Udo

Udo

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Udo [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt zu einem Zeitpunkt zwischen 895 und 900 [2]
Tod 12. Dezember 949 [3]
Profession [4]

Eltern

Gebhard Ida

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Kunigunde DE VERMANDOIS
  • zu einem Zeitpunkt zwischen 918 und 920 Gebhard
  • zu einem Zeitpunkt zwischen 915 und 920 Konrad
  • zu einem Zeitpunkt zwischen 920 und 925 Udo
  • etwa 930 Heribert
  • etwa 925 Judith
  • UNKNOWN Hugo

Notizen zu dieser Person

Udo I. Graf derWetterau --------- 895/900-12.12.949 Begraben: Stift Wetzlar Sohn des Herzogs Gebhard II. der Jüngere von Lothringen aus dem Hauseder KONRADINER und der EZZONINIda Entgegen den neuen Forschungsergebnissen von Johannes Fried undProfessor Wolf habe ich mich entschlossen, die KONRADINER-Genealogienach dem bisherigen Forschungsstand beizubehalten, wobei ich mich vorallem auf die Arbeit von Josef Heinzelmann beziehe, die mir dieserdankenderweise zur Verfügung gestellt hat. Die OTTONEN-VerwandtschaftHerzog Hermanns II. von Schwaben über Richlint, Tochter oder EnkelinOTTOS I., als Voraussetzung für seinen Thronanspruch von 1002 istebenso abzulehnen wie die Existenz einer Tochter oder Enkelin OTTOSDES GROSSEN namens Richlint. Lexikon des Mittelalters: Band VIII Seite 1178 ******************** Udo I., Graf, Herzog im Elsaß --------- * vor 900, + November 949 Begraben: Stift Wetzlar Sohn des KONRADINERS Gebhard (+ 910) Vettern: ---------- König KONRAD I. (+ 918) Herzog Eberhard von Franken (+ 939) Burghard (+ ?) Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) oo Gräfin von Vermandois Söhne: -------- Gebhard (+ 938) Konrad, Herzog von Schwaben (+ 997) Udo (+ 982) Heribert Tochter: ----------- Judith, Gräfin von Stade Udo wurde von den Königen KONRAD I. und HEINRICH I. gefördert mitRechten in der Wetterau, Königssondergau und im Oberrheingau. EinTurmburgbau in Wiesbaden ist wahrscheinlich. Späteres Wirken im Elsaßist nicht genau festlegbar. Udowar Sachwalter seiner Sippe auch imBlick auf das Erzstift Mainz. Während der durch König OTTOS I. straffePolitik ausgelösten Reichswirren trat Herzog Eberhard von Franken insLager der Königsgegner über, die Vettern Udo und Hermann blieben aufseiten des Herrschers. Die königstreuen KONRADINER kämpften amOberrhein, dann bei Andernach, wo Eberhard und Herzog Giselbert vonLothringen am 2. Oktober 939 den Tod fanden; nach Thietmar vonMerseburg soll Udoselbst Eberhard erschlagen haben (MGH SRG [in us.schol.], II, 34). OTTO I. übertrug Udo Lehen und Grafenrechte. Imnächsten Jahrzehnt bliebenUdo und Eberhards Sohn Konrad Kurzbold imLahngau zuverlässige Stützen der Königspolitik, nicht mehr revidiertwerden konnte das Erlöschen des konradinischen Herzogtums amMittelrhein. Literatur: ----------- JDG H I., 51,196; JDG O I. 73,90ff.,117,151,175f. - H. Büttner, Gesch.des Elsaß, I, 1939 [neu hg. T. Endemann, 1991], 155ff. - E. E.Stengel, und Hermann, Die Hzg.e vom Elsaß, 1951 [Abh. und Unters.enzur hess. Gesch., 1960, 441-479] - W.-A. Kropat, Reich, Adel undKirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit, 1964,41-48; 190 Anm. 21, 200 - L. Falck, Mainz im frühen und hohen MA,1972, 56ff., 72f - O. Renkhoff, Wiesbaden im MA, 1980, 47ff., 54f. -------------------------------------------------------------------------------- Barth Rüdiger E.: Seite 179 ************** "Der Herzog in Lotharingien im 10. Jahrhundert" Otto ------ + 949 Sohn Gebhards (+ 910), Graf in der Wetterau D LK 35, S. 150 v. 3.8.904 Lac. Nr. 63, v. 3.8.904 D K I Nr.17, v. 12.3.913, Nr. 8, v. 1.7.912, Nr. 13. v. 28.11.918 in pago Loganacgouue (Lahngau) in comitatu Ottonis fratis nostris; in pago Logenehe in comitatu Ottonisgermani nostri; in comitatu Ottonis et Eberharti in pagis duispurch et keldaggouue; Mitglied der fränkischen KONRADINER-Sippe; s.a. Isenburg I, Tafel 4. -------------------------------------------------------------------------------- Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold besiegten am 2.10.939 beiAndernach die Herzöge Giselbert von Lothringen und Eberhard vonFranken. Er beerbte 948 seinen Cousin Graf Konrad Kurzbold, war einewichtige Stütze der OTTONEN und gründete das Kloster Naumburg in derWetterau. 939 erbte er die Allodien des herzoglichen Cousins Eberhard,bekam aber nicht das Herzogtum. Köpke Rudolf/Dümmler Ernst: Seite 73,91-92,117,175 ************************* "Kaiser Otto I" Bei dem Strauß um Belecke (Gefangennahme des Königsbruders Heinrich)fiel Gebhard, Udos Sohn, ein Neffe des Herzogs Hermann von Schwaben,wodurch letzterer, gleichfalls schon schwankend, zum Heile für OTTO zuum so festerer Anhänglichkeit an die königliche Sache vermocht ward.Ebenso natürlich Graf Udo von der Wetterau und vom Rheingau selbst,und beider Vetter Graf Konrad vom Nieder-Lahngau, genannt Kurzbold,dem wir schon im vorhergehenden Jahre in dem Rate des Königs begegnen. Bei Andernach hatten die beiden Herzoge den Rhein überschritten,zunächst wohl um die Gaue ihrer Gegner, Konrads und Udos, denNieder-Lahngau, Rheingau und die Wetterau, zu verwüsten, doch sollensie sogar den frevelhaften Plan gehegt haben, den König selbstgefangen zu nehmen. Mit einer kleinen Schar zogen die Grafen Udo undKonrad, Eberhards Vettern, den Spuren der Plünderer nach. Von einemPriester erfuhren sie, dass die Herzoge das Heer mit der reichen Beutebereits über den Rhein gesandt hätten, sie selbst aber nähmen imKreise weniger Begleiter noch diesseits des Stromes ein Mahl ein. Udound Konrad eilten in fliegender Hast dem bezeichneten Orte zu undfanden ihre Feinde, wie eine spätere Sage will, bei dem Brettspiele.Nach hartnäckigem Kampfe erlag Eberhard dem Schwerte, von vielenWunden durchbohrt, sein Gefolge wurde teils niedergehauen, teilsgefangengenommen. Giselbert warf sich mit seinen Begleitern in einenKahn, der unter der allzu schweren Last der Fliehenden umschlug undsie alle in die Fluten versenkte. Nach einer anderen Erzählung stürztesich Giselbert mit seinem Rosse in den Strom und ertrank fortgerissenvon dem Strudel der Wellen. Nach dem Osterfest (18. April 941) ließ der König mit dem RateHermanns von Schwaben und der fränkischen Grafen Udo und Konrads desRoten, die damals am höchsten in seinem Vertrauen standen, dieSchuldigen zur Haft bringen. Einen schmerzlichen Verlust, der sich dem Konrads anschloß, brachteihm dasselbe durch den Tod des Grafen Udo von der Wetterau, seinesFreundes, eines der Männer, deren ausharrender Treue er vornehmlichden schwer errungenen Sieg des Jahres 939 zu verdanken hatte. Einenbesonderen Beweis seiner Gunst gewährte ihm der König durch dieErlaubnis, seine Lehen und Grafschaften unter seine Söhne zu teilen,als ob es erbliche Eigengüter gewesen wären. Hlawitschka, Eduard: Seite 47-49 ****************** Untersuchungen zu den Thronwechseln der ersten Hälfte des 11.Jahrhunderts und zur Adelsgeschichte Süddeutschlands, Jan ThorbeckeVerlag Sigmaringen 1987 47-49,65,152 Konrad von Schwaben ist nun offensichtlich - wie ich vor wenigenJahren in einer kleinen Untersuchung zur KONRADINER-Genealogieerhärten konnte [E. Hlawitschka, Kuno und Richlind Seite 36-49: Anhang- Die Stammtafel der KONRADINER und ihre Quellenbasis. Dort auch dieFiliationsnachweise für die anderen in der umseitigen Tafelangeführten Vorfahren Hermanns II.; nachzutragen hierzu ist einHinweis auf MG Libri memoriales I: Liber mem. von Remiremont Seite 4(= fol. 3 v nr. 18), wo über einer Rasur auf der "Königsseite" diesesGedenkbuches der im 1. Jahrzehnt des 10. Jahrhunderts geschriebeneEintrag steht: Gebardi duci, Hidda, Riquinus, Cristianus ... Auf Seite37 (= fol. 18r) dieses Buches findet man zudem von der gleichen Hand,die Seite 29 (= fol. 14v) zum 22. Juni (910) den Tod des HerzogsGebhard eintrug, zum 19. November den Eintrag migravit Idda comitissa. Offensichtlich war demnach Herzog Gebhard mit einer Hidda/Idavermählt. Dies würde auch gut erklären, daß Gebhards Sohn HerzogHermann I. von Schwaben seine Tochter Ida (= Gemahlin von OTTOS I.Sohn Liudolf) nannte, ja, daß auch Gebhards Enkel Herzog Konrad vonSchwaben seiner Tochter den Namen Ita gab (vgl. dazu unten Seite99ff.) - In den Bänden 61,62,63 des Braunschweigischen Jahrbuchs(1980, 1981, 1982) möchte H. Dobbertin den 949 verstorbenen Grafen UdoI. von der Wetterau nicht als Vater des Herzogs Konrad von Schwabengelten lassen, sondern einen für das Jahr 940 (in MG D O I,23)bezeugten Ufgaugrafen Gebhard oder noch eher Udos I. Sohn Gebhard(gefallen 938 vor Belecke) als Herzog Konrads Vater ansehen. Doch kanner hierfür keine schlüssige Beweisführung bieten, so daß sich eineeingehende Auseinandersetzung mit dieser Ansicht erübrigt. Wenn esDobbertin, Wolf und andere als unglaubhaft erscheint, daß der 938 vorBelecke gefallene Sohn Graf Udos I. namens Gebhard und der erst 997verstorbene Herzog Konrad von Schwaben Brüder waren - wenn also derAbstand von 59 Jahren zwischen den Todesdaten von zwei Brüdern alsbedenkenerregend erscheint und den Anlaß zur Suche nach anderenLösungen in der Anordnung der KONRADINER-Genealogie abgeben soll, sosei doch noch einmal darauf verwiesen, daß Gebhard als Jüngling imKampf fiel (sein Vater überlebte ihn um 11 Jahre) und Herzog Konrad997 als sehr alter Mann starb (sein jüngster Sohn Herzog Hermann II.hatte 1002 schon wieder verheiratete Töchter, seine Tochter Ita um1000 schon rechtsmündige Söhne). So etwas ist durchaus nichtunmöglich; zum Beispiel verstarb FRIEDRICH BARBAROSSAS Mutter Judithca. 1030, ihr Bruder Welf VI. dagegen erst 61 Jahre später, nämlich1191.] - der Sohn des 949 verstorbenen Grafen Udo I. von der Wetteraugewesen, der mit einer uns nicht namentlich überlieferten Tochter desGrafen Heribert I. von Vermandois verheiratet war. Und Udo I. von derWetterau wiederum war der Sohn des 910 gegen die Ungarn gefallenenHerzogs Gebhard von Lothringen, der offenbar eine Hidda/Ida zur Frauhatte. Hlawitschka, Eduard: Seite 46 Anm. 4 ****************** "Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen. Genealogische Studien zurGeschichte Lothringens und des Reiches im 9.,10. und 11. Jahrhundert." Zum 1016 verstorbenen Gevehardus, Heriberti comitis filius, nepos meusvgl. lib. VII c. 49 (Seite 458); zu Conradus Suevorum ductor egreiusac eiusdem frater Heribertus comes lib. IV c. 60 (Seite 200), zuHeribert comitis folio Ottone vgl. lib. V c. 24 (Seite 249); in lib. Vc. 35 (Seite 260) wird Gerberga als Schwester Ottos von Hammersteinund im Kapitel vorher (Seite 258) als Gemahlin des Markgrafen Heinrichvon Schweinfurt genannt (R. Holtzmann hält indes in einer Fußnoteseiner Edition die Identifizierung des hier genannten Otto mit Ottovon Hammerstein für fraglich); zu Udo II. als matris meae avunculusvgl. lib. III c. 20 (Seite 124) und zu Herzog Hermann II. vonSchwaben, den matris meae avunculis filius, lib. V c. 22 (Seite 247);Herzog Hermann II. war nach den Einsiedler Annalen (MG SS III Seite144) ein Sohn seines Amtsvorgängers Konrad von Schwaben, der obenschon einmal als Bruder Heriberts angeführt worden ist. DasFiliationsverhältnis Gebhards zu Udo I. ist bezeugt von Widukind vonCorvey, Sachsengeschichte lib. II c. 11, ed. Lohmann-Hirsch, MG SSrer. Germ. (1935) Seite 75: Interfectus est atem (938) ibiGevehardusUdonis filius, fratris Herimanni ducis; indessen ist dieFiliation von Udo I. zu Konrad, Udo II., Heribert und Judith nichtausdrücklich überliefert. Bekannt ist immerhin, daß Udo I. - wie derContin. Reginonis ad 949, ed. F. Kurze, MG SS rer. Germ. Seite 164bezeugt - bei seinem Tode permissu regis, quicquid beneficii autprefecturarum habuit, quasi heredidatem inter filios divisit, daß eralso mehrere Söhne hatte. Wenn nun Konrad und Heribert in Udos I.rheinfränkischem Bereich nachfolgen, sieht, so darf man sie doch wohlals jene filii Udos ansprechen. Außerdem dürfte die Ausbreitung desNamens Udo bei den Grafen von Stade nach der Ehe Heinrichs I. vonStade und Judiths für Judiths Herleitung von Udo I. von der Wetterauund dem Rheingau sprechen. Eine letzte Sicherung erhält dieVoranstellung Udos I. letztlich noch durch die erst auf den nächstenSeiten zu besprechende genealogische Notiz aus dem Zusammenhang desHammersteinischen Eheprozesses. Gegen dieses System hat jüngst K. Schmid, Probleme um den "Grafen Kunovon Öhningen", in Dorf und Stift Öhningen, hg. von H. Berner (1966)Seite 87f., geweisse Bedenken angemeldet. Er weist darauf hin, daßUdos I.bezeugter Sohn Gebhard bereits 938 im Kampfe fiel, er alsoschon kurz vor 920 geboren sein dürfte, während Konrad, der als seinBruder anzzusetzen ist, doch erst 982 Herzog von Schwaben geworden istund 997 starb. Nach den gleichen Beobachtungen hatte schon E. Kimpen,Zur Königsgenealogie der Karolinger- bis zur Stauferzeit, in: ZGO NF64 (1955) Seite 65, vorgeschlagen, Udo II. als den Vater Heriberts undHerzog Konrads von Schwaben anzusehen. Eine solche Erwägung scheitertaber an Thietmars oben zitierten Angabe über Udo II. als matris meaeavunculus - er müßte matris meaeavus genannt worden sein, wenn mannicht auch Judith mit Udo II. eine Generation über Konrad und Heribertstellen will - bzw., wenn man Judith als Schwester Udos II. auffaßt,daran, daß Herzog Hermann II. von Schwaben bei Thietmar als matrismeae avunculi filius - nicht nepos! - erscheint. Die angeführten chronologischen Erwägungwen machen indessen die obigeZusammenfügung der Einzelteile nicht unmöglich; und deshalb haben sichjüngst sowohl K. F. Werner, Die Nachkommen Karls des Großen, in: Karlder Große IV (1967) Seite 463, als auch H. Jakobs, Der Adel in derKlostererform von St. Blasien (1968) Seite 176ff., weiter zurHerkömmlichen Anordnung bekannt. Man hat für die im Stemma genanntenPersonen etwa folgende Lebensdaten anzunehmen, wobei ich mich an dievon K. F. Werner aus den weiteren Zusammenhängen gewonnenen Datenanlehne: Udo I. * ca. 895/900 (beim Tode des Vaters 910 nach Contin. Regin. ad910 noch puer), + 949 Gebhard * ca. 918/20, + 938 Konrad von Schwaben * ca. 920/25, + 997 Udo II. * ca. 925/30, + 982 Heribert * ca. 930, + 992 Judith * 925, + wohl vor 973 Heinrich I. von Stade * 925/30, + wohl 975/76 Hermann II.von Schwaben * 945/50, + 1003 Gerberga * 970 Heinrich von Schweinfurt * ca. 970, + 1017 Gebhard * ca. 970, + 1016 Otto von Hammerstein * ca. 975, + ca. 1036 Siegfried von Walbeck * ca. 950/55, oo 972/73, + 991 Kunigunde + 955, + 997 Thietmar von Merseburg + 975, +1018 Die Frage, ob Hermann II. von Schwaben ein Sohn Herzog Konrads vonSchwaben (Beleg siehe oben) oder Udos II. war - dieses meint der erstin der Mitte des 12. Jahrhunderts tätige Annalista Saxo ad 1002 (MG SSVI Seite 650): Erat hic Herimannus filius Udonis ducis, qui aputCalabriam cum multis occubuit -, darf wohl im Sinne derzeitgenössischen und ortsnäheren Ann. Einsidlenses ad 997 beantwortetwerden. Gestützt wird die Aussage der Einsiedler Annalen indessen nochdurch einen Reichenauer Gedenkeintrag; zu diesem und seinerInterpretation vgl. H. Schwarmaier, Reichenauer Gedenkeinträge aus derZeit König Konrads II., in: Zeitschrift für WürttembergischeLandesgeschichte 22 (1963) Seite 18ff. Holtzmann Robert: Seite 117,123,130 ****************** "Geschichte der sächsischen Kaiserzeit" Aber es ging nicht alles so, wie die Empörer wollten. Es war demHerzog Eberhard von Franken gelungen, auch ein jüngeres Mitgliedseines Hauses auf seine Seite zu ziehen, Gebhard, einen Sohn desrheinfränkischen Grafen Udo (der ein Bruder Hermanns von Schwaben undmithin ein Vetter Eberhards war). Dieser Gebhard ist im Kampf umBelecke gefallen, und das schien den anderen KONRADINERN, Hermann,Udound ihrem Vetter Konrad Kurzbold, ein Gottesgericht, so daß sie umso fester auf der Seite des Königs aushielten. Gegen die Feinde schickte der König den treuen Herzog Hermann mitschwäbischen Truppen nach Norden, und zwei Grafen dieses Hauses,Hermanns Bruder Udo und sein Vetter Konrad Kurzbold, Vettern auch desFranken-Herzogs, haben am 2. Oktober 939 den entscheidenden Sieg amRhein, gegenüber von Andernach, davon getragen. Eberhard und Giselbertwaren bereits über den Strom gekommen, ihr Heer war am Beutemachen,ein großer Teil der Truppen schaffte den Raub auf das andere Ufer, dawurden die Herzöge von den beiden Grafen überrascht und völliggeschlagen. Eberhard ist im Kampf gefallen, Giselbert auf der Fluchtim Rhein ertrunken. Von Kamerich aus rückte OTTO im August 946 in Frankreich ein, miteinem starken Heer, bei dem sich auch der König Konrad von Burgundwieder befand, ferner Hermann von Schwaben mit seinem Bruder Udo, dieErzbischöfe von Mainz und Trier und andere weltliche und geistlicheFürsten. Schwager, Helmut: Seite 135,158 **************** "Graf Heribert II. von Soissons" König Rudolf, verbündet mit Graf Marcus von Dormois und Graf WarinEisenarm von Castric, griff Reimser Kirchengüter an, wobei es zu argenPlünderungen kam; andererseits schlossen der geschädigte Graf Boso,Herzog Giselbert von Lothringen - wobei hier kaum die Tatsache, daßHeriberts II. Schwester N.N. mit dem KONRADINER Graf Udo I. von derWetterau (+ 949), also einem Todfeind der REGINARE, verheiratetgewesen ist, ausschlaggebend gewesen sein dürfte. Aus der Verweigerung der Rückgabe von Saint-Quentin an denHERIBERTINER erfolgte im Sommer 935 der Hilferuf Graf Heriberts II. anKönig HEINRICH I. und die Eroberung von Saint-Quentin durch einostfränkisch-deutsches Hifsheer, worunter sich unter anderem HeribertsII. konradinischer Schwager Graf Udo I. von der Wetterau (+ 949) unddessen Bruder Herzog Hermann I. von Schwaben (+ 949) befanden. Fried, Johannes: Seite 87 ************** "Prolepsis oder Tod? Methodische und andere Bemerkungen zurKonradiner-Genealogie im 10. und frühen 11. Jahrhundert" Udos I. Nachkommenschaft sei durch die Brüdertrias Udo III., Heribertund Konrad, den Herzog von Schwaben, als seine Söhne gekennzeichnet.Daß sie Brüder waren, bezeugt Thietmar von Merseburg, der Enkel ihrerSchwester Judith. Doch die Vaterschaft des 949 gestorbenen Wetterau-und Rheingau-Grafen ist nur gelehrte Deduktion, die keine Quelleexpliziert. Die These stützt sich auf drei Überlegungen: Erstens nannte der Continuator Regionis zum Jahr 949 aus Anlaß derTodesmeldung pauschal auch "die Söhne" des Grafen Udo I., also hatteer solche, auch wenn sie namentlich nicht genannt sind. Die Stelle istfür die weitere Argumentation zu wichtig, als daß hier auf ihrenWortlaut verzichtet werden dürfte: Udo comes obitt, qui permissuregis, quicquid beneficii aut praefecturam habuit, quasi hereditateminter filios divisit. Zweitens folgten auf Udo ein Konrad in der Rheingaugrafschaft und einHeribert im Kinziggau, einem Teil der Wetterau, nach, also die Söhnedem Vater. Drittens sei derselbe Udo nach Flodoard mit einer Tochter deswestfränkischen Grafen Heribert I. von Vermandois verheiratet gewesen,was zwanglos den Namen eines gleichnamigen Sohnes erkläre und folglichHeribert gemeinsam mit seinem Brüdern Udo und Konrad zu Söhnen Udos I.von der Wetterau mache. Vier Einwaände gegen den traditionellen KONRADINER-"Stammbaum" sind zuregistrieren: 1) Es gibt keine einzige Quelle, die diese Verwandtschaft auch nur füreinen einzigen der drei postulierten Udo-Söhne Udo III., Heribert undKonrad explizit bestätigen könnte. Zwar kennen wir einen Udo filiusUdonis comitis, doch er soll gerade nicht des Wetterau- undRheingaugrafen Sohn sein, vielmehr dem eberhardinischen Ast derKONRADINER angehören. Auch ist ein "Cuno filius Cunonis" bekannt, deralso, Identität vorausgesetzt, einen Konrad als Vater der erwähntenBrüdertrias anzunehmen nahelegen könnte; doch auch jener Konrad-Sohnsoll nach der gängigen KONRADINER-Genealogie der eberhardinischen,nicht der gebhardinschen Linie des Adelshauses entstammen. Dannbegegnet im Jahr 950 ein Cuonradus filius Gebehardi comitis imJahreseintrag des Continuator Regionis; aber diese Filiation schienschon gar nichts mit dem Rheingau- und Wetterau-Grafen Udo und jenendrei Brüdern zu tun zu haben. Schließlich tritt in einem annäherndgleichzeitigen Essener oder Werdener Nekrolog ein Oudo Vdonis comitisfilius entgegen, der nicht mit dem eben genannten Udo-Sohn identischsein kann, vielmehr in einem Zug mit dem im Jahr 966 gestorbenenLahngaugrafen Eberhard in das Nekrolog eingetragen wurde, also wohlein KONRADINER und im selben Jahr wie dieser gestorben sein dürfte; imübrigen scheint er Mönch gewesen zu sein. Seine Einbindung in denKONRADINER-Stammbaum ist nur hypothetisch möglich. Er könnte nach dertraditionellen These ein Enkel Udos I. von der Wetterau, aber auch derSohn eines in den Jahren 964/66 hervortretenden Grafen Udo II. sein,also je nachdem sowohl der gebhardinischen als auch dereberhardinischen Linie engehören. Zweifellos war er noch jung undunbedeutend, als er starb. Mehr Filiationsangaben aus demKONRADINER-Haus der fraglichen Epoche zwischen 940 und 990 liegennicht vor. Doch eigentümlich: Sie müßten alle oder nahezu alle dereberhardinischen Linie zugewiesen werden. 2.) Der Continuator Regionis erwähnt zum Jahr 950 und damitunmittelbar nach dem auffälligen Bericht über den Rheingau- undWetterau-Grafen Udo den Tod des Bischofs Rodhard von Straßburg, demUdo filius Udonis comitis im Amt folgte, der dann im Jahr 965 starb.Die alte These will, um den 949 ins Grab gesunkenen Grafen Udo I. alsVater des 982 gefallenen Udo III. in Anspruch nehmen zu können, ohnedem Wetterauer zwei Söhne desselben Namens zuweisen zu müssen, dieIdentität des 949 verstorbenen mit dem zu 950 als Vater des Bischofsgenannten Grafen Udo verwerfen, obwohl der Continuator zuvor keinenweiteren Grafen Udo erwähnt hatte. So pocht der Graf Udo des Jahres 950 unablässig auf den Nachweis derVaterschaft des Grafen Udo von 949 und spricht ihm vorderhand dieKinder Judith, Konrad, Heribert und Udo als untergeschoben ab. Solangedieser Nachweis nicht erbracht ist, hat Udo I. also keinen Anspruchauf eine so illustre Nachkommenschaft. 3.) Um den 982 vorzeitig im Kampf gefallenen Udo III. als Sohn desRheingau-Grafen retten zu können, wurde als Vater des StraßburgerBischofs ein weiterer Graf Udo II. in Anspruch genommen, den dieContinuator Reginonis zwar erst zu 964-966 einführt, der aber schonJahrzehnte früher Vater geworden sein könnte. Zweifellos ist dieseMöglichkeit als solche prinzipiell anzuerkennen, doch ist sie wiederumnicht das Nächstliegende und tatsächlich ganz ungewiß. Denn dieserGraf Udo II., dessen Zugehörigkeit zur KONRADINER-Familie übrigensnicht völlig gesichert ist, wird im Jahre 966 als Rebell zurEmigration gezwungen; er starb irgendwann und irgendwo in derVerbannung. 4.) Schließlich fordert die alte These die Anerkennung einesirritierenden genealogischen Postulats, das abermals die von ihrkonstruierte Generationenfolge mit dem Signum großerUnwahrscheinlichkeit (nicht absoluter Unmöglichkeit) belegt: DesWetterau-Grafen Udo I. durch Widukind von Corvey unzweifelhaftbezeugter Sohn Gebhard fiel im Kampf im Jahre 938, sein durch dieDarstellungsweise des Continuator Regionis nahegelegter Sohn Udo, derStraßburger Bischof, starb 965. Beide Daten passen gut zu einer um 915anzusetzenden Ehe des Grafen mit einer VERMANDOIS. Die drei demWetterau-Grafen thesenhaft als Söhne zugesprochenen Brüder Udo III.,Heribert und Konrad, der alemannische Herzog, starben indessen in denJahren 982, 992 und 997, ihre Schwester Judith etwas vor 974, allezusammen demnach deutlich eine Generation später als die in denQuellen genanten Udo-Söhne. Stehen wir vor einem echten Dilemma? Oder dürfen wir dasNächstliegende - daß nämlich der genannte Bischof Udo von Straßburgdes Wetterau-Grafen Udo I. Sohn war und jene drei Brüder Udo III.,Heribert und Konrad einen anderen Vater zugewiesen werden müssen. Demnach bliebe allein die Aussage des Regino-Constinuators zum Jahr949, wonach der damals gestorbene Graf Udo I. vom König das Rechterhalten habe, seine Reichslehen zu verteilen quasi hereditatem interfilios. Sehe ich recht, wurde er mit einer Ausnahme durchwegverstanden als Berechtigung Udos, die Lehen "gleich seinem Erbe unterseine vorhandenen Söhne" zu verteilen. Nach Donald C. Jackman erhielt Udo I. das Recht, seine Lehen zuverteilen "gleichsam wie das Erbe unter Söhne". Der Ausdruck istinsgesamt als adverbiale Bestimmung zu betrachten. Dann ist geradenicht gesagt, daß Udo entsprechend erbberechtigte Söhne besaß. Ja,diese Übersetzung zieht geradezu die Notwendigkeit nach sich, demGrafen Udo I. zum Zeitpunkt der Privilegierung solche Söhne überhauptabzusprechen. Nach dem Tod seines im Jahr 938 gefallenen wohl älterenSohnes Gebhard und neben dem seit langem zum Kleriker bestimmten,wahrscheinlich schon mit höheren Weihen versehenen und im folgendenJahr 950 zum Bischof erhobenen jüngeren Sohn Udo hätte der Rheingau-und Wetterau-Graf demnach, trifft die Jackmansche Übersetzung zu, imJahr 949 keinen lebenden männlichen Leibeserben besessen, der ihm ineinem weltlichen Herrschaftsamt hätte nachfolgen können. Heinzelmann Josef: **************** "Quasi hereditatem inter filios" Ebrechtliche Fragen bestimmen auch die Diskussion über die HerkunftHerzog Konrads. Er und seine aus Thietmars Chronik erschlossenenGeschwister (Udo (II), Graf Heribert und Jutta, die Stammmutter derStader und Großmutter Thietmars) hielt man bisher für Söhne Udos (I).Jackman rangiert sie in einen ganz anderen KONRADINER-Zweig, mit einemnegativen und einem positiven Argument. Ersteres ist Jackmans Interpretation der Stelle desRegino-Continuators, Udo comes obiit, qui permissu regis, quicquidbeneficii aut praefecturarum habuit, quasi hereditatem inter filiosdivisit. Er versteht diesen Satz so, dass 949 Graf Udo (I) vom Königerlaubt bekommen habe, seine Lehen und Ämter unter Verwandte wieErbbesitz unter Söhne zu verteilen, nicht ?unter seine Söhne?. Udohätte nur zwei ihn überlebende Söhne gehabt: Udo, der 950 Bischof vonStraßburg werden sollte und bis 965 lebte, und Otto von Grabfeld, derals sein Sohn durch die sogenannte Notiz von St. Omer (auf die wirgleich zu sprechen kommen) ebenso belegt sei wie die AbstammungKonrads von Schwaben von Udos Cousin Gebhard. Dabei kann man unangenehme Fragen nicht unterdrücken. Warum sollteUdos 938 gefallener Sohn Gebhard (von dem wir zufällig wissen) nichtschon Kinder gezeugt haben? Und hatte Udo vielleicht noch weitereKinder, die bloß in den Quellen nicht auftauchen, weil sie vor demVater gestorben oder Frauen waren? Hätte der Sohn Udo Kleriker werdendürfen, wenn er der Stammhalter war? Er wurde Bischof von Straßburg,gerade ein Jahr nach der kaiserlich genehmigten Teilung quasihereditatem? Ein Zufall? Bloß aufgrund der Notiz im HammersteinerProzess mit Jackman Graf Otto im Grabfeld als überlebenden Sohn Udoseinzusetzen, ist auf jeden Fall gegen den gesunden Menschenverstand,da dieser dann doch wohl Alleinerbe gewesen wäre. Hätte Udo ihn (garmit Zustimmung OTTOS!) enterbt, hätte der Continuator Reginonis dasganz anders formuliert. Schließlich: Wenn Udo (I.) keine lebendenNachkommen hatte, hätte er dann nicht eher seinen ihm noch im selbenJahr in den Tod folgenden Bruder Hermann I., Herzog von Schwaben(mit)bedacht, statt Konrad, den - nach Jackman einzigen - Sohn seinesVetters Gebhard? Jackmans Auslegung der Stelle in der Continuatio erscheint mirüberzeugend, wenn man mit Settipani/Poly und Johannes Fried dieKonsequenz zieht, Udo seien ?zum Zeitpunkt der Privilegierung?, seineLehen und Vogteien wie Erbbesitz unter Söhne zu verteilen, ?solcheSöhne überhaupt abzusprechen?. Ich ziehe gegen Jackman und Wolf dieweitere Konsequenz: Der 910 verwaist als puer genannte, also kaum nach900 geborene Udoverteilte seine Ämter und Lehen am Ende seines Lebensnicht unter entfernte Verwandte, sondern unter Enkel und evtl.Schwiegersöhne. Mit den vier Geschwistern sind gewiss nicht alle Erben aufgezählt.Dass aber diese vier nicht von dessen Vetter Gebhard sondern von Udoabstammen (freilich nicht unbedingt wie in traditioneller Auffassungals seine Kinder, sondern, was auch ihre Lebens-, genauer ihreTodesdaten zu bestätigen scheinen, eher als Enkel über einenunbekannten Sohn oder eine Tochter), verraten schon ihre Namen.Jackman muss wegen der VERMANDOIS-Namen Heribert und Kunigunde demGrafen Gebhard vom Ufgau eine hypothetische Frau Adela aus diesemGeschlecht geben, wohingegen eine Tochter Heriberts I. von Vermandois(wohl namens Kunigunde) als Gemahlin Udos zuverlässig belegt ist. Auchdie Namen Hermann, Ita und Udo passen besser oder nur zu NachkommenUdos. Mit erstaunlicher Präpotenz verdreht Jackman bei den Stadernauch das Vorkommen von Udo, weil er die Abstammung von Udo (I)leugnet: ?The name Udo can be observed entering the house of Stade asthe sole onomastic heritage from the Konradiner. Apparently thisoccurred in a rather unusual way: ? for the names Judith and Liutharboth include an ?ud- component.? Schließlich wird in Jackmans Hypothese die Heirat des Wetterau-GrafenHeribert mit Irmintrud, Tochter Meingauds und Enkelin desMaienfeldgrafen Eberhard (II) zu einer Nahehe 3 : 3, denn HeribertsGroßvater wäre der Bruder dieses Eberhard. Jackman sieht in der Naheheausdrücklich kein Problem, und übersieht - wie bisher auch seineKritiker - dabei die Folgerung für Otto von Hammerstein: Wenn HEINRICHII. Otto vernichten wollte, wie zuletzt Johannes Fried unterstrich,hätte er ihn leicht als illegitimen Sprössling einer unerlaubbarenNahehe um sein Erbe bringen können. Welches Argument bringt Jackman vor, um diese Erben Udos zu Nachkommenseines Vetters Gebhard zu machen? Es ist eigentlich ein einziges: dasrätselhafte Schema consanguinitatis für Otto von Hammerstein und seineFrau Irmingard/Imiza. Eine der dort vorkommenden Filiationsfolgenlautet: Gebehard genuit Cunonem? Cuno genuit Cunonem. Man hat vielgerätselt, was diese mit dem Gegenstand des Eheprozesses nichtzusammenhängende Notiz eigentlich soll. Fried bietet die Erklärung, die sich wohl am weitesten vom gesundenMenschenverstand entfernt, weswegen es sich anbietet, sie als Maßstabzu nehmen.

Quellenangaben

1 http://www.mittelalter-genealogie.de/konradiner_linie_gebhard/udo_1_graf_der_wetterau_949.html
2 http://www.mittelalter-genealogie.de/konradiner_linie_gebhard/udo_1_graf_der_wetterau_949.html
3 http://www.mittelalter-genealogie.de/konradiner_linie_gebhard/udo_1_graf_der_wetterau_949.html
4 http://www.mittelalter-genealogie.de/konradiner_linie_gebhard/udo_1_graf_der_wetterau_949.html

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