Bartholomäus SCHACHERL

Bartholomäus SCHACHERL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Bartholomäus SCHACHERL
Beruf Bauer auf dem Hof Fol. 54 1608 Planskus (Planská), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1591 Planskus (Planská), Böhmen nach diesem Ort suchen
Tod vor 1652 Planskus (Planská), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Notizen zu dieser Person

Lt. zweitem erhaltenem Grundbuch des Gerichts Chrobold (Nr. 18), Aufn. 226, muß Bartholomäus 1624 noch 55 Schock abbezahlen. Der Waise Nikolaus in Markus hat insges. noch 90 Schock zu erhalten, die zu 35 Schock für ihn beim Buch liegen (also schon in die Waisentruhe gezahlt und ins Grundbuch eingetragen, aber noch nicht an den Empfangsberechtigten ausgezahlt wurden). Bis 1630 hat Bartholomäus seinen Hof abbezahlt. Die nächste Eintragung stammt vom 30.6.1651 und ist nun in deutscher Sprache verfaßt. Demnach ist Bartholomäus an einer schweren Krankheit gestorben und hat seinen Hof durch Testament auf 296 Schock angeschlagen und seinen Sohn Gregor zum Hofbesitzer bestimmt. Gregor hat die Summe zu zahlen an folgende Erben: an den älteren Sohn Kaspar über von diesem schon vorher empfangenes Heiratsgut von 20 Schock hinaus noch 15 Schock, 25 Groschen, 5 Pfennig; an den anderen Sohn Matthias über vorher schon empfangene 15 Schock hinaus noch 20 sß 25 g 5 d; dem dritten Sohn Georg über vorher empfangene 30 Schock hinaus noch 5 sß 25 g 5 d; dem vierten Sohn Gregor (also ihm selbst) verschafftes (= per Testament vererbtes) und geliehenes (= von ihm geliehenes) Geld 68 Schock, dazu der Erbteil 35 sß 25 g 5 d, zusammen 103 sß 25 g 5 d; dem fünften Sohn Blasius geliehenes Geld 30 Schock und Erbteil 35 Schock 25 Groschen 5 Pfennige (lt. einem Nachtrag hat Blasius mit Erlaubnis geheiratet); der 6. Waisen Magdalena ihren Erbteil 35 sß 25 g 5 d; dem 7. Waisen Christoph für die Losung 15 sß und Erbteil 35 sß 25 g 5 d (er hat ebenfalls lt. Nachtrag geheiratet). Die Losung wurde dem jüngsten Sohn bezahlt, wenn er nicht, wie in der Gegend üblich, der Hoferbe wurde. - Das Eintragungsdatum 1651 muß nicht identisch sein mit dem Sterbejahr des Bartholomäus. Während der 1640er Jahre ruhten nahezu alle Eintragungen in den Krummauer und Winterberger Grundbüchern in den von mir bisher durchgesehenen Orten. Erst um 1648/49/50 wurden dann wieder Eintragungen vorgenommen und Zahlungen wieder aufgenommen.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-03-28 16:19:41.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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