zwei und sechszig zu Stromberg, wohnhaft zu Stromberg Sohnder verstorbenen Eheleute Franz Anton Römer, Steinbrecher, und KatharinaElisabetha geborene Lay ohne Gewerbe beide zuletzt wohnhaft zu Stromberg 2. die Dienstmagd Christina Krieg der Persönlichkeit nach bekannt,katholischer Religion, geboren den zwei und zwanzigsten Dezember desJahres tausend achthundert zwei und sechszig zu Schöneberg, wohnhaft zuSchöneberg Tochter der Eheleute Philipp Krieg, Tagelöhner, undElisabetha geborene Schroeder ohne Gewerbe beide wohnhaft zu Schöneberg Als Zeugen waren zugezogen und erschienen : 3. der Schuhmachermeister Johann Lunkenheimer der Persönlichkeit nachbekannt, sechs und dreißig Jahre alt, wohnhaft zu Stromberg 4. der Schuhmacher Jakob Schweden der Persönlichkeit nach bekannt, achtund zwanzig Jahre alt, wohnhaft zu Stromberg In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobteneinzeln und nacheinander die Frage : ob sie erklären, daß sie die Ehemiteinander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Fragebejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß ersie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleuteerkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

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