Johannes CZEDIK

Johannes CZEDIK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johannes CZEDIK
Beruf Bergbauer und Bierbrauer, Braumeister und Hausbesitzer in Klostergrab nach Alois Czedik

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 20. März 1719 Krammel (Kramoly), Kreis Aussig an der Elbe nach diesem Ort suchen
Bestattung 17. April 1759 Klostergrab (Hrob), Kreis Dux nach diesem Ort suchen
Taufe 21. März 1719 Aussig an der Elbe (Usti nad Labem), Kreis Aussig an der Elbe nach diesem Ort suchen
Tod 17. April 1759 Klostergrab (Hrob), Kreis Dux nach diesem Ort suchen
Wohnen 1755 (ermittelt aus der ursprünglichen Angabe "bis ca. 1755") Niklasberg (Mikulov), Kreis Teplitz-Schönau nach diesem Ort suchen
Heirat 10. August 1750 Niklasberg (Mikulov), Kreis Teplitz-Schönau nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
10. August 1750
Niklasberg (Mikulov), Kreis Teplitz-Schönau
Anna Barbara DITTL

Notizen zu dieser Person

BIOGRAPHIE: Hauskauf in Klostergrab 53/Kreis Dux am 17.1.1756 von Andreas Schneider (Grundbuch Klostergrab 47, Image 31)
Landkauf in Klostergrab/Kreis Dux am 16.9.1756 von Johannes Karl Köhler. (Grundbuch Klostergrab 47, Image 34)
https://dcms.lds.org/delivery/DeliveryManagerServlet?dps_pid=IE2192291

BIOGRAPHIE: “Johannes Czedik,” Braumeister und Häusler in Klostergrab
Dieser Johannes Czedik hat den ersten Familienzweig in Klostergrab gegründet und der Familiensage nach wurde er als Landwirt in der Landeskreisschule in Leitmeritz ausgebildet. Danach ist nachgewiesen, dass er in der Schlosskanzlei in Raudnitz und Bilin angestellt war. Von da aus zog in die Bergbaustadt Niklasberg, die seit alten Zeiten unter der Herrschaft der Lobkowitz in Bilin stand. In den ersten Jahren wurde diese Stadt Neu-Schellenberg genannt, und es ist nachgewiesen, dass sie zu Ehren von Nikolaus Lobkowitz (+1436) umbenannt wurde. Das Bild vom Heiligen Nikolaus wurde in den Stadtwappen aufgenommen. In 1554 erhielt die Stadt Sonderprivilegien der Brüder Christoph und Wenzel Lobkowitz und in 1596 wurde sie in den Stand Bergbaustadt erhoben (Seite 95). Es gab noch tätige Silberbergwerke Mitte des 18. Jahrhunderts, und Ende des Jahrhunderts gab es noch ein königliches Bergwerk in Niklasberg.
Johannes Czedik widmete sich später einer anderen Beschäftigung. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass er in dieses eher abgelegen und kleine Dorf als Bergbauoffizier kam. Der heutige Pastor in Niklasberg, ein alter Mann namens Herr Josef Horner, erzählt eine Geschichte über einen 84 Jahre alten Mann, der während dessen Jugendjahren in Niklasberg lebte. Dieser Mann erwähnte ihm, dass Johannes Czedik zuvor Bergbauoffizier war. Diese Offenbarung ist von relevanter Bedeutung im Licht der Tatsache, dass dieser alter Mann, genannt Dittl, mit diesem letzten verwandt war und deshalb in der Stellung war, diese Tatsache aus alten Zeiten zu erzählen. In seiner Heiratsurkunde (1750), sowie in den Taufurkunden seiner beiden ältesten Söhne, wird Czedik als Brauer von Beruf erwähnt, jedoch mit dem Zusatz pro tempore. Dieser Zusatz unterstreicht das Argument, dass er zuvor einen anderen Beruf ausübte.
Der starke Einfluss der Mitglieder des Hauses Lobkowitz auf das Schicksal einiger Familienmitglieder der Fam. Czedik wird auch klar in den frühen Jahren des Johannes Czedik. Er wäre niemals nach Niklasberg gekommen, wenn sein Geburtsort Krammel nicht unter der Herrschaft von Schröckenstein gewesen wäre, das Eigentum von Prinz Lobkowitz war. Er wäre auch niemals dorthin gelangt, hätte nicht Prinz Lobkowitz in Niklasberg eines seiner Bergbaugeschäfte.
Es steht jedoch nicht ganz klar, was Johannes Czedik dazu führte, seine Karriere als Bergbauoffizier aufzugeben und mit der Brauerei zu beginnen. Sicher ist nur, das er vorhatte, die Tochter des Händlers Dittl aus Niklasberg zu heiraten. Dittl war der Eigentümer des Hauses (heute #26) in der Nähe des Gebäudes in dem das Bergbaubüro untergebracht war (dieses Haus ist heute bekannt als das Gasthaus zum Rathhause). Möglicherweise war er motiviert, seinen Beruf zu ändern, weil es mit dem Silberbergbau abwärts ging und es fraglich war, ob das Bergbaugeschäft überhaupt noch weiterexistieren würde.
Zu dieser Zeit gab es bereits einen regen Austausch zwischen Niklasberg und der Bergbaustadt Klostergrab, die nur 4 km von Niklasberg entfernt war. Eine “bürgerliche” Brauerei (Seite 96) wurde dort aufgebaut, und Johannes war daran interessiert, die Leitung zu übernehmen. Am 10. August 1750 heiratete er. Seine Heiratsurkunde, ursprünglich in deutsch, liest sich wie folgt:
Der untenstehende Beamte beweist hiermit, durch die Heiratsmatriken der Stadt Niklasberg, Buch I, Seite VI, dass am 10. August 1750 - ausgeschrieben: siebzehnhundertundfünfzig - der Kaplan Josef Dominik Weiss in der Kirche in Niklasberg, Kreis Teplitz, die Ehe schloss zwischen Johann Tzediek, dem heutigen Brauer in Klostergrab, ledig, legitimer Sohn des Mathias Tschedik, ein Fischer aus dem Dorf Grammel nahe Aussig, und der Barbara Dittl, ledig, legitime Tochter des Johann Ernst Dittl, Händler in Niklasberg. Diese Ehe wurde geschlossen vor den Zeugen Franz Dittel, Bürger in Niklasberg, Anton Frantz, Förster in Kosten, und Josef Glöckner, Sohn des Heinrich Glöckner, ein Mitglied des Stadtrates in Klostergrab. Wie beurkundet durch den Amtssiegel und der amtlichen Kopie.
Beauftragter in Niklasberg, 6. April 1897
Horner Josef, Pastor.
Während sein Beruf hier und in den Taufurkunden seiner Söhne als “Brauer” angegeben wurde, wurde er in einem späteren Dokument aus dem Jahre 1756 (Seite 98 im deutschen Originaltext) als “Braumeister”, oder lizenzierter Brauer, erwähnt. Es scheint, dass er ein Jahr damit verbrachte, den Beruf zu lernen und dass er bis dahin nicht unabhängig gearbeitet hatte. Es scheint auch, dass er weiter in Niklasberg wohnte bis mindestens 1753, obwohl seiner neuen Beschäftigung. In bezug auf seinen ältesten Sohn finden wir eine Taufurkunde, original in Latein verfasst, die wie folgt in Englisch lautet:
I, Antonio Wacek, gegenwärtiger Kaplan, taufte Joannes Antonius Ignatius, legitimer Sohn der Joannis Tzedik, zur Zeit Brauer in Klostergrab und lokaler Inwohner, und seiner Frau, Anna Barbara, im Jahre 1753, am 4. März.
Andererseits, liest sich die anwendbare Taufurkunde des zweitältesten Sohnes in Englisch wie folgt:
I, Pastor Antonius Wacek, taufte Joannes N. Cajetanum, legitimer Sohn des Joannis Tzedick, zur Zeit Brauer in Klostergrab, und seiner Frau Anna Barbara, im Jahre 1755, am 21. Februar.
Im zweiten Dokument ist der Vater des Kindes, Joannes, nicht länger als Inwohner von Niklasberg angegeben, so wie es zwei Jahre zuvor der Fall war. Es scheint also (Seite 97), dass er zwischen März 1753 und Februar 1755 nach Klostergrab umsiedelte. Es scheint aber auch, dass sein ältester Sohn Cajetan zu einem Zeitpunkt geboren wurde, als Johannes in einem vorübergehenden Quartier in Klostergrab wohnte während seine Frau vorübergehend in Niklasberg zurückblieb. Er war nach Januar 1756 erfolgreich beim Kauf eines Hauses in Klostergrab. Das Haus befindet sich im Viertel und trägt heute die Nummer 53. Das Original des Kaufvertrages ist heute noch vorhanden und würde in englisch lauten:
Heute, am 17. Januar des Jahres 1756, wurde ein ehrenhafter, legaler und unwiderruflicher Verkauf abgeschlossen zwischen den unten stehenden Vertragsparteien über ein geerbtes Haus und all dem dazugehörenden Land.
Nembl.en
Johannes Tschedikh, lokaler Einwohner, Mälzer und Braumeister, bezieht hiermit von Andreas Schneider, dem Leinenwebmeister, des letzteren Haus zusammen mit der Braulizenz und dem Haushaltgarten, gelegen im Viertel zwischen den Grundbesitzen von Herrn Josef Steydts (der erste muss eine Verpflichtung unterschreiben und die entsprechenden Zeilen müssen mit einem amtlichen Stempel versehen werden, denn erstens ist der Zugang zu Herrn Josef Steydts Hausanbau führt über dieses Grundstück, und zweitens um zu bestätigen, dass er den Lichteinfall in zwei Fenster in diesem Gebäude, die in Herrn Steydels Garten gerichtet sind, nicht blockiert), und Ferdinand Titels, zusammen mit dem zum Haus gehörenden Grundstück, das erste Landteil gelegen zwischen den Grundstücken von Ferdinand Titel und Joseph Wabere, Jr., und das zweite Landteil gelegen zwischen den Grundstücken von Wentzl Ritschel und dem Fleischer Joseph Ritschel, Jr., und es steht dem Käufer zu, dieses Grundstück zu benutzen und benutzen zu lassen wie allen vorhergehenden Eigentümern, in jeder Beziehung und mit allen Rechten und Privilegien als Eigentümer; dafür eine ernste Geldhinterlegung in Höhe von sechshundert Reichsgulden leistet, in Barzahlung, gemäss der Verteilung eingetragen in unserem Stadtbuch. Da jedoch sehr wenig Land zu dem Haus gehört, und unter Anbetracht, dass der Verkäufer keine weiteren Abmachungen machen kann, anders als dieser, verspricht der Käufer dem Verkäufer, einen freien Raum im Hause zur Verfügung zu stellen und dass er auch seinen Beruf weiterhin ausüben kann unter der Bedingung, zumal der Verkäufer sowohl seine Frau junge Leute sind, dass beide Eheleute ihren freien Wohnraum für Lebzeiten haben sollen, sollte es aber geschehen, dass die erwähnte Ehefrau zuerst stirbt, der Verkäufer im Falle einer neuen Ehe den freien Wohnraum weiter haben soll, wenn aber er stirbt, dieses Abkommen ungültig wird und die nächste Frau kein Anrecht auf diesen hat. Der Käufer übernimmt die königliche Steuerpflicht am 1. Januar des laufenden Jahres, und ist auch verpflichtet alle bürgerlichen prestanda zu machen und zu geben (Seite 98).
Zur weiteren Bestätigung wird der Kauf dieses geerbten Hauses und das dazugehörende Land einem rühmlichen Magistrator zu dem Zwecke vorgelegt, die bestmögliche Zustimmung und zu dem Zwecke der Eintragung in den Stadtregister, und zur gleichen Zeit werden beide Vertragsparteien als poenam hervorgebracht, und derjenige, der den Vertrag bricht muss dem rühmlichen Magistrator 20 Böhmische Groschen und der Gemeinde 1 Viertel Bier zahlen. Infolgedessen wird dieser Kauf eines geerbten Hauses mit der Hilfe des lokalen rühmlichen Stadtgerichts, dann vom Käufer und vom Verkäufer mit den aufgerufenen Zeugen (beiderseits ohne materiellen Interesse an dem Geschäft) von eigener Hand gezeichnet. Dies geschah im Stadtgericht des Ortes Clostergrab am unten aufgezeichneten Tage und Jahre.
Johann Frantz Josepf Schmidt Johanes Tzehtik m.p.
Stadtrichter Käufer.
A tergo. Joh. Andreas Schneider m.p.
Kauf eines geerbten Hauses Verkäufer.
Und dazu gehörenden Land durch
Johannes Ferdinand Tjdel m.p.
Tschedeckhs von Andres Aufgerufene Zeugen ohne
Schneider zu 600 Reichsgulden. Materielles Interesse.
Unter Zustimmung des rühmlichen Magistrators wurde dies in das lokale Stadtgrundbuch Clostergrabs eingetragen, no. 4 et fol. 3tie.
Fr. R. Anttrihdt
Stadtnotar, unter Eid
Ein weiteres Originaldokument liest sich wie folgt:
Heute, dem 16. September im Jahre 1756, wurde ein ehrenhafter und rechtsverbindlicher und unwiderruflicher Kauf eines geerbten Eigentums geschlossen zwischen den nachstehenden Parteien. Käufer des geerbten Eigentums ist Johannes Tschetikh, lokaler Braumeister, der von Karl Köhler, Schneidermeister, ein kleines Grundstück mit 2½ Strichs säfähigen Landes [in Böhmen war ein Strich Land gleich 8,112 Quadratyards], gelegen über dem Grundstück von Herrn Adam Johes und zwischen den Grundstücken von Herrn Johannes Hinkhe und Herrn Joseph Schneider, mit allen Rechten und Privilegien, bis hin ins letzte Detail, die dem Verkäufer und den vorherigen Eigentümern zustand, für die ernste Geldhinterlegung in Höhe von einhundert Reichsgulden, und dann zu Ostern im nächsten Jahr 1757 eine Barzahlung von 70 Böhmischen Groschen. Der Käufer übernimmt die Verantwortung für die königliche Steuerabgabe und all die anderen onera am prima Octobris des laufenden Jahres 1756. Zur weiteren Bestätigung wird dieser Verkauf eines geerbten Feldes einem rühmlichen Magistrator zur gnädigsten Einwilligung und zur Eintragung in das Stadtgrundbuch vorgelegt (Seite 99), und es wurde auch vom Käufer und vom Verkäufer von eigener Hand gezeichnet.
Datiert die et Anno ut Supra in der Bergwerkstadt Klostergrab.
Johann Frantz Joseph Johannes Tzehrtek
Schmidt m.p. Stadtrichter als Käufer
A Tergo
Kauf eines geerbten Landes Johannes Carl Köhler
durch Johannes Tschetickh von Verkäufer in Clostergrab.
Carl Köhler.
Eingetragen unter Einwilligung des rühmlichen Magistrators im lokalen Stadtgrundbuch No. 4 et fol. 4 pag. Versa.
Fr. R. Antrihdt
p.t. Notar
In beiden oben stehenden Dokumenten wird Czedik als Braumeister erwähnt, und im ersten wird er auch als Bürger und Mälzer erwähnt. Aus dem ersten Dokument können wir auch annehmen, dass das Recht, Bier zu brauen im Kauf des Hauses in 1756 inbegriffen war.
Der Ausdruck brauberechtigtes Haus bezieht sich ganz einfach auf die Mitgliedschaft im Verein der lokalen Bürger, die berechtigt waren Bier zu brauen. Solch ein Verein gab es in Klostergrab, wie auch in vielen Städten Böhmens. Um sicherzugehen, gab es in Klostergrab 40 Mitglieder oder mehr bis zum Jahre 1860, als diese Struktur aufgehoben wurde.
Der Titel Bürger, der auch Czedik im Kaufvertrag abgetreten wurde, wurde ihm sehr wahrscheinlich nicht einfach wegen dem Kauf gewährt. Bemerke, dass der Verkäufer nicht mit diesem Titel erwähnt. Er (Czedik) muss diesen Titel zu früherer Zeit von selbst aus erworben haben.
In beiden obigen Verträgen wird Johannes Czedik als einziger Käufer erwähnt. Das wird auch unterstrichen im folgenden Dokument:
Heute, am angegebenen Tag und Jahr, verkaufte Christof Liebisch an seinen Stiefsohn Anton Tscheteckh das Haus das bislang seinem Vater Johannes (Seite 100), Bürger und Mälzer und Braumeister in dieser Gemeinde, gehörte, das Haus für die Brauerei freigegeben, einschließlich das Fundament, Scheunen und Hausgarten, gelegen im Viertel zwischen den Grundstücken von Engelbert Styds (der Käufer muss ein Abkommen unterschreiben und die entsprechenden Zeilen müssen mit dem amtlichen Stempel versehen werden, dass erstens, S.V. der Zugang zu Herrn Joseph Steydts Gebäudeanbau über dieses Grundstück führt, und zweitens, um zu bestätigen, dass er den Lichteinfall in zwei Fenster, die zu Herrn Steydts Garten gerichtet sind, nicht blockieren wird) und Augustin Schneider, einhergehend mit zwei zu dem Haus gehörenden Stück Land, das erste außerhalb zwischen den Grundstücken von Augustin Schneider und Joseph Waabern, Jr., und das zweite Stück gelegen zwischen den Grundstücken des Fleischers Wenzel Ritschel, Jr., und von Carl Schneider, Schneidermeister, ein Stück säfähiges Land von 2 1/2 Strich, gelegen oberhalb des Grundstückes von Johann Adam John und zwischen den Grundstücken von Herrn Johann Hinkhe und Joseph Schneider, Jr., zusammen mit allen Rechten und Privilegien die auch schon seinem Vater Johannes Tscheteck und seinem Stiefvater Christoph Liebisch zugunsten kamen, sowie alle den anderen possessores des erwähnten Landes, zu einer ernsten Geldhinterlegung von 600 Gulden - ausgeschrieben: sechshundert Reichsgulden aus purem Silber, die Überweisung so verläuft, dass der Käufer bei der Übernahme des Grundstückes ganz vom Hause seines Stiefvaters und seiner Stiefmutter ausgeschlossen werden soll, zumal der Käufer ein gleichgestellter Erbe gegenüber der Erbschaft, die sein Vater seiner Mutter hinterlassen hat, zusammen mit den Kindern aus der zweiten Ehe, genannte Kaufsumme die er, die Person die es übernimmt oder entsprechend der Käufer, sofort nach Übernahme des Hauses in Bargeld zahlen soll, das hier garantiert und durch Quittung anerkannt wird, die, zum Zwecke zukünftiger Beweisung und Bestätigung, der Käufer und Verkäufer nicht nur vorbereitet und von eigener Hand gezeichnet haben, sondern auch bescheiden erbeten haben, dass dieses durch den rühmlichen Magistrator in das Grundbuch eingehen soll.
Das geschah folglich in Klostergrab am 8. Februar 1782.
Christoph Liebisch m.p.
Überweisung mit Siegel.
Jo. Anton Czedik,
Überweisung mit Siegel.
Nachdem der Verkäufer und der Käufer entsprechend als Überweiser und Überwiesener in plena sessione zufrieden mit dem Geschäft waren, wurde dieses von einem rühmlichen Magistrator freigegeben zur Eintragung in das Grundbuch, die et anno ut supra, jedoch unter der Bedingung, dass Anna Maria Schneider für ihre Lebzeiten den freien Raum im Hause zurückbehalten.
Stadtverwalter (Siegel). Und anwesender Beirat (Seite 100).
Und da das sogenannte Weinfeld versehentlich im vorbereiteten Dokument vergessen wurde, wurde die Einbeziehung im nachhinein am 1. Juli 1788 vom Unterzeichner bestätigt.
A tergo
Hauskauf von Ant. Tchetik Anton Ritschel m.p.
oder respektive Übertragung Beirat
von seinem Stiefvater Josef Hübner m.p.
Christopf Liebisch für 600 Gulden Beirat.
Ingrosso Libero immobil. Civitatis Clostergrabensis pagina versa
folii 156 et 157.
Michel Göpfert m.p. Synd.
In diesem Dokument wird das Teilrecht zu einer Teilerbschaft von Johannes Czediks Ehefrau erwähnt. Damit scheint klar, dass sie keine Miteingetümerin war, sondern dass er das Haus von seinem Vermögen kaufte. Er muss eine bestimmte Summe Geld durch harte Arbeit und durch Frugalität zusammengetragen haben, und es scheint, dass er für einige Zeit ein Mann mit Vermögen gewesen ist, da gemäss dem Kaufvertrag (Seite 97 im deutschen Originaltext) er die Hinterlegung von 600 Gulden in Bargeld sofort tätigte, und er ebenfalls die Summe von 100 Gulden für das Feld beim nächsten Kauf sofort zahlte. Es scheint, er sei zuvor relativ wohlhabend oder wohlhabend gewesen, zumal zu der Zeit als sein Vater den Grundbesitz in Krammler an seinen älteren Bruder Johann Georg in 1644 (Seiten 91 und 92) vermachte, er als Kreditor von 12 dreistelligen Groschen erwähnt wird.
Abgesehen von dieser materiellen Situation, zeigten die Umstände, dass Johannes Czedik zweifelsohne eine viel talentierter Mann war. Dafür konnte er offensichtlich seinen natürlichen Fähigkeiten danken, und auch dafür, dass die Fähigkeiten in der Leitmeritzer Landkreisschule verfeinert wurden. Sicherlich schuldete er auch etwas Dankbarkeit dem Umstand, dass er gewillt und fähig war, seinen Weg in Kanzlei des Prinzen in Raudnitz oder Bilin sowohl in die Verwaltung der Bergwerktätigkeiten in Niklasberg und später als Braumeister in Klostergrab zu finden.
Er jagte gern. Während er seine Kauftätigkeiten nahe Klostergrab ausübte fand er kurz seinen Tod, nachdem er 40 Jahre alt wurde. Gemäss einer alten Familiensage, war er das Opfer seiner eigenen Nachlässigkeit (Seite 102)
Sein Nachname wurde auf verschiedene Weisen buchstabiert. In der Taufurkunde aus Aussig aus 1719 wird er als “Zeticken”, während in der Taufurkunde und Heiratsurkunde aus Niklasberg er als “Tzedick” [mit einem Haken über dem "z"] erwähnt wird. In den Dokumenten aus den Seiten 98 und 99 wird im deutschen Originaltext der Name als “Tschedikh" buchstabiert, während auf Seite 100 die Buchstabierung “Tschetekh" erscheint. Er selbst buchstabierte seinen Namen auf verschiedene Weise in verschiedenen Orten.. In den verschiedenen o.g. Dokumenten (Seiten 98 und 99) schrieb er “Tzehtik” und “Tzhrtek” [mit einem Haken auf dem "z" in beiden Fällen]. Andererseits, zeichnete sein ältester Bruder in 1782 (Seite 100) als “Czedick” [mit einem Haken über dem "z"], wahrscheinlich wegen der sehr ähnlichen Buchstabierung des Namens in den Volumen VIII und XII von Schallers Topografie von Böhmen, die zu dieser Zeit herausgegeben wurde (respektiv Seiten 24 und 21).
Die überlebenden Kinder waren 7, 5 und 1½ Jahre alt als er starb. Seine Witwe heiratete ein zweites mal am 25. Juni 1760 mit Christoph Liebisch, der Sohn des ehemaligen Stadtrichters in Klostergrab. Wie wir auf Seite 100 im deutschen Originaltext gesehen haben, übertrug letzterer das Eigentum von Johannes Czediks Haus auf dessen ältesten Sohn Anton im Jahre 1782.
Weder dieser Sohn noch dessen Brüder Cajetan und Franz waren vom Bergwerk oder vom Brauen angezogen, die Berufe in den ihr Vater involviert war. Der letzte Beruf hätte bei einem oder dem anderen Anklang gefunden, wenn er nicht mit dem Hause gegangen wäre, dies ist jedoch in keiner Tatsache widergespiegelt. Den Umständen nach, war der Vater kein Braueigner, sondern ein Braumeister im Brauverein, sodass das Schicksal der Söhne anders ausfallen würde. Es ist auch möglich, dass die zweite Ehe der Mutter eine Rolle spielte, da erwartet wurde, dass die Kinder aus der ersten Ehe ihre Berufslehre von zuhause mitbringen sollten. Der älteste Sohn, Anton, war Jahre später in den Seifensteinbergbau in Klostergrab tätig. Aus einem noch vorhandenen Dokument wissen wir, dass sein Sohn Wenzel seinen Beruf vom Onkel Josef Dietl in Niklasberg gelernt hat, der zu dieser Zeit dort Stadtrichter war. Vater Anton lernte den Beruf auf die gleiche Weise, und nach dem Abschluss seiner Wanderlehre in Jahren weitab von zuhause, erwarb er den Beruf in Klostergrab. Nachdem er in 1782 geheiratet hatte, kombinierte er seinen Beruf mit dem eines Polizeikommissars und fungierte als ein Lotterie- und Sitteneintreiber, sowie als Stempeloffizier. Er wurde auch Pächter (Seite 103) des Gebäudes des Brauvereins, und er erweiterte seine Eigentümer durch den Zukauf von Feldern und Wiesen. Zur Zeit seines Todes (in 1814), war er sehr gut gestellt für jemanden der in einem kleinen Dorf lebte. Sein Sohn Wenzel, der das vom Vater erworbene Geschäft übernahm, verlor fast das ganze geerbte Vermögen und starb in 1861 im Nachbardorf Mulde. Von seinen Kindern, leben zwei verheiratete Töchter noch in Klostergrab. Der einzige noch lebende Sohn, Adolf, p. Oberförster bei Prinz Lobkowitz in Prag, hat keine überlebenden Söhne.
Weil Johannes Czediks Söhne Cajetan und Franz nicht in Klostergrab blieben - der letzte war Chemiker in Prag und hatte keine überlebenden Söhne - starb der Familienzweig, der den Namen Czedik trug und den er dort gegründet hatte nach nur 60 oder 70 Jahren aus.
Des Weiteren lebte und arbeitete in Klostergrab ein jüngerer Sohn von Johannes, dessen Name Mathias Czedik war. Dieser dürfte nicht früher als 1756 dorthin gekommen sein, da er vom ersten eingeladen wurde. Es war Mathias, der den jüngeren Familienzweig in Klostergrab gründete. Sein Sohn Johann Bernhard hatte vier Söhne, von denen die zwei ältesten, Bernhard und Anton, Familienzweige in Kuttenberg und Teplitz gründeten. Josef und Wenzel jedoch, hatten keine männlichen Nachkommen. Dieser jüngere Zweig der Czediks in Klostergrab starb vor einem Jahrhundert Existenz aus.
Andererseits lebte Johannes Familienzweig außerhalb Böhmen durch seine Söhne weiter.
Quelle: "Die Geschichte der Familien Czedik und Trebersburg", Aloys Freiherr von Bründlsberg und Eysenberg, 1898

KLEINKINDTAUFE: Taufmatrikel Aussig an der Elbe 1718-1784, Buch 174/5, Image 9
"Den 21 dito (März) ist getauft worden ein Sohn Johannes, dem Matthes Zetiken von der Kramel mit seinen weib Maria, Levans Johann Friedthel Metzer? zu ?Stein, Johann Georg Schlegl burger und feischer allhier, Joseph Bregerl burger und Schuchmacher allhier, Dorothea Jahnin von A, Elisabeth Wernerin von der Kramel"

TOD: Sterbematrikel Klostergrab, Buch 53/2, Image 616
Den 17. April ward Joannes Tscheteck Meltzern allhier nach katholischen gebrauch begraben.

Datenbank

Titel Vorfahren Speierl & Frigo
Beschreibung Quellen: Pfarrei Cogollo del Cengio: für den Ort Cogollo del Cengio im Veneto/Italien; Staatsarchiv Leitmeritz (vademecum.soalitomerice.cz): für die Orte der Kreise Aussig an der Elbe, Brüx, Dux, Kamnitz, Luschitz, Teplitz-Schönau, Tetschen; Staatsarchiv Pilsen (portafontium.eu): Orte der Kreise Bergreichenstein, Bischofteinitz, Klattau, Pilsen, Schüttenhofen, Taus; Staatsarchiv Kreis Prag (ebadatelna.soapraha.cz): Orte der Kreise Pribram, Sedlcan, Sedlec; Matricula online (data.matricula-online.eu): Orte bei Salzburg/Österreich; Staatsarchiv Wittingau/Trebon (digi.ceskearchivy.cz): Orte der Kreise Laun, Prachatitz, Tabor; Staatsarchiv Zamrsk (vychodoceskearchivy.cz): Orte der Kreise Gross-Skal, Sutom, Turnau
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